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Der Diskriminierungswille innerhalb der
Schweizer Gesellschaft bleibt konstant; in den vergangenen Jahren
ist es vor allem die muslimische Gemeinschaft, die Diffamierungen
und Angriffen ausgesetzt ist. Weiterhin sind es Exponenten nationalkonservativer
Organisationen, die mit diskriminierenden Vorschlägen die Ausgrenzung
gesetzlich festschreiben wollen.
Ende November 2010 befürworteten rund 53 Prozent der Stimmenden
die SVP-Ausschaffungsinitiative und damit Doppelsanktionen gegen
Straftäterinnen und Straftäter ohne Schweizer Pass, nicht
nur bei Kapitalverbrechen wie Vergehen gegen Leib und Leben, sondern
auch nach missbräuchlichem Beziehen von Leistungen der
Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe (1). Damit haben
die Schweizer Stimmenden nach der Minarettverbotsinitiative
innert eines Jahres zum zweiten Mal einem SVP-Vorschlag zugestimmt,
der eine unterschiedliche Behandlung von Minderheiten festschreibt.
Die Ausschaffungsinitiative soll jedoch weitere Wirkung entfalten.
Bis anhin wenig beachtet in der öffentlichen Diskussion blieb,
dass gemäss den nachgeschobenen Vorstellungen der Initianten
über die Diskriminierung von Ausländerinnen und
Ausländern auch eine Strafbestimmung erlassen werden soll,
die generell und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
vermehrt Sanktionen gegen sozial Schwache ermöglicht (2). Rassismus
wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers und
auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst
verbreiten ist bei vielen Teil eines Gesellschaftsbildes,
das den politischen Exekutiven und den gesellschaftlich und wirtschaftlich
Privilegierten gegenüber den Schwachen nicht nur Diffamierungen
und Rücksichtslosigkeiten aller Art erlaubt, sondern diesen
auch den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen erschweren
soll.
Die SVP-Abstimmungserfolge bei der Minarettverbots- und Ausschaffungsinitiative
erreichten hohe sympathisierende Beachtung bei europäischen
Rechtsextremisten beispielsweise bei der deutschen NPD oder
französischen Front National wie auch weiteren muslimfeindlichen
Akteuren. Viele von ihnen sehen (plötzlich???) in der direkten
Demokratie eine Möglichkeit für die Durchsetzung von diskriminierenden
Vorschlägen als Volkswille. Bietet also die direkte
Demokratie religiösen Minderheiten wenig oder keinen Schutz,
führt sie vielmehr zu einer verstärkten Diskriminierung
und Ausgrenzung von Minderheiten? Zumindest für konfessionelle
Minderheiten stellt der Politikwissenschaftler Adrian Vatter fest:
Die Volksentscheide zu religiösen Minoritäten der
letzten 160 Jahre sind kurz zusammengefasst eine Kaskade von Verzögerungs-,
Ablehnungs- und Verschärfungsbeschlüssen.(3) Und
die bisherigen Abstimmungen zur muslimischen Minderheit würden
deutlich machen, dass diese Vorlagen sowohl in Bezug auf die
Mobilisierung als auch das Entscheidverhalten eine grosse Ähnlichkeit
mit aussen- und ausländerpolitischen Abstimmungen der letzten
Jahre aufweisen würden. Vatter seinerseits kommt zum
Schluss: Minderheiten, die selbst über keine politischen
Rechte verfügen, einem anderen Kulturkreis als die Bevölkerungsmehrheit
angehören oder sich erst seit Kurzem im Land aufhalten, bedürfen
deshalb eines besonders Rechtsschutzes vor Volksentscheiden.
(4) Wofür es selbstverständlich zuerst einen Volksentscheid
brauchen würde offen bleibt, welche sozialen, politischen,
kulturellen und wirtschaftlichen Motive sich hinter diesem Wunsch
nach Dominanz verbergen, gemäss dem berühmten Satz des
Schriftstellers Max Frisch: Ein Herrenvolk sieht sich in Gefahr.
Es hat Arbeitskräfte gerufen, und es sind Menschen gekommen.
Die laut geführten Politdebatten um Integration
haben zur Folge, dass EinwohnerInnen ohne Schweizer Pass
vor allem jenen von Ländern ausserhalb der EU der Zugang
zu den politischen Rechten erschwert werden soll beziehungsweise
sie länger in einem unsicheren Aufenthaltsstatus leben müssen.
Fakt ist auch: In den Internet-Foren von Deutschschweizer Medien
erscheinen nach Berichten über Ausländer oder Muslime
oder soziale Ungerechtigkeiten trotz redaktioneller Moderation
immer wieder diffamierende Einträge. In vielen Internet-Foren
dominieren Nationalkonservative, Rechtsextreme und Rassisten die
Diskussion als hätten sie die Lufthoheit am virtuellen Stammtisch.
Muslimfeindschaft
Wie seit vielen Jahren ist die Gemeinschaft der Muslime das bevorzugte
Ziel der Diffamierungs- und Diskriminierungswilligen (5). Ihre Diskreditierung
ist auch zum gebräuchlichsten Thema jener PolitikerInnen geworden,
die mit rassistischen beziehungsweise diskriminierenden Kampagnen
und Vorschlägen Politik betreiben. Die wichtigsten Exponenten
agieren meist innerhalb der nationalkonservativen Organisationen,
insbesondere aber in der SVP. Zu den auch international wahrgenommen
Exponenten zählen die beiden SVP-Nationalräte Ulrich Schlüer
und Oskar Freysinger. An einem vielbeachteten Kongress von Muslimfeinden,
zu dem laizistische und rechtsextreme Organisationen eingeladen
hatten, bediente Freysinger Mitte Dezember 2010 in Paris die Aversionen
seines Publikums. Als Abstimmungssieger angekündigt, erhielt
er bereits vor seinem Auftritt stehende Ovationen. Er unterhielt
die Anwesenden mit flapsigen und diffamierenden Sprüchen und
einem Auftritt irgendwo zwischen Kabarett und Stammtisch-Welterklärung.
Neben Freysinger traten Rednerinnen und Redner aus weiteren europäischen
Ländern auf. In Anwesenheit Freysingers verabschiedeten die
Pariser KongressbesucherInnen ein "Manifest" gegen jedes
weitere "Vordringen des Islams auf dem europäischen Boden".
Anknüpfungspunkte für muslimfeindliche Agitation sind
vor allem die Forderung nach einem Burkaverbot und die Errichtung
von Grabfeldern für Muslime. Besonders widersprüchlich
das Burkaverbot. Es wird zumeist von jenen politischen Kräften
propagiert, die seit Jahrzehnten gleichstellungsrelevante Forderungen
bekämpfen; nun spielen sie sich plötzlich als Frauenrechtler
auf. (6)
Vor allem die Schweizerzeit, herausgegeben und redaktionell
betreut von Ulrich Schlüer, publiziert regelmässig derbe
muslimfeindliche Artikel, worin Islam mit Islamismus gleichgesetzt
oder als politische Ideologie umschrieben wird, die im Gegensatz
zu den christlich-abendländischen Werten Europas
ständen. Doch nicht nur Schlüers Rechtsaussenblatt publiziert
regelmässig muslimfeindliche Texte, sondern ebenso Roger Köppels
Weltwoche (7) wie auch der Sonntags-Blick-Publizist
Frank A. Meyer (8).
Anfand Dezember 2010 besuchten auf Einladung rechtsstehender
israelischer Politiker und Siedler Vertreter mehrerer europäischer
Rechtsparteien den Staat Israel und verabschiedeten auch eine Jerusalemer
Erklärung (9). Sie sieht die Menschheit gegenwärtig
einer neuen weltweiten totalitären Bedrohung ausgesetzt: dem
fundamentalistischen Islam. Sie lehnt jenen kulturellen
Relativismus ab, der unter dem Vorwand der Achtung fremder Kulturen
und Traditionen toleriert, dass Menschen, insbesondere nicht-islamische
Minderheiten, in Teilen des muslimischen Kulturkreises in ihrem
Recht auf Freiheit, Gleichheit und Mitbestimmung eingeschränkt
werden. Sie verbindet diese muslimfeindliche Haltung mit der
bedingungslosen Unterstützung des Staates Israel: Ohne
jede Einschränkung bekennen wir uns zum Existenzrecht des Staates
Israel innerhalb sicherer und völkerrechtlich anerkannter Grenzen.
Ebenso ist das Recht Israels auf Selbstverteidigung gegenüber
allen Aggressionen, insbesondere gegenüber islamischem Terror,
zu akzeptieren. Bis Jahresende 2010 haben zwar keine Schweizer
Muslimfeinde diese Jerusalemer Erklärung unterzeichnet,
doch ein Teil der muslimfeindlichen Exponenten stammt aus jenem
Teil der evangelikalen Christen, der sich mit Israel besonders verbunden
fühlt und Muslime als Gegner betrachtet.
Die Muslimfeindschaft erreicht auch weitausholende Ausgestaltung,
ja irrlichternde Fantasterei. Unter dem Pseudonym Heidi Hué
veröffentlicht im März 2010 eine unbekannte Autorin (?)
ein Büchlein Die Talibanisierte Schweiz im Jahre 2022
(10). Die Autorin, die ausdrücklich den Betreibern des muslimfeindlichen
deutschen Internet-Portals Politically Incorrect dankt,
geht davon aus, dass Basel und Genf im Jahre 2022 islamisierte Städte
seien, umgeben von einem verarmten und zerstörten Umland. Ein
Textauszug: Noch vor zwanzig Jahren konnte man auch in der
Schweiz sorglos leben und langsam kehrt auch hier wieder dieser
wunderbare Duft der Freiheit zurück. In der Scharia-Stadt Basel
hingegen lebt man heute wie in Afghanistan vor zwanzig Jahren. Noch
schlimmer sind die Zustände in Genf. Für Männer ist
Barttragen Pflicht, Frauen dürfen sich in der Öffentlichkeit
nur mit einem Ganzkörperschleier zeigen und dürfen keinen
Beruf ausüben. Mädchen dürfen nicht zur Schule gehen.
Musik ist verboten, auch Kinder dürfen nicht singen, sogar
lautes Lachen ist dort untersagt. Seit fünf Jahren sind Basel
und Genf vollständig mit Laser eingemauert und von der übrigen
Schweiz abgeschnitten. Die wenigen in der übrigen Schweiz verbliebenen
Mohammedaner werden streng überwacht. Beim geringsten Verdacht
auf schweizerfeindliche Gesinnung werden sie vor ein Militärgericht
gestellt. Noch vor acht Jahren verging in der Schweiz keine Woche,
ohne dass Mohammedaner Molotowcocktails in Bars und Restaurants
mit Alkoholausschank warfen, Kirchen in die Luft sprengten, islamkritische
Politiker, Schriftsteller, Filmregisseure auf offener Strasse niederstachen
oder mit einer Axt erschlugen. (11) Unklar bleibt, wie viele
LeserInnen das Büchlein überhaupt gefunden hat.
Im Gegensatz zur jüdischen ist die muslimische Gemeinschaft
in der Schweiz immer noch schlecht organisiert, so dass den muslimfeindlichen
Anspielungen, Verleumdungen und Attacken selten öffentlicher
Widerstand entgegensteht.
Antisemitismus
Latenter Antisemitismus ist in der Schweizer Gesellschaft seit
Jahrzehnten fest verankert (12), kann nach unterschiedlichen Anlässen
aktiviert werden, doch ist er in den vergangenen Jahren im Vergleich
zur Muslimfeindschaft in den Hintergrund der Aufmerksamkeit getreten.
Auslöser für antisemitisches Handeln ist in den vergangenen
Jahren vielfach der Konflikt zwischen dem Staat Israel und den Palästinensern
gewesen.
In der beschränkten Öffentlichkeit rechtsextremistischer
Foren und Versände erscheinen regelmässige antisemitische
Beiträge, ebenso wie den Holocaust verharmlosende beziehungsweise
leugnende Auslassungen. Selbst wenn diese Veröffentlichungen
die Rassismus-Strafnorm verletzten bleiben sie meist ohne Folgen,
da weder Polizei noch Justiz von sich aus aktiv werden und niemand
Strafanzeige erhebt. Auch im Jahr 2010 verbreiteten mehrere Anbieter
bekannte antisemitische Erzeugnisse.
Über seinen Verlag Les Editions de Cassandra,
erreichbar über eine Postfachadresse in Sierre/Kanton Wallis
vertreibt der vorbestrafte Holocaust-Leugner René-Louis Berclaz
seit mehreren Jahren Nachdrucke bekannter antisemitischer Bücher
wie beispielsweise Le Juif International von Henry Ford.
Weiter bietet er Schriften von Schweizer Holocaust-Leugnern an.
Auf seiner Homepage publiziert der Genfer Journalist Frank Brunner
eine Rubrik Die jüdische Lobby, in der er eigene
antisemitische Texte bzw. antisemitische Kommentare zu Texten Dritter
veröffentlicht. Brunners Antisemitismus wird genährt von
seiner heftigen Kritik am Staat Israel. Gegen Brunner ist seit längerem
ein Strafverfahren im Gange.
Auf seiner Homepage bietet der Architekt Alex Brunner, Wetzikon,
neben freimaurer- und jesuitenfeindlichen Erzeugnissen auch antisemitische
Bücher zum Herunterladen an, beispielsweise die antisemitischen
Verschwörungsfantasien von Des Griffin oder die Zionistischen
Protokolle, herausgegeben vom deutschen Nazi Ulrich Fleischhauer.
In seinem Versand offeriert Max Wahl weiterhin Bücher aus dem
Traditionszusammenhang der NSDAP, darunter auch antisemitische Bücher
(13) oder Tonträger von Veranstaltungen, an denen Wahl als
Holocaust-Leugner auftrat (14).
Rassismus gegen Schwarze
Auch 2010 stellt die Stadtzürcher Ombudsfrau Claudia Kaufmann
in ihrem Bericht für das Jahr 2009 fest: Zu den Beschwerdeführenden
zählten auch im Berichtsjahr wieder überdurchschnittlich
viele jüngere schwarze und dunkelhäutige Männer.
Im Mittelpunkt der Beschwerden stand wiederum neben der Frage nach
dem Grund der Kontrolle vor allem diejenige nach der Art und Weise
des polizeilichen Vorgehens. In diesem Zusammenhang ist auf die
Problematik des «Racial Profiling» hinzuweisen. Im konkreten
Einzelfall müssen wie es für Personenkontrollen
grundsätzlich gilt individuelle Anhaltspunkte gegeben
sein, die das Einschreiten der Polizei rechtfertigen. Zudem haben
auch die einzelnen Momente der Kontrolle den Anforderungen an die
Verhältnismässigkeit zu entsprechen. (15) Diese
Feststellung gilt über die Stadt Zürich hinaus: Vor allem
junge Männer schwarzer Hautfarbe, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit,
sehen sich in der ganzen Schweiz in der Öffentlichkeit diskriminiert,
sei es durch PolizistInnen, sei es durch Angehörige von Security-Firmen,
die ihnen den Einlass verweigern, insbesondere natürlich in
Diskotheken und Bars.
Vereinzelt wurde auch mit Rassismus gegen Schwarze Politik getrieben.
Die Zürcher Sektion der Schweizer Demokraten SD beispielsweise
veröffentlichte ein Inserat, überschrieben Afrikanisierung
stoppen!. Darin heisst es: Auf undurchsichtigen Wegen
gelangen immer mehr Einwanderer aus exotischen Ländern, insbesondere
aus Afrika, zu uns. Zürich verliert sein Gesicht als schweizerisch
geprägte, weisse Stadt.(16)
Feindschaft gegen Fahrende und Romas
Immer noch sind Fahrende und Romas institutioneller Abwehr ausgesetzt.
Die Walliser Kantonspolizei publizierte gleich zweimal im vergangenen
Jahr Warnungen vor der Ankunft von Fahrenden (17). Trotz
vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma ohne
Schweizer Pass immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls
Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren
an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden.
Die Anfeindungen, denen sich Fahrende und/oder Roma 2010 ausgesetzt
sahen, reichen von Schüssen auf Fahrende (18) bis zu diffamierenden
Anspielungen eines grünen Stadtpräsidenten(19)
.Kaum mehr in der Öffentlichkeit artikuliert wurde die nationalistisch
begründete Abneigung gegen Deutsche, mit der in den vergangenen
Jahren mehrmals politische oder publizistische Kampagnen geführt
wurden.
Rassismus in der Beratungspraxis
Die Chronologie Rassismus in der Schweiz dokumentiert
jene rassistischen Vorfälle, die sich in der Öffentlichkeit
zugetragen haben oder durch Täter oder Opfer öffentlich
gemacht wurden, auch dokumentiert sie rechtsextreme Veranstaltungen.
Einen anderen Ansatz verfolgt die von der Eidgenössischen Kommission
gegen Rassismus und der Menschenrechtsorganisation humanrights.ch
herausgegebene Publikation Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis.
In ihrem im August 2010 veröffentlichten Bericht weisen die
Organisatoren für das Jahr 2009 insgesamt 162 Fälle aus,
während es im Vorjahr, dem ersten Berichtsjahr, lediglich 87
gewesen waren. Die Zahlen bilden bei weitem nicht das ganze Ausmass
ab: Einerseits umfasst das Beratungsnetz für Rassismusopfer
nicht annähernd alle Stellen, an welche sich Betroffene (beziehungsweise
Zeugen oder Familienangehörige) wenden können. Andererseits
gibt es viele Gründe, die Betroffene davon abhalten können,
eine Beratungsstelle aufzusuchen. Zudem gibt es Regionen, in denen
keine Beratungsstellen vorhanden sind. Es ist davon auszugehen,
dass die Mehrzahl der Fälle im Verborgenen bleibt. (20)
Die wichtigsten Ergebnisse:
Ein beachtlicher Teil der gemeldeten Fälle ist auf
sozialpolitische Ereignisse wie die Anti-Minarettinitiative oder
die Spannungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland
zurückzuführen.
Rassistische Diskriminierung fand in den unterschiedlichsten Lebensbereichen
statt, besonders stark in der Arbeitswelt und in der Öffentlichkeit.
Mit Abstand am häufigsten wurden verletzende, abwertende oder
beleidigende verbale Äusserungen gemeldet.
In den dokumentierten Fällen waren Mitteleuropäer/innen
am meisten von rassistischer Diskriminierung betroffen; ein beachtlicher
Teil der Opfer ist schweizerischer Nationalität.
Opfer als auch Täter waren mehrheitlich männlich.
Sowohl aus Sicht der Beratenden wie auch aus Sicht der Betroffenen
kam es auch in diesem Berichtsjahr wiederum sehr häufig zu
einer Tat aufgrund der Hautfarbe oder des (vermuteten) Ausländischseins
der Opfer. (21)
Luzern, Anfang April 2011
Hans Stutz
Anmerkungen:
(1) Im Wesentlichen verlangt der Initiativtext: Sie (= die
Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig
von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht
sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn
sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer
Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen
eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels
oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden
sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder
der Sozialhilfe bezogen haben.
(2) Vorschlag SVP vom 26. Januar 2011, Neue Strafbestimmung, Art.
151bis StGB Sozialmissbrauch. Wer für sich oder andere durch
unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von
veränderten Verhältnissen oder in anderer Weise Leistungen
der Sozialhilfe oder der Sozialversicherungen unrechtmässig
erwirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
bestraft. In leichten Fällen kann auf Busse erkannt werden.
(3) Adrian Vatter, Synthese: religiöse Minderheiten im direktdemokratischen
System der Schweiz, in Adrian Vatter (Hrsg.), Vom Schächt-
zum Minarettverbot. Religiöse Minderheiten in der direkten
Demokratie, Zürich 2011, S. 284.
(4) a. o. O., S. 290
(5) Zur Tradition der Schweizer Muslimfeindschaft siehe Georg Kreis,
Zur Islamophobie in der schweizerischen Variante, in Farid Hafez
(Hrsg.), Jahrbuch für Islamophobieforschung 2010 Deutschland,
Österreich, Schweiz, Innsbruck 2010.
(6) Cécile Bühlmann, Die Burka-Debatte als Lehrstück
für die Instrumentalisierung von Frauenrechten. Olympe
Feministische Arbeitshefte zur Politik, Heft 32, September 2010.
(7) Siehe beispielsweise Peter Keller, Tötet sie, wo
immer ihr sie antrefft, Die Weltwoche, 19. Mai 2010. Der Artikel
endet: Nimmt man den Islam und seine Theologen ernst, gibt
es nur einen Befund: Der muslimische Glaube ist mit Rechtsstaat
und Demokratie nicht vereinbar. Konsequenterweise müsste er
verboten werden.
(8) Siehe beispielsweise Frank A. Meyer, Im Namen der Freiheit,
Sonntags-Blick, 29. August 2010.
(9) Unterzeichnet wurde die Erklärung durch Vertreter der
Freiheitlichen Partei Österreichs FPÖ, Bürgerrechtspartei
für mehr Freiheit und Demokratie (DIE FREIHEIT), der rechtsextremen
belgischen Partei Vlaams Belang und der Schwedendemokraten.
(10) Heidi Hué, Die Talibanisierte Schweiz im Jahre 2022.
Norderstedt 2010. Das Büchlein erscheint bei Books on
Demand, de facto also im Eigenverlag.
(11) a.o.O., S. 28f
(12) Zsolt Keller. Abwehr und Aufklärung. Antisemitismus in
der Nachkriegszeit und der Schweizerische Israelische Gemeindebund.
Zürich, 2010.
(13) Wie beispielsweise George Thompson, Der Zar, Rasputin und
die Juden, erstmals erschienen 1922 in Hamburg.
(14) Angebot gemäss Bücherliste vom 11.11.2010, beigelegt
Notizen (90) 11.11.2010: Revisionismus-Rarität. Ernst
Zündel mit Max Wahl auf DVD. Ernst Zündel im Gespräch
mit Dr. Max Wahl, dem damals einzigen Revisionisten der Schweiz
am 11. Juni 1985 in Toronto.
(15) Stadt Zürich, Beauftragte für Beschwerdesachen,
Ombudsfrau. Bericht 2009, S. 26
(16) Siehe Eintrag, Chronologie Zürich, Anfang Februar 2010
auf der Site www.gra.ch
(17) Siehe Einträge Chronologie, Sitten VS, 30. April 2010
und Sitten VS, 9. September 2010
(18) Siehe Eintrag Chronologie, Galbisio TI, 19. Juni 2010
(19) Siehe Eintrag Chronologie Lausanne, 27. Juli 2010
(20) Eidgenössische Kommission gegen Rassismus/humanrights.ch;
Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis, August 2010, S. 9.
(21) a.o.O., S. 5.
Hans Stutz
Erschienen in: Rassismus in der Schweiz. Chornologie und Einschätzungen
der rassistischen Vorfälle in der Schweiz, herausgegeben von
der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) und der Stiftung
gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA). Zürich 2011.
Alle Rechte beim Verfasser.
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