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Die offizielle Schweiz lobt sich, eine Demokratie zu sein. Doch
bei der Gewährung der demokratischen Rechte hat der Staat allerdings
ein Vollzugsproblem. Warum? Ende 2006 lebten 1 523 586 Ausländerinnen
und Ausländer in der Schweiz. Jede fünfte Einwohnerin,
jeder fünfte Einwohner, ist damit von den politischen Rechten
ausgeschlossen. Nur 45 987 wurden im vergangenen Jahr eingebürgert.
Ginge es im gleichen gemächlichen Stil weiter, würde es
33 Jahre gehen, bis alle heute in der Schweiz lebenden Einheimischen
ohne Schweizer Pass ihre politischen Rechte erhalten, das heisst
eingebürgert würden.
Auch der Kanton Luzern gewährt die demokratischen Rechte ähnlich
langsam. Im vergangenen Jahr wurden 1678 Männer, Frauen und
Kinder eingebürgert, dies bei einer ausländischen Wohnbevölkerung
von 55 355 Personen. Im Kanton Luzern stockt der Vollzug aus mehreren
Gründen, in verschiedenen Gemeinden ist die Wartefrist nach
Einreichung eines Gesuches trölerisch lang, nicht nur in Littau
und Emmen, sondern auch in der Stadt Luzern, wo ein Einbürgerungsgesuch
nach der Einreichung annähernd zwei Jahre beim Büro Bürgerrechtswesen
einfach liegen bleibt, bis es auf die administrative Reise geschickt
wird. Allerdings stellt auch der Kanton zu wenig Personalkapazitäten
zur Verfügung, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einbürgerungsberichte
zu erstellen. Ein demokratischer Staat muss jedoch alles unternehmen,
damit nicht grössere Teile der Gesellschaft von den politischen
Rechten für längere Zeit ausgeschlossen bleiben.
Hans Stutz, Mitglied Grossstadtrat, Fraktion Grüne und Junge
Grüne
Leserbrief in Neue Luzerner Zeitung, 14. Februar 2007
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