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Rassismus in der Schweiz, 2008
In der Schweiz spürte sie erst einmal,
dass sie Ausländerin war: Fürs Bankkonto gabs keine EC-Karte,
den Telefonanschluss nur gegen einen horrenden Vorschuss, Wohnungsvermieter
verlangten die maximale Kaution.
Beobachter, 17. Oktober 2008. Bericht über
die Erfahrungen einer deutschen Assistenzärztin, die eine Stelle
am Berner Inselspital angenommen hatte.
Wie für viele frühere Jahre galt auch für das Jahr
2008: Wer über keinen Schweizerpass verfügt, wer eine
nicht-weisse Hautfarbe trägt oder sich nicht an einen festen
Wohnort binden will, einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft
angehört oder nicht-heterosexuelle Liebesverhältnisse
bevorzugt, läuft in der Schweiz Gefahr, in der Öffentlichkeit
ausgeschlossen, angepöbelt, beschimpft, bedroht oder in einzelnen
Fällen gar körperlich angegriffen zu werden. Die Vorfälle
sind zwar selten, doch beeinträchtigen sie die Freiheit und
das Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Der Mechanismus des
Hasses und der Ausgrenzung bleibt, die Feindbilder passen sich den
gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen an. In den
letzten Jahren richtete sich der Diskriminierungswille in der Schweiz
vor allem gegen Muslime, aber auch gegen Personen aus den Ländern
des einstigen Jugoslawiens sowie aus der Türkei. In der jüngeren
Vergangenheit werden aber auch vermehrt Menschen mit schwarzer Hautfarbe
(unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) Opfer von Anfeindungen
und Diskriminierungen, insbesondere werden sie übermässig
polizeilich kontrolliert. Verschiedene Beobachtungen belegen, dass
diese Menschen oft in nächtlich geöffneten Vergnügungslokalen,
gelegentlich auch in Restaurants, unter Vorwänden nicht zugelassen
werden. Jugendliche der oben erwähnten Nationen haben grössere
Schwierigkeiten, eine Lehrstelle zu finden. Und ausländische
Mieter bezahlen auch mehr Miete. Die Studienverfasser sprechen dabei
von Ausgrenzung, Vorurteil und Diskriminierung.
Rassismus - wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers
und auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst
verbreiten - ist häufig Teil eines Gesellschaftsbildes, das
den politischen Exekutiven und den gesellschaftlich und wirtschaftlich
Privilegierten gegenüber den Schwachen nicht nur Diffamierungen
und Rücksichtslosigkeiten aller Art erlaubt, sondern diesen
auch den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen erschweren
soll. In einigen Fällen folgt die Diskriminierung denn auch
neoliberalen Wirtschaftsvorstellungen. So bezahlen AusländerInnen
in vielen Fällen grössere Autoversicherungsprämien.
Diese Ungleichbehandlung ist juristisch umstritten, doch der Nationalrat
hat im März 2008 die bisherige Praxis bestätigt. Sie sei,
so der Antrag der vorberatenden Kommission, eine unumgängliche
Folge des Entscheids für einen freien Wettbewerb.
UNO-Länderbericht und Reaktionen
Im Sommer 2008 publizierte das UNO-Komitee gegen Rassendiskriminierung
(CERD) seine Empfehlungen an die Schweiz. Diese brachten wenig Neues:
Die Schweiz habe keine wirklichen Fortschritte bei der Bekämpfung
von rassistischer und fremdenfeindlicher Haltung gegenüber
Schwarzen, Muslimen, Fahrenden, Immigranten und Asylsuchenden gemacht.
Auch kritisierte das Komitee die Zunahme von Berichten über
eine exzessive Anwendung von Gewalt durch die Polizei, vor allem
gegen Personen afrikanischer Herkunft. Das Komitee forderte unter
anderem ein umfassendes Diskriminierungsverbot, auch im zivilrechtlichen
Bereich, und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Das Komitee tat damit nur seine Pflicht. Es erntete aber die üblichen
heftigen Reaktionen. Bereits vor der Veröffentlichung der Empfehlungen
schimpfte die SVP über die Bundesbehörden und dass
den Internationalisten in Verwaltung und Regierung direkte Demokratie
und die Volksrechte ein Dorn im Auge seien. Die Anschuldigen
seien, so die SVP weiter, unhaltbar und eine Einmischung
in innerstaatliche Angelegenheiten. Eine Einmischung
in innere Angelegenheiten wollte auch der Schweizerzeit-Redaktor
Reinhard Wegelin erkennen. Die Rassismus-Strafnorm, so Wegelin weiter,
sei ein absoluter Fremdkörper im schweizerischen Rechtssystem,
die Zustimmung anno 1994 sei mit falschen Versprechungen vom
Volk erpresst worden. Sein Fazit: Die Schweiz sollte
dringend die Rassismus-Konvention kündigen, damit sie
ihre Politik wieder selbst bestimmen könne. In einem späteren
Artikel doppelte Wegelin nach, attackierte insbesondere die Mitverfasser
des Schattenberichtes. Dieser Bericht hatte darauf hingewiesen,
dass in vielem in den vergangenen Jahren keine Verbesserung
eingetreten sei. Wegelin wollte in den verschiedenen kritischen
Berichten zur Schweiz einen Beweis dafür sehen, wie effizient
sich die selbsternannten Antirassisten in der Schweiz vernetzt haben,
um ihr eigenes Land bei UNO-Organisationen anzuschwärzen.
Aber Schweizer zu sein soll auch ein Privileg
sein
Am 2. Juni lehnten 63 Prozent der Stimmenden die SVP-Einbürgerungsinitiative
ab. Die Initiative wollte den Gemeinden die Kompetenz geben, jenes
Organ zu bestimmen, das das Gemeindebürgerrecht erteilt, und
den Entscheid dieses Organ für endgültig zu erklären.
Die Initiative war eine Reaktion auf zwei Bundesgerichtsentscheide,
welche Volksabstimmungen bei Einbürgerungen als verfassungswidrig
erklärten. Die SVP-Initiative hätte es wieder möglich
gemacht, dass Einbürgerungswilligen aus rassistischen Gründen
das Bürgerrecht und damit die politischen Rechte verwehrt blieben,
so wie es zwischen 1994 und 2003 in vielen Gemeinden geschehen ist.
Im Abstimmungskampf bediente die SVP mit ihrem Abstimmungsplakat
auch Fantasien von RassistInnen. In Inseraten beschwor die Partei
das Bild kriminelle Ausländer und jenes von Masseneinbürgerungen.
Sie griff dabei auf ein Plakatmotiv zurück, mit dem sie im
Herbst 2008 erfolgreich gegen erleichterte Einbürgerungen gekämpft
hatte.
Rund 850'000 Ausländerinnen und Ausländer erfüllen
die objektiven Einbürgerungsvoraussetzungen, aus verschiedenen
Gründen stellen viele von ihnen jedoch keinen Antrag. Sie verzichten
damit auch auf die politischen Rechte. Den Einbürgerungswilligen
wollen Diskriminierungswillige insbesondere aus der SVP
den Zugang weiter erschweren. In den eidgenössischen Räten
hat die SVP trotz abgelehnter Einbürgerungsinitiative
- mehrere Vorstösse eingereicht. So verlangt die SVP-Nationalratsfraktion,
dass sich Ehepartner und deren minderjährige Kinder nur
noch als Ganzes einbürgern lassen können und zwar nur,
wenn alle Familienmitglieder die für eine Einbürgerung
erforderlichen Bedingungen erfüllen würden. In einer
Parlamentarischen Initiative fordert sie auch: Keine Einbürgerung
ohne gute mündliche oder schriftliche Sprachkenntnisse.
Weiter beantragt die SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter-Hutter
eine Rückkehr zur bis 1992 gültigen Praxis, die ein Doppel-Staatsbürgerrecht
ausschloss. Hutter-Hutter hatte bereits unmittelbar nach der SVP-Abstimmungsniederlage
nach Massnahmen gefragt, um weitere Masseneinbürgerungen
zu verhindern. Auch in Kantonen und Gemeinden postulieren
Diskriminierungswillige, meist aus SVP-Reihen, verschärfte
Bestimmungen, sei es, dass sie die Aufenthaltsdauer in der Wohngemeinde
verlängern wollen, sei es, dass sie Sprach- und Wissensprüfungen
erlangen. Es ist schon erstaunlich, mit welchem Eifer sich PolitikerInnen,
die sich als DemokratInnen bezeichnen, dafür einsetzen, dass
anderen Menschen die demokratischen Rechte vorenthalten werden sollen.
Tatsache ist: Das heutige Einbürgerungsverfahren führt
immer noch zu Situationen, bei denen sowohl Opfer wie Täter
das Gesicht verlieren. Dies belegt ein Bericht über eine Gemeindeversammlung
in der luzernischen Gemeinde Zell: So hatte das Stimmvolk
an jenem Abend über die Einbürgerung weiterer fünf
Personen zu befinden. Gleich beim ersten Gesuchsteller kam es zu
Kontroversen in der Versammlung. Ein Nachbar bemängelte das
«nicht-ideale Umfeld» des 17-jährigen gebürtigen
Jugoslawen. «Ich finde, er erfüllt die Voraussetzungen
nicht. Als starke Gemeinde sollten wir ein Zeichen setzen und sein
Gesuch ablehnen», so der Votant. Als «verlogenen Typen»,
der «die Schuld immer auf andere schiebt» charakterisierte
ein anderer Bürger den Gesuchsteller und beantragte zugleich
eine geheime Abstimmung, der mit grosser Mehrheit stattgegeben wurde.
Wieder ein anderer war der Meinung, dass ein Bursche, der negativ
auffalle, sich zuerst ausbilden lassen und es dann erneut versuchen
solle. «Wir müssen ihn ja sowieso haben, ob er eingebürgert
wird oder nicht. Aber Schweizer zu sein soll auch ein Privileg sein.»
Mit 90 zu 32 Stimmen lehnte das Zeller Stimmvolk schliesslich das
Einbürgerungsgesuch ab.
Rassismus-Strafnorm
Nur noch ein Wunder könne die Volksinitiative Für
freie Meinungsäusserung weg mit dem Maulkorb vor
dem Scheitern retten, erklärten die Initianten Ende Jahr 2008.
Eine erfreuliche Tatsache. Zwar haben die GegnerInnen der Rassismus-Strafnorm
ihre Abstimmungsniederlage von 1994 bis anhin nicht akzeptieren
können und immer wieder lautstark deren Anwendung überzeichnet,
nichtsdestotrotz sind alle Abschaffungs- bzw. Einschränkungsversuche
misslungen, ja immer eindeutig gescheitert. Seien es nun parlamentarische
Vorstösse oder Volksinitiativen, sei es nur das Bauchweh
eines SVP-Bundesrates)
.
Muslimfeindschaft
Ende November dringen Unbekannte in Näfels/Glarus in den
muslimischen Gebetsaum ein. Sie wüten sowohl im Gebets- wie
auch im Aufenthaltsraum, sie zerreissen den Koran, verwüsten
Gebetsteppiche. Sie entwenden einen Fernseher und einen Satelliten-Empfänger.
Sie ritzen auch ein Hakenkreuz in eine Schranktüre im Korridor
des Zentrums. Sie bleiben unerkannt. Die Schändung des Sakralraumes
erntet wenig öffentliche Beachtung und kaum Empörung.
Die islamische Gemeinschaft verfügt weder über Organisationen
noch Exponenten, die in der Öffentlichkeit gegen Hetze auftreten.
Und wer sich nicht wehrt, wird öffentlich nicht wahrgenommen.
In den vergangenen Jahren sind fast überall in Europa Muslime
ins Visier der Fremdenfeinde und Rassisten geraten. Viele
europäische Muslime sind - unabhängig von ihrer ethnischen
Herkunft und ihrer Einstellung zur Religion - Diskriminierungen
in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Wohnungswesen ausgesetzt,
lautet eines der wesentlichen Ergebnisse einer Studie, die die Europäische
Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit EUMC
Ende 2006 veröffentlichte. Die Diskriminierung von Muslimen
könne sich auf islamophobe Einstellungen wie auch auf rassistische
und fremdenfeindliche Ressentiments berufen, da diese Elemente häufig
miteinander verwoben seien. Feindseligkeit gegenüber Muslimen
müsse deshalb im allgemeineren Zusammenhang von Fremdenfeindlichkeit
und Rassismus gegenüber Migranten und Minderheiten gesehen
werden.
Auch in der Schweiz konnte Muslimfeindschaft auf ein bereits vorhandenes
Potenzial zurückgreifen, denn der rassistische Ausschliessungsdiskurs
lässt sich schnell von einer Minderheitsgruppe auf eine andere
umleiten, und die politischen Akteure bleiben meist die gleichen.
Zu den Standardargumenten gehört dabei der Verweis auf die
steigende Zahl von Mitgliedern der angegriffenen Minderheit. Die
Volkszählung (2000) hat rund 310'000 Muslima und Muslime erfasst
- 1960 waren es noch rund 3'000 gewesen.
In der rechtsextremistischen Szene ist Muslimfeindschaft ein fester
Bestandteil der Ideologie, insbesondere auch bei der PNOS. Doch
deren gesellschaftlicher Einfluss ist marginal. Es sind einerseits
ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers und/oder VertreterInnen
fundamentalistischer Christen, die mit muslimfeindlichen Vorstössen
und Voten breitenwirksam politisieren, indem sie erstens gegen die
Einbürgerungen von EinwohnerInnen muslimischen Glaubens Stimmung
machen, zweitens Minarette verbieten wollen und drittens gegen die
Einrichtung von muslimischen Grabfeldern protestieren. Vor allem
in der Schweizerzeit erscheinen regelmässig muslimfeindliche
Texte, und in ihrem Bücherdienst bietet die Zeitung verschiedene
einschlägig bekannte Bücher an. Ulrich Schlüers Hetzblatt
unterstellt den Muslimen einmal gar Blutlust, ebenso
hält er in seinem Buchversand seit Jahren auch muslimfeindliche
Bücher feil.
Mit Vorträgen, Broschüren, Flugblättern und Kampagnen
agitiert Daniel Zaugg, EDU-Politiker, beruflich tätig in einer
Organisation für christliche Medienproduktion und Pressesprecher
der Minarettverbotsinitiative. In der Argumentation unterscheidet
er sich nicht von SVP-Muslimfeinden. Der Kampf gegen Minarette ist
trotz gegenteiligen Beteuerungen ein Kampf gegen den
Islam. Es gehe darum, so Zingg in einem Flugblatt, dem weiteren
Fortschreiten und Eindringen der islamischen Ideologie in die westliche
Kultur entgegenzuhalten. Ebenso behauptet Zaugg, das Minarett
sei ein Macht- und Eroberungszeichen. Zaugg will darüber
hinaus zeigen, dass Christen in der Schweiz zu ihrem Glauben
stehen und überzeugt Argumente für die christlich-abendländische
Gesellschaft und Tradition ins Feld führen. Historisch
nicht abgedeckt ist Zauggs weitere Behauptung, wonach Freiheit,
Demokratie und Wertschätzung des Individuums christlich-abendländische
Werte seien. Freiheit, Demokratie und Wertschätzung des
Individuums die Menschenrechte insgesamt - wurden gegen den
Widerstand christlicher Kirchen durchgesetzt. Zaugg redet bei Bedarf
auch mal mit zwei Zungen: Vom Flugblatt Warum gegen Minarette?
existieren zwei Fassungen. Eine für Menschen, die mit
Christsein nicht viel am Hut haben und eine für die anderen.
Bei letzteren schreibt Zaugg denn auch Klartext: Wir Christen
wollen uns positionieren und unsere Glaubensüberzeugung bekennen.
Muslime sollen so mit dem christlichen Glauben stärker in Kontakt
kommen und erfahren, was Freiheit bedeutet. Nicht Religionsfreiheit
also, sondern Missionierung. Und in einer aufwändig produzierten
Hochglanzbroschüre verbreitet Zaugg eine Vielzahl antimuslimischer
Vorurteile. Unter anderem schreibt er: Der Islam ist eine
Religion der Knechtschaft, nicht der Liebe. In dieser Broschüre
verbreitet auch Heinz Gstrein seine antimuslimischen Tiraden. Er
schreibt unter anderem: Der gläubige Moslem darf sich
nämlich nicht anpassen. Die Zielsetzung des Islams, der weniger
Religion als eine totalitäre und weltrevolutionäre politische
Ideologie ist, eine noch grössere Gefahr für Menschheit
und Menschlichkeit als früher der Kommunismus, werden jedoch
bewusst verschleiert.
Gstrein verweist auf eine Kontinuität: Ein Teil der militanten
Kalten Krieger verlor nach 1989 ihr Feindbild und hat in den vergangenen
Jahren im Islam ein neues aufbauen können. Ein weiterer aktiver
Muslimfeind hat sich damit ein zusätzliches Geschäftsfeld
erschlossen. Neben der Ostmission und Christian Solidarity International
CSI bearbeitet der reformierte Pfarrer Hansjürg Stückelberger
nun auch noch die Islamfeindschaft. Zusammen mit der - ansonsten
unbekannten - Beatrice Gall betreibt er den Verein und die zweimonatlich
erscheinende Zeitschrift Zukunft CH. Sie behaupten,
sie wollten eine schleichende Einführung der Scharia
verhindern. Und in einem Aufruf schreiben sie: Mit jedem
Franken können wir mehr Menschen über die schleichende
Islamisierung informieren und Schweizer Familien in Not unterstützen
Wie Zaugg verwendet Stückelberger die Muslimfeindschaft auch
zur Propagierung seines eigenen religiösen Fundamentalismus
und seiner eigenen Geschäfte.
Immerhin kam eine Studie des Kantons Zürich zum Schluss, dass
Muslime durch staatliche Tätigkeit nicht systematisch benachteiligt
werden, es jedoch bei einzelnen Themen wie Bestattungen, Gebetsräume,
Leben im Alter und Arbeit Reibungsflächen gibt.
Minarettverbot-Initiative
Anfang Juli 2008 reichen die InitiantInnen knapp 115'000 Unterschriften
ein. Die Forderung: Der Bau von Minaretten ist verboten.
Gesammelt wurden die Unterschriften von einem Komitee, dem hauptsächlich
VertreterInnen der SVP, aber auch der EDU angehören. Auch bei
der Einreichung behaupten sie, dass das Minarett Symbol jenes
religiös-politischen Macht- und Herrschaftsanspruches
sei.
Der Bundesrat hat aus aussenpolitischen Gründen unüblicherweise
umgehend reagiert und bei der Einreichung der Initiative eine Medienmitteilung
veröffentlicht, in der er festhielt: Bundespräsident
Pascal Couchepin erinnert daran, dass sich mehrere Mitglieder der
Landesregierung öffentlich gegen das von der Initiative geforderte
Minarettverbot ausgesprochen haben. Und weiter: Es steht
ausser Zweifel, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten und dem
Parlament empfehlen wird, die Initiative abzulehnen. In seiner
Botschaft meint der Bundesrat, dass die Initiative zwar kein
zwingendes Völkerrecht verletze und folglich nicht ungültig
erklärt werden könne. Er hält demgegenüber auch
fest: Die Initiative verstösst allerdings klar gegen
eine Reihe international garantierter Menschenrechte, zum
Beispiel die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie das
Diskriminierungsverbot, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit
sowie möglicherweise den Minderheitenschutz des UNO-Paktes
über die bürgerlichen und politischen Rechte. Er hält
denn auch fest: Der absolute und ausnahmslos formulierte Initiativtext
lässt eine völkerrechtskonforme Auslegung kaum zu, sodass
die Verfassungsbestimmung, sollte sie in Kraft treten, mit den genannten
Menschenrechtspakten kollidieren würde. Im Übrigen
stehe die Initiative auch im Widerspruch zu zentralen Werten
unserer Verfassung, zu nennen seien der Grundsatz der Rechtsgleichheit,
die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Eigentumsgarantie, der
Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Achtung des
Völkerrechts.
Antisemitismus
Der Rassismus gegen Juden, so schreibt Georg Kreis, nähme
im breiten Feld des Rassismus eine Sonderstellung ein. Die
Judenfeindlichkeit ist die ausgeprägteste und zugleich versteckteste
und am meisten thematisierte Feindlichkeit und damit so etwas wie
ein Selbstläufer, was immer man tut und wie immer
die Verhältnisse sind. Zu Jahresende 2008 wurde der latente
Antisemitismus wieder einmal öffentlich manifest, dem israelischen
Einmarsch in den Gazastreifen folgten antisemitische Ausfälle
in den Online-Diskussionsforen von Tageszeitungen, aber auch in
Zuschriften an ExponentInnen von Israel-unterstützenden Organisationen.
In den vergangen Jahren haben mehrere Befragungen das Ausmass antisemitischer
Einstellungen in der Schweiz zu bestimmen versucht, mit unterschiedlichen
Ergebnissen. 1998 war eine Befragung auf 7 Prozent AntisemitInnen
gekommen, 2000 eine andere auf 16 Prozent, und 2006 hatte eine Nationalfonds-Studie
22 Prozent Misanthropen ausgemacht, unter ihnen Antisemiten. Alle
Befragungen waren - soweit überhaupt feststellbar - von unterschiedlichen
Kriterien ausgegangen. 2007 veröffentlicht das Berner Forschungsinstitut
gfs eine breit angelegte und strukturell neu konzipierte Studie.
Das Ergebnis: Bei zehn Prozent der Befragten liessen sich systematisch
antijüdische Einstellungen nachweisen. Diese Befragten
würden grossmehrheitlich alle negativen Stereotype über
Jüdinnen und Juden teilen. Rund 28 Prozent würden
ferner punktuell antijüdische Einstellungen aufweisen. Fünfzehn
Prozent seien emotional verstimmt wegen der Politik Israels, wobei
Israelkritik nicht zwangsläufig antisemitisch sei, wohingegen
Antisemiten fast immer Israel kritisierten.
In der beschränkten Öffentlichkeit rechtsextremistischer
Foren und Schriften erscheinen aber regelmässig antisemitische
Beiträge, ebenso wie Holocaust verharmlosende beziehungsweise
leugnende Auslassungen. Selbst wenn diese Äusserungen die Rassismus-Strafnorm
verletzen, bleiben sie meist ohne Folgen, da die Strafverfolgungsbehörden
nicht von sich aus aktiv werden und niemand Strafanzeige einreicht.
Fahrende und Jenische
Wie die Muslime wurden 2008 auch die Roma Zielscheibe politischer
Kampagnen des nationalkonservativen Lagers. Bereits bei den parlamentarischen
Debatten über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit
auf die neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien Ende Dezember
2008 begann die SVP ihre Kampagne gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Tenor der Kampagne: Zuwanderung aus Rumänien sei problematisch,
Zuwanderung von Roma noch viel problematischer.
Trotz vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma
ohne Schweizer Pass, immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls
Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren
an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden. Gelegentlich
werden sie darüber hinaus Ziel von gewalttätigen Angriffen.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Situation
der Fahrenden in der Schweiz denn auch festgehalten, dass
es heute noch kein ausreichendes Netz von Stand- und Durchgangsplätzen
(gibt), das allen 2'500 schweizerischen Fahrenden die Weiterführung
ihrer traditionellen Lebensweise ermöglichen würde.
Laut einem Gutachten der Stiftung Zukunft für Schweizer
Fahrende wären 29 zusätzliche Standplätze und
38 zusätzliche Durchgangsplätze erforderlich. Die Feindschaft
gegen Fahrende und Jenische hat in der Schweiz eine lange Tradition,
die kritische Aufarbeitung begann erst in den vergangenen Jahren.
Rassismus gegen Schwarze
Personen schwarzer Hautfarbe sehen sich in der Schweiz als jene
Bevölkerungsgruppe, die diskriminierenden Worten und Aktionen
am häufigsten ausgesetzt sind und am wenigsten geschützt
werden. In der Tat: Sie werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
Opfer vielfältiger Diskriminierung, sei es nun die Benachteiligung
auf dem Arbeitsmarkt, die mangelnde Präsenz von Schwarzen im
Bereich der Medienschaffenden (insbesondere am Bildschirm), seien
es vermehrte Kontrollen auf den Strassen und in den öffentlichen
Verkehrsmitteln, die von der Mitnahme auf den nächsten Polizeiposten
über die Anweisung, sich nackt auszuziehen bis hin zu verbalen
und physischen Aggressionen alles beinhalten.
Antideutscher Nationalismus
Anfang Dezember 2008 stellte Ringiers SonntagsBlick
Deutsche unter Verdacht: Die Schweiz ist das Schlaraffenland
der Deutschen. Wenn sie erst mal hier sind, wollen sie nie mehr
weg. Erst recht nicht, wenn sie arbeitslos werden. Ringiers
Blatt stützte sich auf die Aussagen eines einzigen deutschen
Koches. Mit dem fremdenfeindlichen Artikel bediente das Boulevardblatt
jedoch vor allem die GegnerInnen der Ausweitung der Personenfreizügigkeit
auf Bulgarien und Rumänien. Die vermehrte Zuwanderung aus Deutschland
ist eine direkte Folge der Personenfreizügigkeit.
Es war allerdings nicht das Boulevardblatt, das eine antideutsche
Stimmung herbei zu schreiben versuchte. Der Tages-Anzeiger
versuchte mehrere Kampagnen anzustacheln, allerdings mit wenig Erfolg.
Am Anfang des antideutschen Nationalismus stand eine Aussage von
Stefan Fischer, Präsident des Studierendenrates der Universität
Zürich. Er behauptete Ende 2007: Wir erreichen die Grenze
des Erträglichen und Vielleicht müsste mal
ein Machtwort gesprochen werden, damit keine deutschen Filialen
entstehen. Seine nationalistische Auslassung hatte Folgen:
Zwei Monate später trat er von seinem Amt zurück.
Fazit
Im Jahr 2008 führten Nationalkonservative zwei Kampagnen
gegen Minderheitengruppen, einerseits und dies seit Jahren
gegen Muslime und andererseits gegen Roma, letzteres um die
Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien
in der Volksabstimmung verhindern zu können. Im Kampf gegen
die muslimische Gemeinschaft verknüpfen sie systematisch die
Begriffe Islam und islamistisch, mit dem eigentlich fundamentalistische
Strömungen innerhalb des Islams umschrieben werden. Die ProtagonistInnen
dieser Kampagnen sind grossmehrheitlich Nationalkonservative (SVP
und Schweizer Demokraten) und/oder fundamentalistische ChristInnen.
Aber auch die Menschen aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen
Jugoslawiens sowie schwarzer Hautfarbe - mit oder ohne Schweizer
Pass - sind sowohl im gesellschaftlichen Leben wie auch in der politischen
Auseinandersetzung mit rassistischen Anwürfen konfrontiert
worden. Polizeilichen Schikanen und Demütigungen ausgesetzt
sind vor allem junge Männer schwarzer Hautfarbe - unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit. Antisemitismus ist latent vorhanden,
doch dringt er ausser in den Veröffentlichungen der Rechtsextremisten
selten an die Öffentlichkeit. Der latente Antisemitismus kam
nach dem Israel-Angriff auf Gaza vermehrt an die gesellschaftliche
Oberfläche, allerdings führte dieser Konflikt auch zu
muslimfeindlichen Äusserungen. Die Verfassungsrechte der Fahrenden
und Jenischen sind zwar anerkannt, doch haben sie weiterhin oft
Mühe, Durchgangs- beziehungsweise Standplätze zu finden.
Luzern, 15. Januar 2009
Hans Stutz
Alle Rechte beim Verfasser.
Der Text erschien, versehen mit Fussnoten, zuerst gedruckt in Rassismus
in der Schweiz. Chronologie und Einschätzungen der rassistischen
Vorfälle in der Schweiz. Herausgeberin: Gesellschaft Minderheiten
in der Schweiz (GMS) und Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
(GRA), Zürich 2009. Siehe auch: http://chronologie.gra.ch/index.php?p=46
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