| Der Holocaustleugner Bernhard Schaub
hat wieder einmal ein grösseres Vorhaben angekündigt. Auf
seiner Homepage bietet der 52-Jährige eine ganze Reihe von Veranstaltungen
an: «Ghibellinum - Seminar für Philosophie, Gymnastik und
Rezitation», nennt sich das Projekt mit wöchentlich drei
Veranstaltungen, einem «Studienkreis Philosophie», einem
Filmkreis und einer Vortragsreihe «Kunst und Dichtung».
Zwischen den Zeilen wird auch die politische Motivation Schaubs sichtbar.
Eine Aufgabe des Filmkreises sei, so Schaub, «das Bekanntmachen
von zeitgeschichtlichen Forschungen und Dokumentationen, die von den
öffentlichen Medien unterdrückt» würden. Naiv,
wer dabei nicht an Holocaustleugnung denkt. Unklar ist, wie viele
InteressentInnen das Angebot anzieht.
Eine Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismusstrafnorm
hat sich Schaub, der seit längerem wieder im Anthroposophendorf
Dornach wohnhaft ist, inzwischen wegen einer anderen Aktion eingehandelt.
Vergangene Woche verteilte Schaub in den beiden Gemeinden Dornach
und Arlesheim über tausend Flugblätter, überschrieben
mit «Wie war das mit dem Holocaust?». Als Herausgeber
figuriert der «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens
des Holocaust Verfolgten», dessen Präsident Schaub ist.
Das Flugblatt verbreitet die bekannte Verirrung der Holocaustleugner,
wonach es im Zweiten Weltkrieg keine Gaskammern zur Vernichtung
von Jüdinnen und Juden gegeben habe, dass Jüdinnen und
Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieberepidemien verstorben
seien und dass Zyklon B lediglich als Entlausungsmittel eingesetzt
worden sei. Gegenüber der «Basler Zeitung» berief
sich der Holocaustleugner für seine Aktion auf Bundesrat Christoph
Blocher. Nach dessen Äusserungen in der Türkei wolle er,
so Schaub, eine öffentliche Diskussion über die Gaskammern
und die Rassismusstrafnorm in Gang setzen. Neu ist das nicht: Rechtsextremisten
agieren mit Vorliebe im gesicherten Schatten der SVP und ihrer hetzenden
ExponentInnen.
Hans Stutz
Die Wochenzeitung WOZ, 2. November 2006
Alle Rechte beim Verfasser.
Nachtrag:
Dornach SO, 13. November 2007
Das Amtsgericht Dornach verurteilt den Holocaust-Leugner Bernhard
Schaub wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 80 Tagen
Haft, bedingt auf drei Jahre. Der Staatsanwalt hatte nur einen Strafbescheid
von 60 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen. Schaub
hatte gegen diese Busse jedoch Einspruch erhoben. Das Amtsgericht
verschärft das Urteil, da Schaub während dem Prozess ausschweifend
seine Aussagen wiederholte. Anlass des Prozesses: Schaub hatte im
vergangenen Jahr an seinem Wohnort Dornach und in Arlesheim ein
Flugblatt verteilt. Es enthält die bekannten Schaubschen Ansichten,
wonach die Nationalsozialisten keine Gaskammern betrieben hätten,
Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieber-Epidemien gestorben
seien und das Blausäuregas "Zyklon B" lediglich als
Entlausungsmittel eingesetzt worden sei.
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