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Der Bundesrat hat vergangene Woche
entschieden, dass er auf eine Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm
verzichten wolle.
Keine Strafe soll es in Zukunft für jene geben, die «rassistische
Symbole, insbesondere Symbole des Nationalsozialismus oder Abwandlungen
davon», öffentlich verwenden oder verbreiten oder
sie herstellen und lagern und ein- oder ausführen. Der Entscheid
der Landesregierung ist folgerichtig und zu begrüssen. Er steht
am Ende einer knapp zehnjährigen Auseinandersetzung. Sie begann
aus Anlass der «Rütlischande», nachdem am 1. August
2000 die Rede von Bundesrat Kaspar Villigers an der Bundesfeier
auf dem Rütli von Rechtsextremen markant gestört worden
war.
Die auch durch die breite Medienbeachtung ausgelöste
Debatte führte zu Recht zu einer verstärkten Beachtung
rechtsextremistischer Aktivitäten in der Schweiz und zu verschiedenen
Vorschlä-gen, wie man dieser unerwünschten Entwicklung
begegnen könne. Unter anderem wollte man durch ein Verbot nationalsozialistischer
Symbole die Möglichkeit haben, strafrechtlich gegen rechtsextreme
Auftritte und Konzerte vorzugehen.
Dieser Vorschlag folgte dem verbreiteten Irrglauben, wonach gesellschaftliche
Probleme mit strafrechtlichem Aktivismus gelöst werden könnten.
Er liess jedoch unberücksichtigt, dass die Rassismus- Strafnorm
bis anhin nicht konsequent angewandt wurde und wird.
Bereits im Sommer 2003 hat das Bundesgericht das Strafbestandsmerkmal
«Öffentlichkeit» zwar neu gefasst, so dass rassendiskriminierendes
Verhalten bei Nazi-Skin-Konzerten verfolgt werden könnte. Weder
Polizei noch Strafverfolger haben sich bis anhin von dieser neuen
Ausgangslage inspirieren lassen.
Ein weiterer gewichtiger Grund sprach für den Abbruch der
Übung. Bereits haben sich verschiedene politische Kräfte
unter anderem auch solche, die mit Rassismus politische Süppchen
kochen und wohl weiterhin zu würzen gedenken angetönt,
sie wollten auch weitere Symbole unter Strafe stellen, beispielsweise
Hammer und Sichel oder Anarchistenzeichen. Einen Vorgeschmack auf
eine solche Diskussion brachte der nationalrätliche Entscheid,
der die «öffentliche Verwendung von Symbolen, welche
extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen
verherrlichen», unter Strafe stellen wollte. Diese absehbare
Ausweitung der Diskussion ist im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht
zielführend, eher könnte man vom Gegenteil ausgehen.
Verschiedene Wissenschaftler haben in den vergangenen Jahren ausgelotet,
wie man Rechtsextremismus am besten bekämpfen könne. Sie
kommen, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, zum Schluss,
dass repressive Massnahmen Rechtsextremismus nicht ursächlich
bekämpfen. Eckpunkte einer Gesamtstrategie sehen sie neben
einer sachlichen und fortlaufenden Zustandsbeschreibung der «Szene»
in weiterem Austausch und Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren,
konsequenter Verurteilung von Diskriminierungen, Präventionsarbeit
(inklusive Massnahmen zur Deradikalisierung), Betonung der liberalen
Demokratie und ihrer Werte, Ausbau institutioneller Gegenöffentlichkeit
und Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure.
Im Klartext: Die Schweiz braucht keine Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm,
sondern eher die Errichtung eines staatlich geförderten, jedoch
zivilgeselischaftlich betriebenen Fachzentrums gegen Rechtsextremismus.
Hans Stutz
Tachles, 9. Juli 2010
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