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Von Rohling zu Kessler |
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Seit Jahren publiziert Erwin
Kessler in seinen Schriften ein "Zerrbild des Talmuds".
Am Dienstag wurde vor dem Bezirksgericht Münchwilen deutlich:
Kessler steht in der Tradition antisemitischer Talmud-Verfälscher. |
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Die Aufklärung über den Hintergrund antisemitischer Veröffentlichungen geht manchmal verschlungene Wege. Seit Jahren verbreitet Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) die immer gleichen Talmud-Zitate, die beweisen sollen, dass Juden Nichtjuden ausbeuten, betrügen und umbringen dürfen. Weder in der Oeffentlichkeit noch vor Gericht hatte Kessler bis anhin dafür geradestehen müssen.
Allerdings hat Kessler ein Gerichtsverfahren vom Zaun gerissen, das
nun zum magistralen Eigentor zu mutieren droht. Aber schön der
Reihe nach: In seiner juristischen Dissertation zum "Schächtverbot
in der Schweiz 1854-2000", erschienen bereits im Jahr 2000, befasste
sich Pascal Krauthammer, heute Journalist beim Regionaljournal Zürich,
auch ausführlich mit Erwin Kessler. Und er wies unter anderem
nach, dass auch in der modernen Antischächt-Bewegung die antisemitische
Komponente dominiere und dass Kessler einerseits nachweislich "Kontakte
zur Schweizer Neonazi- und Revionistenszene" gehabt habe, andererseits
mittels ausgewählten Zitaten ein "Zerrbild des Talmuds"
verbreite. Daraufhin bezeichnete Kessler die Dissertation als "verlogene
jüdische Hetzschrift" und klagte gegen deren Verbreitung.
Er erreichte beim Bezirksgericht Münchwilen im Oktober 2002 sogar
eine vorsorgliche Massnahme und damit ein vorläufiges Vertriebsverbot.
Mit der Hauptverhandlung liess sich das Bezirksgericht dann allerdings
Zeit.
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Verfälscher
aufgespürt |
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Am Dienstag fand nun endlich
die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt. Kessler befand sich bereits
vorher in der Defensive. In der Zwischenzeit hatte nämlich das
Bundesgericht - in einem anderen, ebenfalls von Kessler angestrengten
Verfahren - befunden, dass die Kontakte Kesslers zur Revisionisten-
und Neonaziszene im "Zusammenhang mit der antisemitisch motivierten
Polemik um das Schächtverbot" nachgewiesen seien.
Und so konzentrierte sich die Auseinandersetzung vor den Münchwiler
BezirksrichterInnen um die von Kessler verbreiteten "Talmud-Zitate".
Der VgT-Präsident fand sie - wie er selber schreibt - im Buch
"Der Babylonische Talmud" des deutschen Rechtsextremisten
Erich Glagau. Dieses Buch verlegte der 1998 verstorbene Holocaust-Leugner
und ehemalige Wehrmachtsoffizier Gerhard Förster, vor allem als
Verleger des Holocaust-Leugners Jürgen Graf bekannt, 1996 in
seinem Neue Visionen Verlag. Glagau stützte sich - gemäss
seinen eigenen Aussagen - auf "die Uebersetzung von A. Luzsenszky",
das heisst auf den ungarischen Baron A von Luzsenszky, einem in der
Zeit des Nationalsozialismus bekannten antisemitischen Hetzer, der
nach dem Zweiten Weltkrieg zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt
wurde.
Vor dem Bezirksgericht Münchwilen wies Krauthammers Anwalt nun weiter nach, dass mehrere Kesslerschen Talmud-Zitate nicht nur von Luzsenszky, sondern bereits in früheren antisemitischen Schriften aufgetaucht sind. Namentlich in der bekannten Hetzschrift "Der Talmudjude" von August Rohling, veröffentlicht anno 1871. Rohling stand am Anfang der deutschen Antisemitismus-Bewegung, die sich in Vereinen und deutschnationalen Parteien organisierte und deren Einfluss weit in die deutsche Gesellschaft reichte. Gegen Rohlings Schrift kämpfte der Rabbiner Samuel Bloch an, so dass es zu einem Prozess kam, den Rohling verlor. Dies weil die Gegenpartei nachweisen konnte, dass Rohling mit Textfälschungen und Manipulationen gearbeitet hatte. Rohling verlor daraufhin zwar seine Professorenstelle an der Universität zu Prag, was der Wirkung seiner Hetzschrift vorerst keinen Abbruch tat. Krauthammers Anwalt wies insbesondere nach, dass Kessler - wie "seine ideellen Vorgänger" - durch "offene und verdeckte Zusammenhangsstörungen und Sinnunterschiebungen" zu einer "bösartigen Talmudinterpretation" komme. |
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Das Urteil steht noch aus
Wie nicht anders zu erwarten, zeigte sich Kessler von den Vorhaltungen wenig beeindruckt. Schon kurz nach der Gerichtsverhandlung behauptete er auf der VgT-Homepage, "fast zwei Stunden lang" hätte er sich "neue, fiese Verleumdungen anhören" müssen. Bereits im Vorfeld hatte er ja vom "jüdisch gesteuerter Staatsterror" gegen ihn fabuliert, wie auch von "einer massiven, von jüdischen Kreisen angezettelten Rufmordkampagne".
Das Urteil wird später schriftlich eröffnet. Allerdings
lässt sich bereits ein vorläufiges Fazit ziehen. Bereits
vor Jahren attestierte das Bezirksgericht Zürich Kessler, dass
der Vorwurf "Antisemit" berechtigt sei. Und vor einigen
Jahren befand das Bundesgericht, dass Kessler die Juden in einer "gegen
die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt" habe.
Und im vergangenen Jahr entschied das oberste Gericht, dass Kessler
"auf Grund seiner nachweislichen Kontakte zu Revisionisten und
Holocaustleugnern im konkreten Zusammenhang mit der antisemitisch
motivierten Polemik um das Schächtverbot ohne Verletzung seiner
Persönlichkeit Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene nachgesagt
werden durften". Nun müssen die Gerichte noch entscheiden,
ob Kessler in der Tradition der antisemitisch motivierten Talmud-Verzerrer,
ja Talmud-Fälscher steht.
Hans Stutz
Tachles, 20. Juni 2003
WochenZeitung (WoZ), 19. Juni 2003
(leicht redaktionell bearbeitet)
Alle Rechte beim Verfasser.
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