| Bis anhin sind die Jungfreisinngen nicht durch besonderes Engagement im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus aufgefallen. Auch nicht die Jungfreisinnigen des Kantons Wallis. Diese aber haben nun eine Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm eingereicht, und dies gegen Tobias Hirschi, frischgewählter Langenthaler Stadtparlamentarier, gewählt auf der Liste der rechtsextremistischen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS). Hirschi ist seit dem Zweiten Weltkrieg der erste Schweizer Rechtsextremist, der auf einer rechtsextremistischen Liste gewählt wird. Er hatte in einem Interview mit dem Westschweizer Fernsehen von sich gegeben, dass er gegen Rassenmischung sei, Hunde und Katzen würden sich ja auch nicht vermischen. Eine solche Aussage ist unzweifelhaft rassistisch und müsste wegen ihrer biologistischen Plattheit die monatelange Zwangslektüre von grundlegenden Biologiebüchern nach sich ziehen. Ob sie unter den Geltungsbereich der Rassismus-Strafnorm fällt oder nicht, ist allerdings eine andere Frage. Und ein möglicher Freispruch würde gedankenlose Medienschaffende - wie im Falle des FPS-Präsidenten Jürg Scherrer geschehen - dazu verleiten, die Fehlmeldung zu verbreiten, Hirschi sei kein Rassist.
Die Walliser Jungfreisinnigen kündigten auch noch an, dass
sie Bundesrat Blocher Christoph schreiben und ein PNOS-Verbot verlangen
würden. Ausgerechnet Blocher, in dessen grossen politischen
Schatten die Schweizer Rechtsextremisten-Szene seit rund fünfzehn
Jahren gedeihen konnte und der sich stets um eine klare Abgrenzung
von den RechtsextremistInnen foutiert hat. Wie dem auch sei, eine
andere Forderung der Jungfreisinnigen des Kantons Wallis birgt mehr
Zündstoff, denn der PNOS könnte wirklich die Auflösung
blühen und zwar gestützt auf die Rassismus-Strafnorm.
Dies ist seit bald zehn Jahren in Kraft und bis anhin ist nur eine
Organisation verboten worden: Im März 2002 löste der Bezirksrichter
von Châtel-Saint-Denis den Verein Vérité et
Justice als gesetzeswidrig auf und liess das Vereinsvermögen
einziehen. Vérité et Justice, der Zusamemschluss der
Schweizer Holocaust-Leugner, ist zwar weiterhin aktiv, obwohl sowohl
der Vereinspräsident wie der -sekretär, sich der Strafverfolgung
durch Flucht ins Ausland entzogen haben, doch ihre gesellschaftliche
Ausstrahlung tendiert zwischenzeitlich gegen Null: Von einer serbisch-montegrinischen
Kleinstadt aus fällt es schwer, in der Schweiz die Holocaust-Leugnung
zu verbreiten, trotz Internet und einem Newsletter.
Die Frage ist, ob eine Partei, deren Parteiprogramm offensichtliche Anklänge an das NSDAP-Programm, verboten werden kann. Insbesondere die Forderung - in direkter Anspielung an die Nürnberger Rassengesetz von 1935 - dass nur Staatsangehöriger sein oder werden könne, "wer der eigenen oder einen verwandten Volksgruppe" angehöre, verbunden mit der Forderung der "zügigen Rückführung kulturfremder Ausländer" bedeutet unter anderem auch, dass Tausende von Schweizer BürgerInnen entrechtet und vertrieben werden sollen, nämlich jene, die in vergangenen Jahrzehnten die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten haben und afrikanischer oder asiatischer Herkunft sind. Für eine gerichtliche Ueberprüfung der PNOS hätte es aber überhaupt keine Strafanzeige gebraucht, Widerhandlungen gegen die Rassismus-Strafnorm müssten von Amtes wegen verfolgt werden.
Hans Stutz
Der Text erschien - leicht redaktionell gekürzt - in
Tachles, 26. November 2004
Alle Rechte beim Verfasser.
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