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James Philippe,
a 28-year-old Haitian who has lived in Switzerland for 14 years
and works for Streetchurch, a Protestant storefront community organization,
and as a hip-hop dance instructor, said he is regularly stopped
by the police and required to show his papers and submit to body
searches. He speaks German, French, Creole and English, but has
yet to receive a Swiss passport. "The police treat me like
I'm somehow not human," he said at the Streetchurch headquarters
in a working-class neighborhood of Zurich. "Then I open my
mouth and speak good Swiss German, and they're always shocked. We
come here. We want to learn. We clean their streets and do all the
work they don't want to do. If they kick us out, are they going
to do all that work themselves? We need them, but they need us too."
New York Times, October 8, 2007
Viele Schweizerinnen und Schweizer schienen offenbar aus allen
Wolken zu fallen, nachdem die englische Tageszeitung "The Independent"
getitelt hatte: "Switzerland: Europe's Heart of Darkness?"
Es kommt an sich schon selten vor, dass die internationale Presse
ausführlich über den reichen Kleinstaat berichtet. Aber
dann gleich: Die Schweiz als Europas Zentrum der Finsternis? Auslöser
für die Berichterstattung war die SVP, die einen kostspieligen
und groben Wahlkampf gegen AusländerInnen wie auch sozial Schwache
führte. Bereits in früheren Jahren hatten jedoch internationale
Organisationen der Schweiz mangelnden Einsatz gegen Rassismus und
mangelnde Einhaltung der Menschenrechte vorgeworfen.
Im März 2007 beispielsweise veröffentlicht Doudou Diène,
UNO-Berichterstatter für Rassismus, einen Bericht. Er hatte
im Januar 2006 die Schweiz besucht und bereits damals teils garstigen
Widerspruch geerntet. Der UNO-Sonderberichterstatter bestätigt
nun die Ergebnisse früherer Berichte internationaler Überwachungsorganisationen.
Er schreibt von einem dynamischen, das heisst bedrohlichen und zunehmenden
Ausmass von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Er erwähnt
insbesondere die Verschärfung des Asylrechtes wie auch das
in einzelnen Teilen restriktive Ausländerrecht, weiter die
Behördenübergriffe gegen Menschen schwarzer Hautfarbe
und die gesellschaftlich weit verbreiteten Reflexe gegen Menschen
aus anderen Kulturkreisen und mit anderem Aussehen. Bedenklich findet
der UNO-Sonderberichterstatter die Existenz politischer Plattformen
(lies: Organisationen und Parteien wie die SVP, die Schweizer Demokraten
oder die PNOS), die - auch wegen ihrer WählerInnen - rassistische
und fremdenfeindliche Botschaften verbreiten würden. Er fordert
von der Landesregierung eine kohärente, mit den Kantonen abgestimmte
Politik gegen Rassismus, einen Ausbau der Kommission gegen Rassismus
und der Eidgenössischen Ausländerkommission wie auch eine
Stärkung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung.
Weiter empfiehlt er die Schaffung einer umfassenden nationalen Gesetzgebung
und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung. Die Eidgenössische
Kommission gegen Rassismus EKR sieht sich in ihrer Arbeit bestärkt
und fordert den Bundesrat auf, nach der Veröffentlichung von
Berichten internationaler Überwachungsgremien jeweils "die
Kantone zu einer Round Table einzuladen, um die Umsetzung eines
oder ein paar ausgesuchter Punkte zu realisieren." In der Tat
waren bisherigen Berichten keine Taten gefolgt.
Im Herbst 2007 kritisiert Doudou Diène auch die Schwarze-Schafe-Kampagne
der SVP (siehe Kasten). RassistInnen, aber auch PolitikerInnen,
die mit Rassismus und/oder rassistischen Anspielungen ihr politisches
Geschäft betreiben, konnten ihre Tinte auch im Sommer 2007
nicht mehr halten, selbstverständlich nicht ohne die Hautfarbe
des Berichterstatters zu erwähnen und daraus inhaltliche Schlüsse
zu ziehen. Der (inzwischen abgewählte) SVP-Nationalrat Ulrich
Schlüer mutmasst beispielsweise: "Und weil die Fünfstern-Hotels
in der Schweiz weit mehr Annehmlichkeiten versprechen als der afrikanische
Busch, befasst sich Herr Doudou Diène viel lieber mit behaupteten
"Menschenrechtsverletzungen" in der Schweiz als mit solchen
in Schwarzafrika." Zum bekannten Mittel der Täterumkehr
greift der Tessiner SVP-Kantonalsekretär Eros N. Mellini: "Ist
es nicht vielmehr so, dass die Angst der meisten dieser bemitleidenswerten
Menschen vor Behörden und Polizei von der Behandlung herrührt,
die sie in ihrem Heimatland (inkl. dem Heimatstaat von Doudou Diène:
Senegal) erfahren haben? Leiden sie nicht unter einem Trauma, das
sie bis hierhin verfolgt hat und sich auch dann ihrer bemächtigt,
wenn sie mit der Polizei überhaupt nicht in Berührung
kommen?" Es ist immer wieder bemerkenswert, mit welcher Intensität
Schweizer Rechtsaussen-Exponenten Aufrufe zur Einhaltung von Menschenrechten
attackieren. Offen rassistisch war die Stellungsnahme der Partei
National Orientierter Schweizer PNOS: "Den Schwarzen lassen
wir ihre Negertrommeln und den Europäern ihre ablehnende Haltung
gegen Fremde. Und die Uno überlassen wir dem Scheiterhaufen
der Geschichte."
Im Wahlkampf 2007 seien Ausländerinnen und Ausländer
negativ typisiert und instrumentalisiert worden, insbesondere Muslime
und jugendliche Ausländer, so Monate später der Befund
einer von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR
bestellten Untersuchung über "Ausländer in der Wahlkampfkommunikation"
. Drei Viertel der festgestellten negativen Darstellungen von Ausländern
und Minderheitenangehörigen seien von der SVP vorgenommen worden.
Ihre Strategie und die intensiven Reaktionen der Medien und der
anderen Parteien auf diese hätten dafür gesorgt, dass
die Negativstereotypen in hohem Masse - noch vor der Umweltproblematik
- die Wahlkampagne dieses Sommers prägten. Die Kritik an diesem
negativen Bild der ausländischen Bevölkerung sei in der
französischen Schweiz deutlich höher gewesen.
Das Schwarze-Schafe-Plakat der SVP
Das Plakat zeigt drei weisse Schafe auf einem roten Feld, die ein
schwarzes Schaf aus dem Feld kicken, daneben in grosser Schrift:
"Sicherheit schaffen". Kurz vor den eidgenössischen
Wahlen lancierte die Schweizerische Volkspartei SVP eine Volksinitiative,
überschrieben "Volksinitiative für die Ausschaffung
krimineller Ausländer". Die Initianten behaupten, das
Volksbegehren richte sich nur gegen "Ausländer, die in
unserem Land schwere Verbrechen" begangen hätten, doch
zu diesen angeblich schwer kriminellen Taten zählen sie auch
den "missbräuchlichen" Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen
oder der Sozialhilfe. Eine Annahme brächte unter anderem eine
Sippenhaftung, da ganze Familien - unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer
- des Landes verwiesen werden könnten. Die SVP betreibt mit
der Initiative ihre Wahlkampagne mittels Plakaten und Inseraten.
Die Plakate hängen wochenlang an tausenden Plakatwänden
in der ganzen Schweiz. Der UNO-Berichterstatter gegen Rassissmus
Dodou Diène hat gegen dieses Plakat offiziell bei der Schweizer
Regierung protestiert, es provoziere "Religions- und Rassenhass".
Der Bundesrat geht auf diesen Vorwurf nicht weiter ein als dass
die Meinungsäusserungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft
im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er bringt gleichzeitig
seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form
des Rassismus zu dulden. Die Beurteilung, ob öffentliche Verlautbarungen
unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, sei aber grundsätzlich
Sache der Justiz.
Die Kampagne erntet grosse Aufmerksamkeit und viel, teils heftigen
Widerspruch.
Mehrere Organisationen reichen - trotz gesicherter Erfolglosigkeit
- Strafanzeigen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm
ein. Georg Kreis hat das Dilemma zutreffend umschrieben: "Die
Aufregung über das schwarze Schaf mag man als übertrieben
empfinden, das Problem liegt ja nicht bei der Zeichnung, das Problem
liegt in der alltäglichen Diskriminierung." Es seien allerdings
gerade die "Produzenten solcher Zeichnungen", die einiges
zur Perpetuierung der gesellschaftlichen Benachteiligung beitragen.
Das Schwarze-Schaf-Motiv wird von mehreren rechtsextremistischen
Parteien übernommen, zuerst von der Hessischen Landesgruppe
der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD, später
von der spanischen Democracia Nacional, dann auch noch von der italienischen
Lega Nord. Mitte Dezember folgen überdies satirische Kommentare
zur Abwahl von Christoph Blocher als Bundesrat.
Deutungsmuster für gesellschaftliche
und soziale Probleme
Wie seit vielen Jahren galt auch für das Jahr 2007: Wer über
keinen Schweizerpass verfügt, wer eine nicht-weisse Hautfarbe
trägt oder sich nicht an einen festen Wohnort binden will,
einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft angehört oder
nicht-hetereosexuelle Liebesverhältnisse bevorzugt, läuft
in der Schweiz Gefahr, in der Öffentlichkeit ausgeschlossen,
angepöbelt, beschimpft, bedroht oder in einzelnen Fällen
gar körperlich angegriffen zu werden. Die Vorfälle sind
zwar relativ selten, doch beeinträchtigen sie die Freiheit
und das Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Angst frisst Seelen
auf. Der Mechanismus des Hasses und der Ausgrenzung bleibt, die
Feindbilder passen sich den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen
an. Seit Beginn der 90er-Jahre richtet sich der Diskriminierungswille
vornehmlich gegen Menschen aus den Ländern des einstigen Jugoslawiens
sowie aus der Türkei. In den vergangenen Jahren werden aber
auch vermehrt Menschen mit schwarzer Hautfarbe (unabhängig
von ihrer Staatsangehörigkeit) Opfer von Anfeindungen und Diskriminierungen.
Verschiedene Beobachtungen belegen, dass diese Menschen oft in nächtlich
geöffneten Vergnügungslokalen, gelegentlich auch in Restaurants,
unter Vorwänden nicht zugelassen werden.
In Teilen der Schweizer Gesellschaft haben sich nationalistische
- gelegentlich rassistisch motivierte - Deutungsmuster für
gesellschaftliche und soziale Probleme aller Art festgesetzt. Vielerorts
wird ein grosser Anteil ausländischer SchülerInnen - und
nicht der Anteil bildungsferner Familien - als Indiz für gefährdeten
Schulerfolg von Kindern Schweizer Herkunft gesehen. Die SVP und
die mit ihr sympathisierende "Weltwoche" haben im Zusammenhang
mit ihren Missbrauchskampagnen die "Balkanisierung der IV"
behauptet. Ein rassistisches Motiv, das von Alard du Bois-Reymond.
Leiter der Invalidenversicherung, aufgenommen wurde. Mitte Dezember
2007 kündigte er an, dass alle Gesuche nach verschiedenen Kriterien
beurteilt würden, um potenzielle Betrüger zu erkennen.
Als einziges Kriterium nannte er dann an einer Medienkonferenz das
Herkunftsland des Antragsstellers, das heisst die verschiedenen
Staaten des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei. Ein solcher
Entscheid bestätigt alle jene Diskriminierungswilligen, die
auch auf eigene Faust den Missliebigen und Marginalisierten das
Leben schwer machen wollen.
Neben einigen Kleinparteien fördert die Regierungspartei SVP
mit diffamierenden Kampagnen ein diskriminierungsfreundliches Klima.
Insgesamt verfügt das nationalkonservative Lager über
eine Vielzahl von Organisationen - wie die AUNS - und Publikationsmöglichkeiten
(beispielsweise Ulrich Schlüers Schweizerzeit) und über
finanziell potente Mitglieder sowie eifrige Exponenten, insbesondere
auch Leserbriefschreiber. Es gelingt dem nationalkonservativen Lager
immer wieder, die Themen der politischen Auseinandersetzung zu bestimmen.
Allerdings hat es in den vergangenen Jahren alle Volksabstimmungen
zum Thema "Verhältnis Schweiz-Ausland" verloren.
Siegreich war dieses politische Lager - im Verbund mit allen bürgerlichen
Parteien - im Jahr 2006 bei der Verschärfung der Ausländer-
und Asylgesetze.
Rassismus - wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers
wie auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst
verbreiten - ist häufig Teil eines Gesellschaftsbildes, das
den gesellschaftlich und wirtschaftlich Privilegierten und den politischen
Exekutiven gegenüber den gesellschaftlich und wirtschaftlich
Schwachen nicht nur Diffamierungen und Rücksichtslosigkeiten
aller Art erlaubt, sondern diesen auch den Zugang zu wirtschaftlichen
und sozialen Ressourcen erschweren soll. Fakt ist, dass Menschen
aus den verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens erst zu
Sündenböcken' wurden, nachdem sie in Folge der bundesrätlichen
3-Kreise-Politik in eine ökonomisch und gesellschaftlich prekäre
Situation geschoben worden waren. Fakt ist auch, dass diskriminierende
Kampagnen allen Angehörigen einer beschuldigten Minderheit
den Zugang zu Angeboten erschwert, seien es Mietwohnungen oder Nachtlokale.
In einigen Fällen folgt die Diskriminierung denn auch neoliberalen
Wirtschaftsvorstellungen. So bezahlen AusländerInnen in vielen
Fällen grössere Autoversicherungsprämien. Diese Ungleichbehandlung
ist juristisch umstritten. In einem Gutachten kommt der Freiburger
Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Waldmann zum Schluss, dass
diese Praxis rechtswidrig sei. Sowohl Bundesrat wie auch Nationalrat
haben im März 2006 einen Vorstoss abgelehnt. Der Bundesrat
hatte vorgebracht: "Da das Kriterium der Staatsangehörigkeit
für alle im Bestand eines Versicherers umfassten Nationalitäten
angewendet wird, also nicht bloss selektiv für gewisse Nationalitäten,
kann die Verwendung dieses Kriteriums insbesondere auch nicht als
Diskriminierung qualifiziert werden."
Der Diskriminierungswille trifft vor allem junge Menschen, sei
es bei der Lehrstellensuche, sei es bei Einlassverweigerungen in
Gastbetriebe, vornehmlich Discotheken und Bars. Eine Nationalfonds-Studie
kam zum Schluss, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) bei der Besetzung von Lehrstellen ausländische Jugendliche
benachteiligen. Wie gut ein Bewerber in der Schule sei, spiele bei
der Auswahl eine geringe Rolle. Die Studie stützt sich zwar
auf eine geringe Datenbasis (nur 80 Interviews), allerdings waren
bereits früher ähnliche Studien zu ähnlichen Ergebnissen
gekommen. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass bei
einem konstanten Unterangebot von Ausbildungsplätzen die Integration
Benachteiligter immer auf Kosten irgendwelcher Betroffener (neuer
Benachteiligter) geht. Verbreitet ist die Praxis, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen
Jugoslawiens und der Türkei wie auch jungen Männern schwarzer
Hautfarbe den Zugang zu Bars und Discotheken zu verweigern. Zwar
untersagt die Rassismus-Strafnorm die Verweigerung einer "Leistung,
die für die Allgemeinheit bestimmt ist", doch verweigern
Türsteher den Zutritt einfach unter einem Vorwand (beispielsweise
Zutritt nur für Mitglieder, nicht korrektes Tenü, etc.).
Einbürgerungsverweigerungen
Mehrheitsfähig waren diskriminierende Vorstellungen in den
vergangenen Jahren in vielen Fällen bei Einbürgerungen,
sei es bei Volksabstimmungen, sei es bei Gemeindeversammlungen,
wobei auch hier die Abstimmungen nach entsprechenden Anträgen
oft anonym stattfanden.
Das Bundesgericht hat im Juli 2003 dieser Praxis einen Regel geschoben
und erklärt: "Die Stimmbürger sind bei der Abstimmung
über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte - namentlich
an das Diskriminierungsverbot - gebunden. Das Diskriminierungsverbot
ist im Einbürgerungsverfahren von besonderer Bedeutung, da
die Gefahr besteht, dass die "Eignung" eines Bewerbers
aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnisch-kulturellen
Gruppe verneint wird, die von der Mehrheit als "fremd"
empfunden wird." Diesen grundrechtsfreundlichen Entscheid will
die SVP mit ihrer Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen"
wieder kippen, allerdings ist umstritten, wie weit das Begehren
völkerrechtskonform ist.
Die Volksabstimmung wird wohl 2008 stattfinden, eine hetzerische
Abstimmungskampagne für den SVP-Vorschlag ist absehbar. Einen
Vorgeschmack des drohenden Abstimmungskampfes lieferte die Referendumsabstimmung
um ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz im Kanton Thurgau.
Das gegnerische Flugblatt zeigte einen Richter, der einem Türken,
einem europäisch aussehenden Mann und einer muslimischen Frau
einen Pass aus einem grossen und prall gefüllten Korb reicht
und dahinter drei Schweizer, die mit zugeklebten Mund zusehen. Im
Text wird unter anderem behauptet, dass der Bürger Anrecht
habe zu wissen, "welche Religionszugehörigkeit Ausländer
haben, die sich einbürgern lassen wollen". Die grob ausländerfeindliche
Kampagne war erfolgreich, das neue Thurgauer Bürgerrechtsgesetz,
das eine Anpassung an die bundesgerichtlichen Vorgaben gebracht
hätte, wurde abgelehnt.
Zwar hat das bundesgerichtliche Urteil offensichtlich einen Rückgang
der Einbürgerungsverweigerungen aufgrund der Herkunft, der
Hautfarbe oder der Religion gebracht. Die EKR hat im September zu
Recht die Diskriminierungen bei Einbürgerungen kritisiert,
diese würden insbesondere "Menschen aus den Nachfolgestaaten
Jugoslawiens und Musliminnen und Muslime" betreffen, "was
nicht zuletzt das Duale System der Schweizer Ausländerpolitik"
widerspiegle.
Polizei und Rassismus
Ende September 2007 bezeugen zwei ehemalige Lausanner Polizisten
in Zeitungsinterviews, was sonst von den Polizeistellen bestritten,
aber von Betroffenen immer wieder bezeugt wird: Menschen schwarzer
Hautfarbe werden von Polizisten gezielt herausgesucht, kontrolliert,
schikaniert und manchmal auch misshandelt. Wenn eine Patrouille
ausgerückt sei, so ein Ex-Polizist, habe man jeweils gesagt
"Wir gehen Schwarze jagen". Abteilungsleiter hätten
manchmal auch den Rat gegeben, die Stadt "zu reinigen".
Dann habe man eine kleine Gruppe von Afrikanern abgeführt und
sie anschliessend in Wäldern ausserhalb von Lausanne ausgesetzt.
Nur wenige Monate zuvor hatten mehrere PolizeidirektorInnen und
-kommandanten einer Amnesty-Studie heftig widersprochen. Die internationale
Menschenrechtsorganisation ist besorgt, "dass seit einigen
Jahren immer wieder Informationen, Aussagen von Zeugen und Zeuginnen
und Berichte von Anwälten und Anwältinnen oder von Rechtsberatungsstellen"
eintreffen würden, "die über Misshandlungen, erniedrigende
oder unmenschliche Behandlung sowie über unverhältnismässigen
Gewalteinsatz durch verschiedene kantonale und kommunale Polizeikorps"
berichten. Die Aussagen kämen "von Asylsuchenden, Schwarzen,
Globalisierungsgegnern und -gegnerinnen, Fussballfans oder Minderjährigen".
Amnesty International fordert neben Verhaltenskodizes vor allem
unabhängige Beschwerdeinstanzen, die für die Behandlung
von Klagen über polizeiliches Fehlverhalten zuständig
sein sollen.
Selten sind Medienmeldungen über gemassregelte Polizisten
wie beispielsweise das Urteil gegen einen baselstädtischen
Beamten, der im Sommer 2006 wegen Amtsmissbrauch zu 30 Tagen Haft
bedingt verurteilt wurde. Er hatte einen Asylbewerber nach einem
Ladendiebstahl unter anderem geschlagen und ihm den "Stinkefinger"
gezeigt. Der Verurteilte war anschliessend auch aus dem Polizeidienst
entlassen worden.
Rassismus-Strafnorm
Anfang 1995 trat die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft.
In den vergangenen zwölf Jahren kamen der EKR insgesamt 355
Fälle zur Kenntnis, davon endigten 172 (48.5 Prozent) ohne
Eröffnung eines Strafverfahrens (Einstellungsverfügung,
Nichteintreten), 183 (51.5 Prozent) mit einem rechtskräftigen
Urteil, nämlich mit 31 Freisprüchen und 152 Verurteilungen.
Noch immer sind Jüdinnen und Juden die grösste Opfergruppe.
Die EKR hält fest, "dass über 25 Prozent der von
Rassendiskriminierung Betroffenen der jüdischen Religionsgemeinschaft
angehören." Und sie schreibt weiter: "Diese grosse
Menge von Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens
kann nicht allein auf die Aktivitäten von ein paar besonders
"umtriebigen" Revisionisten zurückgeführt werden,
sondern spiegelt auch eine Vielzahl von Übergriffen im Alltag."
Bis anhin sind Muslima und Muslime in den Verurteilungen erst selten
als Opfer erkennbar. Dies wird sich wohl ändern, denn feindliche
Äusserungen und Kampagen gegen Muslime haben zugenommen.
Viele GegnerInnen der Rassismus-Strafnorm haben ihre Abstimmungsniederlage
nie akzeptiert. In den vergangenen Jahren sind bereits mehrere parlamentarische
Vorstösse zur Abschaffung beziehungsweise Abschwächung
der Strafnorm eingereicht worden. Bereits 1998 hatte ein politisch
leichtgewichtiges Komitee um die mehrfache Zürcher Stadtratskandidatin
Kunigunde Grätzer eine Volksinitiative gestartet, die notwendigen
100'000 Unterschriften jedoch nicht erreicht. Auch die Eidgenössische
Kommission gegen Rassismus ist von rechtsbürgerlichen Exponenten
schon mehrfach grundsätzlich in Frage gestellt worden, so durch
die SVP-Nationalräte Christoph Mörgeli und Jean Henri
Dunant.
Im Oktober 2006 erklärte SVP-Bundesrat Christoph Blocher in
der Türkei den mitgereisten Medienschaffenden, die Rassismus-Strafnorm
bereite ihm "Bauchweh". Der ehemalige Unternehmer flattierte
damit seinen türkischen Gesprächspartnern, denen die Strafverfolgung
türkischer Nationalisten wegen Leugnung des türkischen
Völkermordes an den Armeniern ein Dorn im Auge ist. Ende Mai
2007 unterbreitete er in einem Arbeitspapier einer ausgewählten
Gruppe von ExpertInnen mehrere Änderungsvorschläge zur
Diskussion. Nach seiner Abwahl brachte Blocher noch einen Abänderungsvorschlag
in die Landesregierung. Er blieb mit diesem Ansinnen erfolglos.
Exponenten der SVP diskreditieren die Rassismus-Strafnorm, die
Schweizer Demokraten wollen profitieren und starten Anfang August
2007 die Volksinitiative "Für freie Meinungsäusserung
- weg mit dem Maulkorb". Dem Initiativkomitee gehören
- neben vielen SD-Exponenten - auch der Bieler FPS-Präsident
Jürg Scherrer und der frühre Nationale Aktion NA-Präsident
Valentin J. Oehen an. Die Initiative verlangt, dass "im Rahmen
demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung" die
Meinungsäusserungsfreiheit "durch keine gesetzlichen Bestimmungen
eingeschränkt" werden dürfe; insbesondere verlangt
sie auch die unverzügliche ersatzlose Streichung der Rassismus-Strafnorm.
Im Vorfeld der Lancierung hatte SD-Zentralpräsident Bernhard
Hess verlauten lassen, die Initiative diene "auch als Druckmittel
gegenüber Justizminister Christoph Blocher, die angekündigten
Änderungen der Rassismus-Strafnorm wirklich wahr zu machen."
Anfang Dezember gründet auch die Partei National Orientierter
Schweizer PNOS ein eigenes Komitee und verbreitet per Internet kurzzeitig
einen eigenen Unterschriftenbogen. Ein untauglicher Versuch, da
dieser nicht den gesetzlichen Formbestimmungen entspricht.
Antisemitismus
In den vergangen Jahren haben mehrere Befragungen das Ausmass antisemitischer
Einstellungen in der Schweiz zu bestimmen versucht, mit unterschiedlichen
Ergebnissen. 1998 war eine Befragung auf 7 Prozent AntisemitInnen
gekommen, 2000 eine andere auf 16 Prozent, und 2006 hatte eine Nationalfonds-Studie
22 Prozent Misanthropen ausgemacht, darunter Antisemiten. Alle Befragungen
waren - soweit überhaupt feststellbar - von unterschiedlichen
Kriterien ausgegangen. 2007 veröffentlicht das Berner Forschungsinstitut
gfs eine bereit angelegte und strukturell neu konzipierte Studie.
Das Ergebnis: Bei zehn Prozent der Befragten liessen sich "systematisch
antijüdische Einstellungen" nachweisen. Diese Befragten
würden "grossmehrheitlich alle negativen Stereotype über
Jüdinnen und Juden" teilen. Rund 28 Prozent würden
ferner punktuell antijüdische Einstellungen aufweisen. Fünfzehn
Prozent seien emotional verstimmt wegen der Politik Israels, wobei
Israelkritik nicht zwangsläufig antisemitisch sei, wohingegen
Antisemiten fast immer Israel kritisierten.
Der latente Antisemitismus wurde 2007 kaum aktiviert. In der beschränkten
Öffentlichkeit rechtsextremistischer Foren und Schriften allerdings
platzieren einschlägige SchreiberInnen regelmässig antisemitische
Beiträge, ebenso wie Holocaust verharmlosende bzw. leugnende
Beiträge. Selbst wenn diese Äusserungen die Rassismus-Strafnorm
verletzen, bleiben sie meist ohne Folgen, da niemand Strafanzeige
einreicht. Erwin Kesser, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken
VgT, hat auch 2007 in mehreren Fällen seinen tief verankerten
Antisemitismus öffentlich vorgetragen.
Muslimfeindschaft
In jüngster Vergangenheit sind fast überall in Europa
Muslime ins Visier der Fremdenfeinde und Rassisten geraten. "Viele
europäische Muslime sind - unabhängig von ihrer ethnischen
Herkunft und ihrer Einstellung zur Religion - Diskriminierungen
in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Wohnungswesen ausgesetzt,"
lautet eines der wesentlichen Ergebnisse einer Studie, die die Europäische
Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit EUMC
Ende 2006 veröffentlichte. Die Diskriminierung von Muslimen
könne sich auf islamophobe Einstellungen wie auch auf rassistische
und fremdenfeindliche Ressentiment berufen, da diese Elemente häufig
miteinander verwoben seien. Feindseligkeit gegenüber Muslimen
müsse deshalb im allgemeineren Zusammenhang von Fremdenfeindlichkeit
und Rassismus gegenüber Migranten und Minderheiten gesehen
werden.
Auch in der Schweiz konnte nach den Anschlägen in New York
vom September 2001 die Muslimfeindschaft auf ein bereits vorhandenes
Potenzial zurückgreifen, denn der rassistische Ausschliessungsdiskurs
lässt sich schnell von einer Minderheitsgruppe auf eine andere
umleiten, und die politischen Akteure bleiben meist die gleichen.
Zu den Standardargumenten gehört dabei der Verweis auf die
steigende Zahl von Mitgliedern der angegriffenen Minderheit. Die
Volkszählung (2000) hat rund 310'000 Muslima und Muslime erfasst
- 1960 waren es noch rund 3'000 gewesen. Auch zu den Standardbehauptungen
gehört die Überzeichnung der Bedeutung, die auch von ExponentInnen
stammt, die sich als wohlmeinend ausgeben. So beispielsweise Doris
Fiala, Präsidentin der Zürcher FDP: "Die Minarett-Diskussion
der SVP finde ich auch falsch. Sie ist ein Polit-Marketing-Instrument,
um die Menschen bei ihrem Unbehagen abzuholen. Ich bin jedoch der
Meinung, die schleichende Islamisierung in diesem Land müsse
thematisiert werden. Die Kernfrage ist doch die: Ist die Scharia
mit der Schweizer Verfassung vereinbar?" Schleichende Islamisierung
der Schweiz? Fiala blieb es erspart, für ihre Behauptung der
"schleichenden Islamisierung" den Beleg beibringen zu
müssen, und auch die Verfassung steht grundsätzlich nirgends
zur Diskussion.
Georg Kreis erklärt denn auch, dass die Massstäbe "auffallend
unterschiedlich" seien, "als gegen die muslimische Minderheit
Angriffe noch möglich sind, die - zum Glück - gegenüber
der jüdischen Minderheit öffentlich nicht mehr gestattet"
seien. Eine Einschätzung, die vor Jahren bereits eine Untersuchung
über die Israel-Berichterstattung belegt hat.
Initiative "Der Bau von Minaretten
ist verboten"
In der Schweiz bestehen gegen 200 Moscheen und islamische
Gebetsräume; seit Jahrzehnten stehen auch zwei Minarette, eines
in Zürich, eines in Genf. Gegen den beabsichtigten Bau von
weiteren Minaretten - beispielsweise in Wangen SO , Langenthal BE,
Wil SG - opponierten jedoch lokale Gruppierungen, deren Exponenten
vielfach auch sonst mit diskriminierungsfreundlicher Politik auffielen.
Die baurechtlichten Auseinandersetzungen sind immer noch im Gang,
wenn auch das Bundesgericht im Fall Wangen SO letztinstanzlich die
baurechtlichen Einwände abgewiesen hat. Der Gemeinderat widersetzt
sich dem Bau mit dem Vorwand, die Baubewilligung sei inzwischen
abgelaufen.
Mehrere SVP-Exponenten forderten in kantonalen Parlamenten Bauverbote
für Minarette. Im Kanton Zürich erhielt dieses Anliegen
vorläufige Unterstützung , in den Kantonen Bern und St.
Gallen erreichten ähnliche Vorstösse keine Mehrheit. Genährt
aus den lokalen Minarettsgegner-Komitees fand sich ein "Egerkinger-Komitee",
das Anfang Mai 2007 die Volksinitiative "Gegen den Bau von
Minaretten" lancierte. Dem Initiativkomitee gehören 14
SVP-ExponentInnen sowie zwei EDU-Vertreter an, davon sind insgesamt
fünf Frauen. Die SVP hat bis anhin noch nicht offiziell Stellung
genommen, die Initiative ist auch parteiintern umstritten. Mehrere
Parteiexponenten wie die neu gewählte Bundesrätin Eveline
Widmer Schlumpf oder der Basler Nationalrat Jean Henri Dunant distanzierten
sich öffentlich.
In der Öffentlichkeit beschwören die Initianten, sie
würden die Glaubensfreiheit nicht antasten, nur sei eben ein
Minarett "Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs".
Auf dem Initiativbogen steht dann allerdings deutlich: Wenn man
die "christlich-abendländische Kultur stärken"
wolle, müsse man "die Ausbreitung des Islam bremsen".
Das Vorgehen folgt also einer bekannten rhetorischen Figur rassistischer
Argumentation, man spricht von einem Detail oder Symbol, will jedoch
das Ganze treffen. Ein Exponent der Initianten, Mitglied der fundamentalistisch-christlichen
Eidgenössisch Demokratischen Union EDU, hat denn auch behauptet:
"Der Islam ist keine Religion, sondern eine Kriegserklärung
an die christliche und andersgläubige Welt." Auch Ulrich
Schlüer hat bereits früher generell diskriminierende Massnahmen
gegen Muslime gefordert, so schrieb er nach den Attentaten auf die
Londoner U-Bahn, es sei "wohlbegründet", alle "Muslime
- aus Sicherheitsgründen - generell nicht einzubürgern".
Verschiedene Staatsrechtler erachten ein Minarettsverbot als verfassungs-
und völkerrechtswidrig. Die Blocher-Partei, so stellt Georg
Kreis fest, stehe "in wichtigen Punkten nicht auf dem Boden
der Bundesverfassung von 1999." Dies gelte neben der Glaubens-
und Gewissensfreiheit (Art. 15) insbesondere für den Gleichheitsartikel
(Art. 8), wonach "Alle Menschen vor dem Gesetz gleich"
seien und niemand diskriminiert werden dürfe, "namentlich
nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters,
der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen,
weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer
körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung."
Und selbstverständlich seien Mann und Frau gleichberechtigt.
Anti-Noir
Menschen schwarzer Hautfarbe sehen sich - mit nachvollziehbaren
Erwägungen - in der Schweiz als jene Bevölkerungsgruppe,
die diskriminierenden Worten und Aktionen am häufigsten ausgesetzt
sind und am wenigsten geschützt werden. In der Tat: Sie werden
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Opfer vielfältiger
Diskriminierung, sei es nun die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt,
die mangelnde Präsenz von Schwarzen im Bereich der Medienschaffenden
(insbesondere am Bildschirm), seien es vermehrte Kontrollen auf
den Strassen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von
der Mitnahme auf den nächsten Polizeiposten über die Anweisung,
sich nackt auszuziehen bis hin zu verbalen und physischen Aggressionen
alles beinhalten. Manchmal ergeben sich Diskriminierungen auch bei
unerwarteten Gelegenheiten: Ein Schweizer schwarzer Hautfarbe berichtet,
dass er von Drogensüchtigen dauernd angesprochen wird. In einem
2007 veröffentlichten Buch weist der Schriftsteller Innocent
Naki auch nach, wie mit unsorgfältiger, manchmal auch tatsachenwidriger
Kriminalitätsberichterstattung Stimmung gegen Asylbewerber
und Schwarze gemacht wird.
Fahrende und Jenische
Trotz vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma
ohne Schweizer Pass, immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls
Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren
an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden. Gelegentlich
werden sie darüber hinaus Ziel von gewalttätigen Angriffen.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "über die Situation
der Fahrenden in der Schweiz" denn auch festgehalten, dass
es "heute noch kein ausreichendes Netz von Stand- und Durchgangsplätzen
(gibt), das allen 2'500 schweizerischen Fahrenden die Weiterführung
ihrer traditionellen Lebensweise ermöglichen würde."
Gemäss einem Gutachten der Stiftung "Zukunft für
Schweizer Fahrende" wären 29 zusätzliche Standplätze
und 38 zusätzliche Durchgangsplätze erforderlich.
Fazit
In Teilen der Schweizer Gesellschaft haben sich nationalistische
- gelegentlich rassistisch motivierte - Deutungsmuster für
gesellschaftliche und soziale Probleme aller Art festgesetzt. Neben
einigen Kleinparteien fördert auch die Regierungspartei SVP
mit diffamierenden Kampagnen ein diskriminierungsfreundliches Klima.
Die Schweizer Nationalkonservativen verbinden unter anderem nationalistisch-isolationistische
(beispielsweise die grundsätzliche Opposition gegen Beitritt
zu oder Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNO
oder EU) mit fremdenfeindlichen/rassistischen Ansichten, die sich
einerseits gegen einreisewillige MigrantInnen aus Nicht-EU-Ländern,
anderseits gegen die hier Niedergelassenen ohne Schweizer Pass richten.
Sie können dabei auch auf einst staatlich gepflegte Traditionen
zurückgreifen, beispielsweise auf den Überfremdungsdiskurs,
das Sonderfall-Schweiz'-Denken oder die Abneigung gegenüber
festgeschriebenen und einklagbaren Menschenrechten für Minderheiten.
Nationalkonservative ExponentInnen stellen sich auch immer wieder
verteidigend, allenfalls verharmlosend vor Organisationen wie auch
Auftritte der rechtsextremistischen Szene. Das nationalkonservative
Lager hat zwar in den vergangenen Jahren mehrere wichtige eidgenössische
Volksabstimmungen (UNO-Beitritt, Bilaterale Verträge, Personenfreizügigkeit
und Schengen-Abkommen) verloren, kann jedoch das politische Gespräch
immer wieder mit diskriminierenden Kampagnen gegen Minderheiten
bestimmen.
Wie bereits im Vorjahr richteten sich die öffentlichen Kampagnen
der Rassisten und Fremdenfeinde auch 2007 vornehmlich gegen die
muslimische Gemeinschaft, sie verknüpften dabei systematisch
und mit der Absicht der Diffamierung die Begriffe Islam und islamistisch,
mit dem eigentlich fundamentalistische Strömungen innerhalb
des Islams umschrieben werden. Als Anknüpfungspunkt nehmen
die Diskriminierungswilligen Minarettbauten, die es zu verhindern
gelte. Aber auch die Menschen aus den verschiedenen Ländern
des ehemaligen Jugoslawiens sowie schwarzer Hautfarbe - mit oder
ohne Schweizer Pass - sind sowohl im gesellschaftlichen Leben wie
auch in der politischen Auseinandersetzung mit rassistischen Anwürfen
konfrontiert worden. Polizeilichen Schikanen und Demütigungen
ausgesetzt sind vor allem junge Männer schwarzer Hautfarbe
- unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Antisemitismus
ist latent vorhanden, doch dringt er ausser in den Veröffentlichungen
der Rechtsextremisten selten an die Oberfläche. Die Verfassungsrechte
der Fahrenden und Jenischen sind zwar anerkannt, doch haben sie
weiterhin oft Mühe, Durchgangs- bzw. Standplätze zu finden.
Luzern, 20. Januar 2008
Hans Stutz
Der Text - erweitert mit Fussnoten und Literaturangaben - erschien
in "Rassismus in der Schweiz, Ausgabe 2007".
Alle Rechte beim Verfasser.
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