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Seit Jahren kämpft die SVP gegen die Rassismusstrafnorm. Sie
neigt dabei dazu, den Geltungsbereich der Strafnorm popanzartig
zu überzeichnen. Am Montag dieser Woche hat die juristische
Realität diese Überzeichnungen nicht zum ersten Mal widerlegt:
Der Langenthaler Parlamentarier Tobias Hirschi, Mitglied der Partei
National Orientierter Schweizer (Pnos), ist vom Richteramt Solothurn-Lebern
vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Rassismusstrafnorm freigesprochen
worden.
Hirschi hatte im Frühsommer 2005 im Mitteilungsblatt der Pnos-Sektion
Langenthal als Redaktor einen selbstverfassten Rechtfertigungstext
über eine unbewilligte rechtsextreme 1.-Mai-Kundgebung publiziert
und diesen mit einem Bild eines an dieser Demo mitgeführten
Transparents illustriert. Dieses zeigte neben der Frage «Wer
regiert den Arbeiter?» einen Davidstern und eine Weltkugel
und suggerierte so, dass das «Weltjudentum» den Arbeiter
unterdrücke und ausnütze. Vor Gericht gestand Hirschi
ein, dass ihm diese Leseart des Transparentes bewusst gewesen sei
und dass andere dies so verstehen könnten. Der Staatsanwalt
hatte dies als Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie eingeschätzt.
Die Aussage des Bildes sei «ganz klar antisemitisch»,
befand Gerichtspräsident Daniel Wormser. Nicht jede antisemitische
Aussage sei jedoch bereits im Sinne des Gesetzes rassendiskriminierend.
Es müsse sich ganz klar - auf den ersten oder zweiten Blick
- ein Bezug zum Nationalsozialismus aufdrängen. Beim Bild,
so Wormser weiter, könne man diesen Bezug zwar herstellen,
müsse jedoch nicht. Der Staatsanwalt will erst nach Vorliegen
des begründeten Urteils entscheiden, ob er diesen Freispruch
anfechten will. Ungeschoren kam Hirschi jedoch nicht davon. Wegen
Teilnahme an der unbewilligten und von der Polizei aufgelösten
Kundgebung am 1. Mai 2005 in Solothurn erhielt er - und vierzig
weitere Rechtsextremisten - eine Busse von 500 Franken wegen Landfriedensbruch.
Hans Stutz
Wochenzeitung WOZ, 23. November 2006
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