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Vergangene Woche im Rathaus von Yverdon: Das Militärgericht
2 tagt. Vor dem Gerichtspräsidenten und den vier Militärrichtern
stehen drei junge Männer in Armeeuniform.
Nein, er habe keine rassistischen Sprüche von sich gegeben,
beteuert der 23-jährige Waadtländer Wachtmeister. Nein,
er habe die Hand nicht zum Hitlergruss gehoben. Den gestreckten
Arm habe er nur gehoben, um Befehle zu geben oder um den Monte Tiglio
zu zeigen, den Berggipfel bei Isone. Weder Hitlergruss noch rassistische
Sprüche habe er gemacht, sagt auch der 22-jährige Wachtmeister
aus dem Unterwallis.
Nur der kahl geschorene Rekrut, ebenfalls aus dem Kanton Waadt,
räumt ein, er habe meist den «Schweizergruss» gemacht,
gelegentlich aber auch den Hitlergruss, diesen nur «zum Spass».
Und rassistische Sprüche habe er zwar gemacht, aber auch die
«nur als Witze». Man sei ja unter sich gewesen. Man
habe, sagt er, auch abschätzige Worte über Frauen gemacht.
Er vermittelt den Eindruck, als sei dies selbstverständlicher
Umgangston in einer Männergesellschaft. Niemals aber habe er
geäussert, die Juden müsse man vergasen und die Schwarzen
zerstückeln. Nein, das nie.
Nur ein Disziplinarverfahren
Damals, das war im Sommer 2005, in den letzten Wochen der Grenadierrekrutenschule
in Isone, im Tessin. Einige Grenadierrekruten - zumeist Deutschschweizer
- störten sich daran, dass zwei Wachtmeister und zwei Rekruten
oft rassistische Bemerkungen machten und sich mit dem Hitlergruss
begrüssten. Einer von ihnen informierte einen Offizier, dieser
dann den Schulkommandanten, und die vier Armeeangehörigen wurden
auf der Stelle entlassen. Das VBS meldete damals, eine Untersuchung
habe ergeben, dass «sich ein Unteroffizier im praktischen
Dienst und zwei Rekruten zu diesen Gesten und Äusserungen»
bekannt hätten. Dem zweiten Unteroffizier habe die Beteiligung
eindeutig nachgewiesen werden können. Monate später empfahl
der militärische Untersuchungsrichter, den Fall nur disziplinarisch
zu behandeln. Für Unmut sorgte die Begründung: Die Rassismusstrafnorm
sei gar nicht verletzt worden, da die Sprüche im Kompagnierahmen
und damit nicht öffentlich geäussert worden seien. Der
Schulkommandant widersprach dieser Einschätzung und überwies
die vier an die Militärjustiz.
Nun sitzen drei von ihnen vor dem Militärgericht, der vierte,
ein Rekrut aus dem Kanton Schwyz, wird am 20. April in Bern vor
einem deutschsprachigen Militärgericht erscheinen müssen.
Die drei in Yverdon wollen sich herausreden. Am heftigsten der Waadtländer
Wachtmeister, es sei schlichtweg eine Rache dafür, dass er
die Übungen ein bisschen härter durchgeführt habe.
Auch stimme es nicht, dass er einem Rekruten mit dem Tod gedroht
habe. Angst habe er jenem machen wollen, «damit er gehorcht».
Einige Zeugen erklärten, sie hätten das Handzeichen für
«Kehle durchschneiden» gesehen.
Und da gibt es noch andere Geschichten. Einmal etwa flog eine Gamelle
aus einem fahrenden Lastwagen, gerade als dieser einen Rekruten
kurdischer Herkunft passierte. Der Vorfall bleibt ungeklärt.
Und bei den beschlagnahmten Unterlagen befand sich auch eine Klarsicht-Zeigetasche,
beschrieben in drei Landessprachen: «Warum hat es Neger in
der Armee?». Es bleibt in Yverdon ungeklärt, was es mit
diesem Beweisstück auf sich hat. Eines ist jedoch klar: Einer
der Rekruten war ein Schweizer schwarzer Hautfarbe.
Sprüche gehören offenbar dazu
Ein anderes Mal malte sich der Walliser Wachtmeister einen Hitlerschnauz
an und machte auf einem fahrenden Lastwagen Faxen. Der Walliser
räumte ein, dass er die Wehrmacht bewundere, und der Hitlerbart
ist unbestritten, einige Zeugen können sich auch noch an die
Hitlergrüsse der beiden Wachtmeister erinnern. Mehrere
Zeugen sympathisieren offenbar mit den Angeklagten, sie wollen sich
nicht mehr erinnern können. Sie bestreiten, was sie 2005 noch
schriftlich festgehalten und vor dem Untersuchungsrichter bestätigt
hatten. Einige der Zeugen vermitteln den Eindruck, dass Ausländerfeindlichkeit
im Militär ganz einfach dazugehöre.
Das Urteil das Militärgerichtes fällt mild aus: Alle
drei Angeklagten werden zwar der Rassendiskriminierung schuldig
gesprochen, aber nur mit bedingten Tagessätzen bestraft. Ein
Wachtmeister wird auch noch wegen Diebstahls verurteilt, er hatte
über hundert Schuss Munition für sich abgezweigt. Und
die beiden Wachtmeister werden nicht degradiert. Nur: Das heisst
nicht, dass die beiden auch ihre militärische Karriere fortsetzen
können. Christophe Keckeis, Chef der Armee, hat vor wenigen
Monaten in einer Verfügung festgehalten: Wer wegen Rassendiskriminierung
verurteilt ist, ist als Armeekader ungeeignet. Die administrativen
Sanktionsmöglichkeiten gehen vom Aufgebotsstopp bis zum Ausschluss
aus der Armee.
Hans Stutz
Die Wochenzeitung WOZ, 22. März 2007
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