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Seit bald zehn Jahren läuft gegen den
VgT-Präsidenten Erwin Kessler ein Verfahren wegen Widerhandlung
gegen die Rassismus-Strafnorm. Nun hat das Zürcher Obergericht
den Fall erneut an das Bezirksgericht Bülach zurückgewiesen.
Ende August schrieb das Zürcher Obergericht ein weiteres Kapitel
in einem Strafverfahren, in dem die Gerichtsbehörden nicht
die beste Figur machten. Es wies das Verfahren gegen Erwin Kessler,
Präsident des Vereins gegen Tierfabriken VgT, an das Bezirksgericht
Bülach zurück, das nun bereits zum vierten Mal in der
gleichen Angelegenheit zu urteilen hätte. Allerdings ist das
obergerichtliche Urteil noch nicht rechtskräftig, und ein Weiterzug
an das Zürcher Kassationsgericht oder an das Bundesgericht
läge in der Logik der Dinge, geht es doch um die Frage, welche
Teile der dreimal ergänzten Anklage inzwischen verjährt
sind. Und jede weitere Verlängerung macht eine Verjährung
wahrscheinlicher.
Das Verfahren, unter anderem wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm,
begann vor über zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft Kessler
unter anderem vor, einerseits durch die Verbreitung von Schriften
von Holocaust-Leugnern selbst den Holocaust geleugnet zu haben,
andererseits durch antisemitische Texte Ideologien verbreitet zu
haben, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der
Angehörigen einer Religion gerichtet seien. In der Zwischenzeit
ist Kessler dafür mehrmals zu unbedingten Gefängnisstrafen
verurteilt worden, ohne dass die Urteile einmal rechtskräftig
geworden wären.
Im Sommer hat Kessler nun eine weitere Auseinandersetzung eröffnet.
Sein amtlicher Verteidiger beantragte nämlich das Verfahren
einzustellen, da Kessler zu einer Entschuldigung wie auch zur Leistung
einer Wiedergutmachungszahlung an jüdische Tierschutzorganisationen
bereit sei. Allerdings hält sich Kesslers Wiedergutmachungswillen
in einem kleinen finanziellen Rahmen. Wie er in den "VgT-Nachrichten"
schreibt, stellte er je 2000 Franken an eine israelische Tierschutz-
und eine israelische Vegetarier-Organisation in Aussicht. Staatsanwaltschaft
und Obergericht waren sogar bereit auf dieses Angebot einzutreten,
doch der Tierschützer hat den Antrag wieder zurückgezogen,
da er die mutmasslich hohen Verfahrenskosten gleichwohl hätte
bezahlen müssen und dies seiner Ansicht nach einer Schuldanerkennung
gleichgekommen wäre. In der letzten Nummer der VgT-Nachrichten
hat Kessler nun aber eine "Entschuldigung" veröffentlicht,
es sei ihm niemals darum gegangen, "das jüdische Volk
und ihre Glaubensgemeinschaft zu diskriminieren oder ihnen insgesamt
ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Charaktereigenschaft
zu unterstellen". Eine Behauptung, die sich, gestützt
auf Kesslers Auslassungen der vergangenen Jahre, leicht widerlegen
lässt.
Kessler hat Erfahrung darin, die Zürcher Justiz leerlaufen
zu lassen. Er ist bereits einmal wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig
verurteilt worden, doch hat er die Freiheitsstrafe (45 Tage Gefängnis)
nie absitzen müssen, da er - wie der Zürcher Regierungsrat
später feststellte - mit einer "Hinhaltetaktik",
die Vollstreckungsverjährung erreichte. Zuerst verwies Kessler
auf eine beim Europäischen Menschengerichtshof eingereichte
Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil. Diese hatte zwar keine
aufschiebende Wirkung und wurde später vom Gerichtshof auch
nicht zum Verfahren zugelassen, doch die Zürcher Behörden
liessen die Sache fast 18 Monate ruhen. In der Folge reagierte der
VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden
mit Beschwerden und Rekursen, die auch schon einmal bis zum Bundesgericht
und an den Europäischen Menschengerichtshof gingen. In den
letzten Wochen vor der Vollstreckungsverjährung zum Jahresende
2006 will Kessler ins Ausland gezogen sein: Es gebe, so schreibt
der Antisemit in seiner Dokumentation zum nicht erfolgten Strafantritt,
"auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten
Inquisition" geschützt sei.
Hans Stutz
Tachles, 19. September 2008
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