2007
    Der kalte Stahlkappeneinsatz
    Zwei Naziskins treten mit ihren Springerstiefel an den Kopf eines bereits Niedergeschlagenen. Versuchte vorsätzliche Tötung sei dies, sagt eine Luzerner Staatsanwältin.
   
 

Springerstiefel mit Stahlkappeneinsatz sind ein «gefährliches Werkzeug», wenn sie gegen den Kopf eines bewusstlos am Boden Liegenenden getreten werden. Wer dies tut nimmt die Tötung eines Menschen in Kauf und muss daher entsprechend streng bestraft werden. Diese Einschätzung vertritt die Luzerner Staatsanwaltin Gisela Jaun. Sie betritt damit juristisches Neuland. Bisher sind solche Angriffe nur als einfache oder schwere Körperverletzung eingeschätzt worden.

Im konkten Fall beantragt sie fünf Jahre Zuchthaus wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gegen zwei ehemalige Nazi-Skinheads. Diese haben im Mai 2002 innerhalb von acht Tagen auf dem nachmitternächtlichen Heimweg zwei Tamilen und einen Jugoslawen angriffen und zusammenschlugen. Bei der dritten und brutalsten Attacke warfen sie einen gehbehinderten 53jährigen Jugoslawen zuerst zu Boden, zerbrachen seinen Gehstock und schlugen ihn dem Mann über den Kopf. Weiter kickten sie mit den Springerstiefeln dem Opfer noch ins Gesicht, als es bereits bewusstlos am Boden lag. Das Opfer erlitt unter anderem einen Schädel-, Jochbein- und Nasenbruch und musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen.

Die beiden Naziskinheads, damals zwanzig, beziehungsweise 18 Jahre alt, waren Ende Mai 2002 verhaftet worden. Sie gestanden die Attacken nach kurzer Untersuchung und wurden nach wenigen Tagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. In der Untersuchung hatte der ältere der beiden aus seinem rassistischen Motiv keinen Hehl gemacht: «Immer wenn ich einen Tamilen sah, zog sich in mir, in meinem Köprer alles zusammen. Ich hasste Tamilen einfach, ohne Grund.» Gehasst habe er aber auch «andere Ausländer. Und Asylbewerber sowieso.» Den beiden Naziskins lässt sich keine Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Organisation nachweisen, einer von ihnen bezeichnete sich in der Untersuchung allerdings als «Gönner» der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS). Trotz der schnellen Geständnisse dauerte es knapp drei Jahre bis die Täter vor die Richter treten mussten. Vor dem Kriminalgericht Luzern bestritten vergangene Woche die Verteidiger den Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung. Sie plädierten auf Körperverletzung und auf 18 Monate Gefängnis bedingt. Wie in solchen Fällen üblich beteuerten die angeklagten Nazischläger, sie hätten sich inzwischen von der rechtsextremistischen Szene distanziert, auch würden sie die Taten bereuen. (...)

Hans Stutz
Die WochenZeitung WOZ, 24. Februar 2005

Alle Rechte beim Verfasser.

   
Nachtrag:

Skins in den Knast
Drei Jahre bzw. zwei Jahre und neun Monate ins Zuchthaus müssen zwei Luzerner Skinheads, die im Mai 2002 innert einer Woche zwei Tamilen und einen Mann aus Bosnien-Herzogewina zusammenschlugen und bei einem der Angriffe noch auf das Opfer mit ihren Springerstiefeln einschlugen, als dieses bereits bewusstlos am Boden lag. Die Staatsanwältin Gisela Jaun hatte in diesem Fall auf versuchte vorsätzliche Tötung plädiert und fünf Jahre Zuchthaus gefordert, doch das Kriminalgericht Luzern ist dieser Ansicht nicht gefolgt. Die drei Kriminalrichterinnen verurteilen die beiden geständigen Rechtsextremisten wegen mehrfacher einfacher und wegen schwerer Körperverletzung, wie auch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und gegen die Rassismus-Strafnorm. Der jüngere der beiden Verurteilten kommt in den Genuss einer dreimonatigen Strafreduktion, weil er zum Zeitpunkt der Tat erst 18jährig war.

Ein Täter gelangt an das Bundesgericht. Dieses spricht ihn vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei, hält aber auch fest, dass er die Delikte "tatsächlich aus rassistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen und somit besonders verwerflichen Beweggründen verübte und dass die Opfer die Gewalttätigkeiten als rassistische Akte empfanden, wodurch sie zusätzlich in besonderem Masse gedemütigt wurden."