Mit Verweis auf Herrn Bundesrat Christoph Blocher
   
 
  Der Holocaustleugner Bernhard Schaub hat wieder einmal ein grösseres Vorhaben angekündigt. Auf seiner Homepage bietet der 52-Jährige eine ganze Reihe von Veranstaltungen an: «Ghibellinum - Seminar für Philosophie, Gymnastik und Rezitation», nennt sich das Projekt mit wöchentlich drei Veranstaltungen, einem «Studienkreis Philosophie», einem Filmkreis und einer Vortragsreihe «Kunst und Dichtung». Zwischen den Zeilen wird auch die politische Motivation Schaubs sichtbar. Eine Aufgabe des Filmkreises sei, so Schaub, «das Bekanntmachen von zeitgeschichtlichen Forschungen und Dokumentationen, die von den öffentlichen Medien unterdrückt» würden. Naiv, wer dabei nicht an Holocaustleugnung denkt. Unklar ist, wie viele InteressentInnen das Angebot anzieht.

Eine Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismusstrafnorm hat sich Schaub, der seit längerem wieder im Anthroposophendorf Dornach wohnhaft ist, inzwischen wegen einer anderen Aktion eingehandelt. Vergangene Woche verteilte Schaub in den beiden Gemeinden Dornach und Arlesheim über tausend Flugblätter, überschrieben mit «Wie war das mit dem Holocaust?». Als Herausgeber figuriert der «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten», dessen Präsident Schaub ist. Das Flugblatt verbreitet die bekannte Verirrung der Holocaustleugner, wonach es im Zweiten Weltkrieg keine Gaskammern zur Vernichtung von Jüdinnen und Juden gegeben habe, dass Jüdinnen und Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieberepidemien verstorben seien und dass Zyklon B lediglich als Entlausungsmittel eingesetzt worden sei. Gegenüber der «Basler Zeitung» berief sich der Holocaustleugner für seine Aktion auf Bundesrat Christoph Blocher. Nach dessen Äusserungen in der Türkei wolle er, so Schaub, eine öffentliche Diskussion über die Gaskammern und die Rassismusstrafnorm in Gang setzen. Neu ist das nicht: Rechtsextremisten agieren mit Vorliebe im gesicherten Schatten der SVP und ihrer hetzenden ExponentInnen.

Hans Stutz

Die Wochenzeitung WOZ, 2. November 2006
Alle Rechte beim Verfasser.

Nachtrag:
Dornach SO, 13. November 2007
Das Amtsgericht Dornach verurteilt den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 80 Tagen Haft, bedingt auf drei Jahre. Der Staatsanwalt hatte nur einen Strafbescheid von 60 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen. Schaub hatte gegen diese Busse jedoch Einspruch erhoben. Das Amtsgericht verschärft das Urteil, da Schaub während dem Prozess ausschweifend seine Aussagen wiederholte. Anlass des Prozesses: Schaub hatte im vergangenen Jahr an seinem Wohnort Dornach und in Arlesheim ein Flugblatt verteilt. Es enthält die bekannten Schaubschen Ansichten, wonach die Nationalsozialisten keine Gaskammern betrieben hätten, Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieber-Epidemien gestorben seien und das Blausäuregas "Zyklon B" lediglich als Entlausungsmittel eingesetzt worden sei.