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45 Tage hätte Kessler absitzen müssen. Der 63-Jährige
war Ende September 2000 vom Bundesgericht zu eineinhalb Monaten
Gefängnis wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm
verurteilt worden. Wenige Wochen später meldete sich das Zürcher
Amt für Justizvollzug bei ihm. Das steht in einem von Kessler
im Internet veröffentlichten Papier.
Kessler spielte auf Zeit. Erst verwies er auf eine beim Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof eingereichte Beschwerde. Diese hat zwar
keine aufschiebende Wirkung, doch die Behörden lassen die Sache
fast 18 Monate ruhen. In der Folge reagiert der VgT-Präsident
auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden mit Rekursen.
Unter anderem will er die Freiheitsstrafe als gemeinnützige
Arbeit beim eigenen Verein leisten.
Ende August 2006 bietet das Amt für Justizvollzug Kessler
zum Strafantritt Anfang Dezember auf. Aber der reist ins Ausland.
Es gebe, so schreibt der Antisemit, «auch in Europa Orte,
wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition»
geschützt sei. Am Neujahrstag taucht er wieder auf, genau an
dem Tag, da die Vollstreckungsverjährung eintritt.
Hans Stutz
SonntagsZeitung, 18. Februar 2007
Alle Rechte beim Verfasser
Einen ausführlicheren Text veröffentlichte ich wenige
Tage später in Tachles.
Erwin Kessler düpiert Zürcher
Behörden
Ende September 2000 bestätigte das Bundesgericht letztinstanzlich
die Verurteilung Kesslers zu 45 Tagen Gefängnis, wegen Widerhandlung
gegen die Rassismus-Strafnorm. Er hatte In verschiedenen Varianten
behauptet, dass Juden nicht besser seien "als ihre früheren
Nazi-Henker". Schon wenige Wochen nach dem bundesgerichtlichen
Verdikt meldete sich das Zürcher Amt für Justizvollzug
beim Verurteilten. Doch der fanatisierte Tierschützer, der
sich einbildet ein "politisch Verfolgter" zu sein, war
von Anfang gewillt, auf Zeit zu spielen. Zuerst verwies er auf seine
beim Europäischen Menschengerichtshof eingereichte Beschwerde
gegen das Bundesgerichtsurteil. Diese hat zwar keine aufschiebende
Wirkung und wurde später vom Gerichtshof auch nicht zum Verfahren
zugelassen, doch die Zürcher Behörden liessen die Sache
fast 18 Monate ruhen.
In der Folge reagierte der VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid
der Strafvollzugsbehörden mit Beschwerden und Rekursen, die
auch schon einmal bis zum Bundesgericht und an den Europäischen
Menschengerichtshof gingen. Unter anderem will Kessler die Freiheitsstrafe
als gemeinnützige Arbeit beim von ihm selbst präsidierten
Verein gegen Tierfabriken leisten. Kessler verlor zwar die meisten
Rechtshändel in dieser Sache, gewann jedoch Zeit. Er muss aber
für die Gerichtsgebühren Tausende von Franken hinblättern.
Ende August 2006 bot das Amt für Justizvollzug den VgT-Präsidenten
doch noch zum Strafantritt auf Anfang Dezember auf. Doch Kessler
entzog sich der Strafe durch Abreise ins Ausland. Es gebe, so schreibt
der Antisemit in seiner Dokumentation zum nicht erfolgten Strafantritt,
"auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten
Inquisition" geschützt sei. Am Neujahrstag tauchte er
wieder aus seinen Ferien auf, genau an jenem Tag, da die Vollstreckungsverjährung
eintrat.
Hans Stutz
Tachles, 23. Februar 2007
Alle Rechte beim Verfasser.
Die Veröffentlichung in der Sonntagszeitung führte zu
einem Vorstoss im Zürcher Kantonsrat: Siehe: Interpellation
81/2007: Nichtvollzug einer Gefängnisstrafe.
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