20071996
    „Kaskade von Verzögerungs-, Ablehnungs- und Verschärfungsbeschlüssen“
 
 

Der Diskriminierungswille innerhalb der Schweizer Gesellschaft bleibt konstant; in den vergangenen Jahren ist es vor allem die muslimische Gemeinschaft, die Diffamierungen und Angriffen ausgesetzt ist. Weiterhin sind es Exponenten nationalkonservativer Organisationen, die mit diskriminierenden Vorschlägen die Ausgrenzung gesetzlich festschreiben wollen.

Ende November 2010 befürworteten rund 53 Prozent der Stimmenden die SVP-Ausschaffungsinitiative und damit Doppelsanktionen gegen Straftäterinnen und Straftäter ohne Schweizer Pass, nicht nur bei Kapitalverbrechen wie Vergehen gegen Leib und Leben, sondern auch nach missbräuchlichem „Beziehen von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe“ (1). Damit haben die Schweizer Stimmenden – nach der Minarettverbotsinitiative – innert eines Jahres zum zweiten Mal einem SVP-Vorschlag zugestimmt, der eine unterschiedliche Behandlung von Minderheiten festschreibt.

Die Ausschaffungsinitiative soll jedoch weitere Wirkung entfalten. Bis anhin wenig beachtet in der öffentlichen Diskussion blieb, dass – gemäss den nachgeschobenen Vorstellungen der Initianten – über die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern auch eine Strafbestimmung erlassen werden soll, die generell und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit vermehrt Sanktionen gegen sozial Schwache ermöglicht (2). Rassismus – wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers und auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst verbreiten – ist bei vielen Teil eines Gesellschaftsbildes, das den politischen Exekutiven und den gesellschaftlich und wirtschaftlich Privilegierten gegenüber den Schwachen nicht nur Diffamierungen und Rücksichtslosigkeiten aller Art erlaubt, sondern diesen auch den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen erschweren soll.

Die SVP-Abstimmungserfolge bei der Minarettverbots- und Ausschaffungsinitiative erreichten hohe sympathisierende Beachtung bei europäischen Rechtsextremisten – beispielsweise bei der deutschen NPD oder französischen Front National – wie auch weiteren muslimfeindlichen Akteuren. Viele von ihnen sehen (plötzlich???) in der direkten Demokratie eine Möglichkeit für die Durchsetzung von diskriminierenden Vorschlägen als „Volkswille“. Bietet also die direkte Demokratie religiösen Minderheiten wenig oder keinen Schutz, führt sie vielmehr zu einer verstärkten Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten? Zumindest für konfessionelle Minderheiten stellt der Politikwissenschaftler Adrian Vatter fest: „Die Volksentscheide zu religiösen Minoritäten der letzten 160 Jahre sind kurz zusammengefasst eine Kaskade von Verzögerungs-, Ablehnungs- und Verschärfungsbeschlüssen.“(3) Und die bisherigen Abstimmungen zur muslimischen Minderheit würden deutlich machen, „dass diese Vorlagen sowohl in Bezug auf die Mobilisierung als auch das Entscheidverhalten eine grosse Ähnlichkeit mit aussen- und ausländerpolitischen Abstimmungen der letzten Jahre“ aufweisen würden. Vatter seinerseits kommt zum Schluss: „Minderheiten, die selbst über keine politischen Rechte verfügen, einem anderen Kulturkreis als die Bevölkerungsmehrheit angehören oder sich erst seit Kurzem im Land aufhalten, bedürfen deshalb eines besonders Rechtsschutzes vor Volksentscheiden.“ (4) Wofür es selbstverständlich zuerst einen Volksentscheid brauchen würde – offen bleibt, welche sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Motive sich hinter diesem Wunsch nach Dominanz verbergen, gemäss dem berühmten Satz des Schriftstellers Max Frisch: „Ein Herrenvolk sieht sich in Gefahr. Es hat Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen.“ Die laut geführten Politdebatten um „Integration“ haben zur Folge, dass EinwohnerInnen ohne Schweizer Pass – vor allem jenen von Ländern ausserhalb der EU – der Zugang zu den politischen Rechten erschwert werden soll beziehungsweise sie länger in einem unsicheren Aufenthaltsstatus leben müssen.

Fakt ist auch: In den Internet-Foren von Deutschschweizer Medien erscheinen nach Berichten über Ausländer oder Muslime oder soziale Ungerechtigkeiten – trotz redaktioneller Moderation – immer wieder diffamierende Einträge. In vielen Internet-Foren dominieren Nationalkonservative, Rechtsextreme und Rassisten die Diskussion als hätten sie die Lufthoheit am virtuellen Stammtisch.


Muslimfeindschaft

Wie seit vielen Jahren ist die Gemeinschaft der Muslime das bevorzugte Ziel der Diffamierungs- und Diskriminierungswilligen (5). Ihre Diskreditierung ist auch zum gebräuchlichsten Thema jener PolitikerInnen geworden, die mit rassistischen beziehungsweise diskriminierenden Kampagnen und Vorschlägen Politik betreiben. Die wichtigsten Exponenten agieren meist innerhalb der nationalkonservativen Organisationen, insbesondere aber in der SVP. Zu den auch international wahrgenommen Exponenten zählen die beiden SVP-Nationalräte Ulrich Schlüer und Oskar Freysinger. An einem vielbeachteten Kongress von Muslimfeinden, zu dem laizistische und rechtsextreme Organisationen eingeladen hatten, bediente Freysinger Mitte Dezember 2010 in Paris die Aversionen seines Publikums. Als Abstimmungssieger angekündigt, erhielt er bereits vor seinem Auftritt stehende Ovationen. Er unterhielt die Anwesenden mit flapsigen und diffamierenden Sprüchen und einem Auftritt irgendwo zwischen Kabarett und Stammtisch-Welterklärung. Neben Freysinger traten Rednerinnen und Redner aus weiteren europäischen Ländern auf. In Anwesenheit Freysingers verabschiedeten die Pariser KongressbesucherInnen ein "Manifest" gegen jedes weitere "Vordringen des Islams auf dem europäischen Boden".

Anknüpfungspunkte für muslimfeindliche Agitation sind vor allem die Forderung nach einem Burkaverbot und die Errichtung von Grabfeldern für Muslime. Besonders widersprüchlich das Burkaverbot. Es wird zumeist von jenen politischen Kräften propagiert, die seit Jahrzehnten gleichstellungsrelevante Forderungen bekämpfen; nun spielen sie sich plötzlich als Frauenrechtler auf. (6)

Vor allem die „Schweizerzeit“, herausgegeben und redaktionell betreut von Ulrich Schlüer, publiziert regelmässig derbe muslimfeindliche Artikel, worin Islam mit Islamismus gleichgesetzt oder als politische Ideologie umschrieben wird, die im Gegensatz zu den „christlich-abendländischen Werten“ Europas ständen. Doch nicht nur Schlüers Rechtsaussenblatt publiziert regelmässig muslimfeindliche Texte, sondern ebenso Roger Köppels „Weltwoche“ (7) wie auch der Sonntags-Blick-Publizist Frank A. Meyer (8).

Anfand Dezember 2010 besuchten – auf Einladung rechtsstehender israelischer Politiker und Siedler – Vertreter mehrerer europäischer Rechtsparteien den Staat Israel und verabschiedeten auch eine „Jerusalemer Erklärung“ (9). Sie sieht „die Menschheit gegenwärtig einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung ausgesetzt: dem fundamentalistischen Islam“. Sie lehnt „jenen kulturellen Relativismus ab, der unter dem Vorwand der Achtung fremder Kulturen und Traditionen toleriert, dass Menschen, insbesondere nicht-islamische Minderheiten, in Teilen des muslimischen Kulturkreises in ihrem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Mitbestimmung eingeschränkt werden.“ Sie verbindet diese muslimfeindliche Haltung mit der bedingungslosen Unterstützung des Staates Israel: „Ohne jede Einschränkung bekennen wir uns zum Existenzrecht des Staates Israel innerhalb sicherer und völkerrechtlich anerkannter Grenzen. Ebenso ist das Recht Israels auf Selbstverteidigung gegenüber allen Aggressionen, insbesondere gegenüber islamischem Terror, zu akzeptieren.“ Bis Jahresende 2010 haben zwar keine Schweizer Muslimfeinde diese „Jerusalemer Erklärung“ unterzeichnet, doch ein Teil der muslimfeindlichen Exponenten stammt aus jenem Teil der evangelikalen Christen, der sich mit Israel besonders verbunden fühlt und Muslime als Gegner betrachtet.

Die Muslimfeindschaft erreicht auch weitausholende Ausgestaltung, ja irrlichternde Fantasterei. Unter dem Pseudonym „Heidi Hué“ veröffentlicht im März 2010 eine unbekannte Autorin (?) ein Büchlein „Die Talibanisierte Schweiz im Jahre 2022“ (10). Die Autorin, die ausdrücklich den Betreibern des muslimfeindlichen deutschen Internet-Portals „Politically Incorrect“ dankt, geht davon aus, dass Basel und Genf im Jahre 2022 islamisierte Städte seien, umgeben von einem verarmten und zerstörten Umland. Ein Textauszug: „Noch vor zwanzig Jahren konnte man auch in der Schweiz sorglos leben und langsam kehrt auch hier wieder dieser wunderbare Duft der Freiheit zurück. In der Scharia-Stadt Basel hingegen lebt man heute wie in Afghanistan vor zwanzig Jahren. Noch schlimmer sind die Zustände in Genf. Für Männer ist Barttragen Pflicht, Frauen dürfen sich in der Öffentlichkeit nur mit einem Ganzkörperschleier zeigen und dürfen keinen Beruf ausüben. Mädchen dürfen nicht zur Schule gehen. Musik ist verboten, auch Kinder dürfen nicht singen, sogar lautes Lachen ist dort untersagt. Seit fünf Jahren sind Basel und Genf vollständig mit Laser eingemauert und von der übrigen Schweiz abgeschnitten. Die wenigen in der übrigen Schweiz verbliebenen Mohammedaner werden streng überwacht. Beim geringsten Verdacht auf schweizerfeindliche Gesinnung werden sie vor ein Militärgericht gestellt. Noch vor acht Jahren verging in der Schweiz keine Woche, ohne dass Mohammedaner Molotowcocktails in Bars und Restaurants mit Alkoholausschank warfen, Kirchen in die Luft sprengten, islamkritische Politiker, Schriftsteller, Filmregisseure auf offener Strasse niederstachen oder mit einer Axt erschlugen.“ (11) Unklar bleibt, wie viele LeserInnen das Büchlein überhaupt gefunden hat.

Im Gegensatz zur jüdischen ist die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz immer noch schlecht organisiert, so dass den muslimfeindlichen Anspielungen, Verleumdungen und Attacken selten öffentlicher Widerstand entgegensteht.


Antisemitismus

Latenter Antisemitismus ist in der Schweizer Gesellschaft seit Jahrzehnten fest verankert (12), kann nach unterschiedlichen Anlässen aktiviert werden, doch ist er in den vergangenen Jahren im Vergleich zur Muslimfeindschaft in den Hintergrund der Aufmerksamkeit getreten. Auslöser für antisemitisches Handeln ist in den vergangenen Jahren vielfach der Konflikt zwischen dem Staat Israel und den Palästinensern gewesen.

In der beschränkten Öffentlichkeit rechtsextremistischer Foren und Versände erscheinen regelmässige antisemitische Beiträge, ebenso wie den Holocaust verharmlosende beziehungsweise leugnende Auslassungen. Selbst wenn diese Veröffentlichungen die Rassismus-Strafnorm verletzten bleiben sie meist ohne Folgen, da weder Polizei noch Justiz von sich aus aktiv werden und niemand Strafanzeige erhebt. Auch im Jahr 2010 verbreiteten mehrere Anbieter bekannte antisemitische Erzeugnisse.

Über seinen Verlag „Les Editions de Cassandra“, erreichbar über eine Postfachadresse in Sierre/Kanton Wallis vertreibt der vorbestrafte Holocaust-Leugner René-Louis Berclaz seit mehreren Jahren Nachdrucke bekannter antisemitischer Bücher wie beispielsweise „Le Juif International“ von Henry Ford. Weiter bietet er Schriften von Schweizer Holocaust-Leugnern an.
Auf seiner Homepage publiziert der Genfer Journalist Frank Brunner eine Rubrik „Die jüdische Lobby“, in der er eigene antisemitische Texte bzw. antisemitische Kommentare zu Texten Dritter veröffentlicht. Brunners Antisemitismus wird genährt von seiner heftigen Kritik am Staat Israel. Gegen Brunner ist seit längerem ein Strafverfahren im Gange.
Auf seiner Homepage bietet der Architekt Alex Brunner, Wetzikon, neben freimaurer- und jesuitenfeindlichen Erzeugnissen auch antisemitische Bücher zum Herunterladen an, beispielsweise die antisemitischen Verschwörungsfantasien von Des Griffin oder die Zionistischen Protokolle, herausgegeben vom deutschen Nazi Ulrich Fleischhauer.
In seinem Versand offeriert Max Wahl weiterhin Bücher aus dem Traditionszusammenhang der NSDAP, darunter auch antisemitische Bücher (13) oder Tonträger von Veranstaltungen, an denen Wahl als Holocaust-Leugner auftrat (14).


Rassismus gegen Schwarze

Auch 2010 stellt die Stadtzürcher Ombudsfrau Claudia Kaufmann in ihrem Bericht für das Jahr 2009 fest: „Zu den Beschwerdeführenden zählten auch im Berichtsjahr wieder überdurchschnittlich viele jüngere schwarze und dunkelhäutige Männer. Im Mittelpunkt der Beschwerden stand wiederum neben der Frage nach dem Grund der Kontrolle vor allem diejenige nach der Art und Weise des polizeilichen Vorgehens. In diesem Zusammenhang ist auf die Problematik des «Racial Profiling» hinzuweisen. Im konkreten Einzelfall müssen – wie es für Personenkontrollen grundsätzlich gilt – individuelle Anhaltspunkte gegeben sein, die das Einschreiten der Polizei rechtfertigen. Zudem haben auch die einzelnen Momente der Kontrolle den Anforderungen an die Verhältnismässigkeit zu entsprechen.“ (15) Diese Feststellung gilt über die Stadt Zürich hinaus: Vor allem junge Männer schwarzer Hautfarbe, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit, sehen sich in der ganzen Schweiz in der Öffentlichkeit diskriminiert, sei es durch PolizistInnen, sei es durch Angehörige von Security-Firmen, die ihnen den Einlass verweigern, insbesondere natürlich in Diskotheken und Bars.

Vereinzelt wurde auch mit Rassismus gegen Schwarze Politik getrieben. Die Zürcher Sektion der Schweizer Demokraten SD beispielsweise veröffentlichte ein Inserat, überschrieben „Afrikanisierung stoppen!“. Darin heisst es: „Auf undurchsichtigen Wegen gelangen immer mehr Einwanderer aus exotischen Ländern, insbesondere aus Afrika, zu uns. Zürich verliert sein Gesicht als schweizerisch geprägte, weisse Stadt.(16)

Feindschaft gegen Fahrende und Romas

Immer noch sind Fahrende und Romas institutioneller Abwehr ausgesetzt. Die Walliser Kantonspolizei publizierte gleich zweimal im vergangenen Jahr Warnungen vor der „Ankunft von Fahrenden“ (17). Trotz vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma ohne Schweizer Pass immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden.

Die Anfeindungen, denen sich Fahrende und/oder Roma 2010 ausgesetzt sahen, reichen von Schüssen auf Fahrende (18) bis zu diffamierenden Anspielungen eines grünen Stadtpräsidenten(19)

.Kaum mehr in der Öffentlichkeit artikuliert wurde die nationalistisch begründete Abneigung gegen Deutsche, mit der in den vergangenen Jahren mehrmals politische oder publizistische Kampagnen geführt wurden.


Rassismus in der Beratungspraxis

Die Chronologie „Rassismus in der Schweiz“ dokumentiert jene rassistischen Vorfälle, die sich in der Öffentlichkeit zugetragen haben oder durch Täter oder Opfer öffentlich gemacht wurden, auch dokumentiert sie rechtsextreme Veranstaltungen. Einen anderen Ansatz verfolgt die von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und der Menschenrechtsorganisation humanrights.ch herausgegebene Publikation „Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis“. In ihrem im August 2010 veröffentlichten Bericht weisen die Organisatoren für das Jahr 2009 insgesamt 162 Fälle aus, während es im Vorjahr, dem ersten Berichtsjahr, lediglich 87 gewesen waren. Die Zahlen bilden bei weitem nicht das ganze Ausmass ab: „Einerseits umfasst das „Beratungsnetz für Rassismusopfer“ nicht annähernd alle Stellen, an welche sich Betroffene (beziehungsweise Zeugen oder Familienangehörige) wenden können. Andererseits gibt es viele Gründe, die Betroffene davon abhalten können, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Zudem gibt es Regionen, in denen keine Beratungsstellen vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Fälle im Verborgenen bleibt.“ (20)


Die wichtigsten Ergebnisse:

„Ein beachtlicher Teil der gemeldeten Fälle ist auf sozialpolitische Ereignisse wie die Anti-Minarettinitiative oder die Spannungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland zurückzuführen.
Rassistische Diskriminierung fand in den unterschiedlichsten Lebensbereichen statt, besonders stark in der Arbeitswelt und in der Öffentlichkeit.
Mit Abstand am häufigsten wurden verletzende, abwertende oder beleidigende verbale Äusserungen gemeldet.
In den dokumentierten Fällen waren Mitteleuropäer/innen am meisten von rassistischer Diskriminierung betroffen; ein beachtlicher Teil der Opfer ist schweizerischer Nationalität.
Opfer als auch Täter waren mehrheitlich männlich.
Sowohl aus Sicht der Beratenden wie auch aus Sicht der Betroffenen kam es auch in diesem Berichtsjahr wiederum sehr häufig zu einer Tat aufgrund der Hautfarbe oder des (vermuteten) Ausländischseins der Opfer.“ (21)


Luzern, Anfang April 2011
Hans Stutz

Anmerkungen:

(1) Im Wesentlichen verlangt der Initiativtext: „Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.“

(2) Vorschlag SVP vom 26. Januar 2011, Neue Strafbestimmung, „Art. 151bis StGB Sozialmissbrauch. Wer für sich oder andere durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von veränderten Verhältnissen oder in anderer Weise Leistungen der Sozialhilfe oder der Sozialversicherungen unrechtmässig erwirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In leichten Fällen kann auf Busse erkannt werden.“

(3) Adrian Vatter, Synthese: religiöse Minderheiten im direktdemokratischen System der Schweiz, in Adrian Vatter (Hrsg.), Vom Schächt- zum Minarettverbot. Religiöse Minderheiten in der direkten Demokratie, Zürich 2011, S. 284.

(4) a. o. O., S. 290

(5) Zur Tradition der Schweizer Muslimfeindschaft siehe Georg Kreis, Zur Islamophobie in der schweizerischen Variante, in Farid Hafez (Hrsg.), Jahrbuch für Islamophobieforschung 2010 – Deutschland, Österreich, Schweiz, Innsbruck 2010.

(6) Cécile Bühlmann, Die Burka-Debatte als Lehrstück für die Instrumentalisierung von Frauenrechten. Olympe – Feministische Arbeitshefte zur Politik, Heft 32, September 2010.

(7) Siehe beispielsweise Peter Keller, „Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft“, Die Weltwoche, 19. Mai 2010. Der Artikel endet: „Nimmt man den Islam und seine Theologen ernst, gibt es nur einen Befund: Der muslimische Glaube ist mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar. Konsequenterweise müsste er verboten werden.“

(8) Siehe beispielsweise Frank A. Meyer, Im Namen der Freiheit, Sonntags-Blick, 29. August 2010.

(9) Unterzeichnet wurde die Erklärung durch Vertreter der Freiheitlichen Partei Österreichs FPÖ, Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie (DIE FREIHEIT), der rechtsextremen belgischen Partei Vlaams Belang und der Schwedendemokraten.

(10) Heidi Hué, Die Talibanisierte Schweiz im Jahre 2022. Norderstedt 2010. Das Büchlein erscheint bei „Books on Demand“, de facto also im Eigenverlag.

(11) a.o.O., S. 28f

(12) Zsolt Keller. Abwehr und Aufklärung. Antisemitismus in der Nachkriegszeit und der Schweizerische Israelische Gemeindebund. Zürich, 2010.

(13) Wie beispielsweise George Thompson, Der Zar, Rasputin und die Juden, erstmals erschienen 1922 in Hamburg.

(14) Angebot gemäss Bücherliste vom 11.11.2010, beigelegt Notizen (90) 11.11.2010: „Revisionismus-Rarität. Ernst Zündel mit Max Wahl auf DVD. Ernst Zündel im Gespräch mit Dr. Max Wahl, dem damals einzigen Revisionisten der Schweiz am 11. Juni 1985 in Toronto“.

(15) Stadt Zürich, Beauftragte für Beschwerdesachen, Ombudsfrau. Bericht 2009, S. 26

(16) Siehe Eintrag, Chronologie Zürich, Anfang Februar 2010 auf der Site www.gra.ch

(17) Siehe Einträge Chronologie, Sitten VS, 30. April 2010 und Sitten VS, 9. September 2010

(18) Siehe Eintrag Chronologie, Galbisio TI, 19. Juni 2010

(19) Siehe Eintrag Chronologie Lausanne, 27. Juli 2010

(20) Eidgenössische Kommission gegen Rassismus/humanrights.ch; Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis, August 2010, S. 9.

(21) a.o.O., S. 5.

Hans Stutz

Erschienen in: Rassismus in der Schweiz. Chornologie und Einschätzungen der rassistischen Vorfälle in der Schweiz, herausgegeben von der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA). Zürich 2011.

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