Das
Basler Strafgericht verurteilt den Ex-Präsidenten der Basler
PNOS-Sektion, Philippe Eglin, wegen Leugnung des Holocaust. Auch stellt
es weitere Strafverfahren in Aussicht, falls der Verurteilte den eingeklagten
Text nicht von der Homepage entfernt.
Philippe Eglin erklärt mehrmals vor dem Strafgericht Basel-Stadt:
«Dazu will ich nichts sagen». Keinen Kommentar gibt er
beispielsweise zu jener Aussage, die er vor rund drei Jahren machte:
«Ich bin dem Dritten Reich zugeneigt. Ich finde die Grundstrukturen
des Nationalsozialismus gut.»
Doch die kurze Verhandlung bringt einigen Aufschluss über
den Rechtsextremisten, der in den vergangenen Monaten mehrmals als
Redner an einschlägigen Veranstaltungen im Ausland aufgetreten
ist. Diesmal ist der 22-jährige Eglin, Ex-Präsident der
Basler Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS),
wegen Leugnung des Holocaust angeklagt, nachdem im vergangenen Sommer
auf der Sektionshomepage ein Text veröffentlicht worden war,
der das Tagebuch von Anne Frank als «geschichtliche Lüge»
bezeichnet und eine «Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter
Kinder» behauptet. Eglin, der in der Strafuntersuchung jede
Auskunft verweigert hatte, gab vor dem Strafgericht nun zu, den
Text verfasst und auf die Homepage geladen zu haben.
Doch die Staatsanwältin Eva Eichenberger relativierte dieses
Geständnis. Sie berichtete, dass Eglin den Text von einem anderen
einschlägig bekannten Schreiber übernommen habe. Wie dem
auch sei auch als Plagiat fällt er unter die Rassismus-Strafnorm.
Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen
unbedingt. Sie attestiert dem Angeklagten «völlige Uneinsichtigkeit».
Das Strafgericht ging über den Strafantrag der Staatsanwältin
hinaus und verurteilte den PNOS-Sektionspräsidenten zu 90 Tagessätzen
à 120 Franken, das macht insgesamt ein nettes Sümmchen
von 10 800 Franken, dazu kommen noch die Verfahrenskosten.
In einer ersten Stellungnahme schliesst Eglin einen Weiterzug ans
Appellationsgericht nicht aus.
Eglin hat den eingeklagten Text bis zum Gerichtstag nicht vom Netz
genommen. In der Urteilsbegründung machte die Gerichtspräsidentin
Liselotte Henz den Verurteilten auf die Konsequenz seiner Starrköpfigkeit
aufmerksam. Sie verwies zwar zuerst auf die technischen und juristischen
Schwierigkeiten, einen einzelnen Text im Internet zu sperren. Sie
fügte jedoch an: Wenn der Angeklagte den Text nicht vom Netz
nehme, könne er sicher sein, «dass die Strafverfolgungsbehörden
wieder aktiv werden».
Buddy Elias, Cousin von Anne Frank und Präsident des Anne-Frank-Fonds,
ist über das Urteil «sehr zufrieden». Sowohl er
persönlich wie auch der Fonds machten im vergangenen Jahr die
Strafverfolgungsbehörden auf den Text aufmerksam. Elias weiss
aber auch, dass «der Fall nicht für alle Zeiten beendet»
ist. Er oder auch der Anne-Frank-Fonds werden wieder eingreifen,
falls notwendig.
Hans Stutz
Tachles, 23. Juli 2010
Alle Rechte beim Verfasser.
Anmerkung: In der gedruckten Ausgabe habe ich Eglin fälschlicherweise
noch als "Präsidenten" bezeichnet, obwohl er kurze
Zeit vor der Verhandlung von seinem Amte zurückgetreten war.
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