| Wer wegen Rassendiskriminierung
verurteilt ist, ist als Kader der Schweizer Armee ungeeignet. Und
wenn gegen einen Kaderanwärter ein entsprechendes Strafverfahren
hängig sei, so stelle dies seine Eignung in Frage, ausser es
sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Freispruch
oder eine Verfahrenseinstellung zu erwarten. Mit dieser Begründung
ordnete Armeechef Christophe Keckeis die unverzügliche Entlassung
des 20-jährigen Pnos-Exponenten Adrian Spring aus dem praktischen
Dienst als Gruppenführer an.
Es sei ein präjudizielles Urteil, erklärt Armeesprecher
Felix Endrich auf Anfrage. Es sei das erste Mal, dass gegen einen
Armeeangehörigen Massnahmen ausschliesslich auf Grund hängiger
Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung verfügt würden.
Apartheid in Europa
Ende März rückte der 20-jährige Unterseener Adrian
Spring in Thun in die Rekrutenschule der Panzertruppen ein. Er war
für eine Kaderausbildung vorgesehen, obwohl er seit über
einem Jahr im Vorstand der rechtsextremistischen Partei National
Orientierter Schweizer (Pnos) sitzt. Seine rassistische Überzeugung
hatte der Zimmermann auch öffentlich dokumentiert. In einem
Artikel in der Pnos-Parteizeitschrift «Zeitgeist» hatte
er unter anderem «eine gründliche, räumliche Segregation
der verschiedenen Kulturen innerhalb der europäischen Nationen»
und damit die Einführung einer Art Apartheid gefordert.
Erst als die militärischen Stellen von einem zivilen Gericht
von einem Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm
erfuhren, begann es mit der militärischen Karriere des Rechtsextremisten
zu harzen. Ende September wurde Spring zwar die Beförderung
zum Wachtmeister bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils
verweigert, doch konnte er seinen praktischen Dienst und damit die
Ausbildung weiterführen. Gegen diesen Entscheid legte Spring
jedoch eine Beschwerde ein. Ein Schuss, der nach hinten losging.
In der Parteizeitschrift kritisiert die Pnos den Ausschluss, er
sei ein «weiterer bitterer Fall von Repression gegen Pnos-Mitglieder».
Hans Stutz
Berner Zeitung, 09. Januar 2007
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