| Seit Jahren berichten
die Schweizer Medien über den Islam, bzw. über Muslime in
herabsetzender Weise. Muslimischen Akteure werden - so das Ergebnis
einer im Frühjahr 2004 veröffentlichten und beim Forschungsbereich
Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) an der Universität
Zürich erarbeiteten Studie - vorwiegend als "Täter,
aggressiv oder Konflikt(e) fördernd" dargestellt. Zwar werde
die Täter-Typisierung insofern relativiert, als sie in den meisten
Fällen auf "Islamisten" bzw. auf "muslimische
Fundamentalisten" und damit nicht am Kollektiv der Muslime festgemacht
werde. "Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,
dass diese Täter-Typisierung für das Image des Islam bzw.
der Muslime hoch problematisch bleibt, denn die Bezeichnung Islamist
wird direkt mit dem Islam als Religion in Verbindung gebracht und
ist in der Berichterstattung praktisch ausnahmslos negativ besetzt."
(Siehe Tachles, 26. März 2004)
Gegen diese permanente Negativdarstellung der Muslime erhob kaum
jemand in der Öffentlichkeit Widerrede, auch nicht jene Personen
und Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus
beschäftigen. Die Musliminnen und Muslime, die in der Schweiz
leben, erhalten kaum Unterstützung gegen die Angriffe hetzender
Zeitgenossen und diskriminierungswilliger Politiker.
Unlängst haben Exponenten der SVP und der Eidgenössisch
Demokratischen Union EDU nun eine Volksinitiative lanciert. Ihre
einzige Forderung: "Der Bau von Minaretten ist verboten".
Ein Minarett sei, so die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung
der Initianten "Symbol eines religiös-politischen Machtanspruches,
der verfassungsmässige Grundrechte in Frage" stelle. Selbstverständlich
behaupten die Initianten scheinheilig, die verfassungsmässig
garantierte Glaubens würde nicht geritzt, da Minarette weder
"im Koran noch in anderen heiligen Schriften des Islams"
erwähnt würden. Nur: Kirchtürme sind ebenfalls in
keinem biblischen Text erwähnt, wie übrigens noch vieles
anderes, was zum christlich-abendländischen Traditionszusammenhang
gehört.
Nun kann man mit Recht einwenden, Religionen seien weder Horte
der Aufklärung, noch Oasen der Menschenrechte. Diesen Einwand
kann man auch leicht mit einer Vielzahl von Belegsstellen belegen,
angefangen bei demokratiefeindlichen Äusserungen des aktuell
in dieser Welt herumirrenden Papstes. Nur: Religionskritik darf
nicht bedeuten, dass man die Religions- und Kultusfreiheit in Frage
stellt oder gar einschränkt.
Stellen wir uns einmal vor: Ein kleines Grüppchen honorabler
Politik-Amoks würden nach ausgiebiger Medienkampagne eine Initiative
starten: "Der Bau von Synagogenkuppeln ist verboten",
sie seien Symbol für den politisch-religiösen Willen zur
Welteroberung. Der politische und mediale Aufschrei geschähe
unverzüglich und lautstark, käme von Gutbürgerlich
bis Linkausssen. Es ist auch schwer vorstellbar, dass ein solcher
Vorstoss das verlangte Quorum erreichen würde. Im Gegensatz
zum Minarett-Verbot: Die Initianten werden die erforderlichen 100'000
Unterschriften zusammenbringen. Damit droht der Schweizer Gesellschaft
- vorausgesetzt die Eidgenössischen Räte erklären
das Begehren nicht für ungültig - ein hetzerisch geführter
Abstimmungskampf.
Fazit: Die Menschen und Organisationen, die sich mit Rassismus
in der Schweiz beschäftigen, müssen sich so schnell als
möglich in ihrer Arbeit neu orientieren und die öffentliche
Auseinandersetzung mit den Muslimfeinden endlich aufnehmen.
Hans Stutz
Tachles, 25. Mai 2007
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