Kontakt
1996
    Kessler entzog sich der Haft
    ZÜRICH · Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), hat sich einer Gefängnisstrafe entzogen. Um dem Strafantritt zu entgehen, reiste er einfach ins Ausland.
 
 

45 Tage hätte Kessler absitzen müssen. Der 63-Jährige war Ende September 2000 vom Bundesgericht zu eineinhalb Monaten Gefängnis wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Wenige Wochen später meldete sich das Zürcher Amt für Justizvollzug bei ihm. Das steht in einem von Kessler im Internet veröffentlichten Papier.

Kessler spielte auf Zeit. Erst verwies er auf eine beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereichte Beschwerde. Diese hat zwar keine aufschiebende Wirkung, doch die Behörden lassen die Sache fast 18 Monate ruhen. In der Folge reagiert der VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden mit Rekursen. Unter anderem will er die Freiheitsstrafe als gemeinnützige Arbeit beim eigenen Verein leisten.

Ende August 2006 bietet das Amt für Justizvollzug Kessler zum Strafantritt Anfang Dezember auf. Aber der reist ins Ausland. Es gebe, so schreibt der Antisemit, «auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition» geschützt sei. Am Neujahrstag taucht er wieder auf, genau an dem Tag, da die Vollstreckungsverjährung eintritt.

Hans Stutz
SonntagsZeitung, 18. Februar 2007
Alle Rechte beim Verfasser

 

Einen ausführlicheren Text veröffentlichte ich wenige Tage später in Tachles.

Erwin Kessler düpiert Zürcher Behörden

Ende September 2000 bestätigte das Bundesgericht letztinstanzlich die Verurteilung Kesslers zu 45 Tagen Gefängnis, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Er hatte In verschiedenen Varianten behauptet, dass Juden nicht besser seien "als ihre früheren Nazi-Henker". Schon wenige Wochen nach dem bundesgerichtlichen Verdikt meldete sich das Zürcher Amt für Justizvollzug beim Verurteilten. Doch der fanatisierte Tierschützer, der sich einbildet ein "politisch Verfolgter" zu sein, war von Anfang gewillt, auf Zeit zu spielen. Zuerst verwies er auf seine beim Europäischen Menschengerichtshof eingereichte Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil. Diese hat zwar keine aufschiebende Wirkung und wurde später vom Gerichtshof auch nicht zum Verfahren zugelassen, doch die Zürcher Behörden liessen die Sache fast 18 Monate ruhen.

In der Folge reagierte der VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden mit Beschwerden und Rekursen, die auch schon einmal bis zum Bundesgericht und an den Europäischen Menschengerichtshof gingen. Unter anderem will Kessler die Freiheitsstrafe als gemeinnützige Arbeit beim von ihm selbst präsidierten Verein gegen Tierfabriken leisten. Kessler verlor zwar die meisten Rechtshändel in dieser Sache, gewann jedoch Zeit. Er muss aber für die Gerichtsgebühren Tausende von Franken hinblättern. Ende August 2006 bot das Amt für Justizvollzug den VgT-Präsidenten doch noch zum Strafantritt auf Anfang Dezember auf. Doch Kessler entzog sich der Strafe durch Abreise ins Ausland. Es gebe, so schreibt der Antisemit in seiner Dokumentation zum nicht erfolgten Strafantritt, "auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition" geschützt sei. Am Neujahrstag tauchte er wieder aus seinen Ferien auf, genau an jenem Tag, da die Vollstreckungsverjährung eintrat.

Hans Stutz
Tachles, 23. Februar 2007
Alle Rechte beim Verfasser.

Die Veröffentlichung in der Sonntagszeitung führte zu einem Vorstoss im Zürcher Kantonsrat: Siehe: Interpellation 81/2007: Nichtvollzug einer Gefängnisstrafe.