2007
    Belohnte Schlamperei
 
  Im November 2001 hatte Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) seine AnhängerInnen noch zur Gerichtsverhandlung gebeten und diese waren zahlreich erschienen, so dass Kessler der Verhandlung protestierend fern blieb, eine Verletzung des Oeffentlichkeitsprinzipes rügte und vom Zürcher Obergericht später Recht bekam. Vergangene Woche fand nun vor dem Bezirksgericht Bülach die Wiederholung des Prozesses statt, quasi ohne Publikum.
In den vergangenen 18 Monaten sind einerseits mehrere Anklagepunkte verjährt, andererseits hat die Bezirksanwaltschaft eine Nachtrags-Anklage wegen erneuten Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm nachgereicht, dies weil Kessler in den VgT-Nachrichten, mit der er landesweit für seine Anti-Schächt-Initiative warb, den schächtenden Juden "grundsätzlich einerseits Lügenhaftigkeit und besondere Brutalität attestierte und zudem mit Nazi-Schergen verglich". Kessler drohen nun insgesamt zwölf Monaten Gefängnis unbedingt.
Der VgT-Präsident, der diesmal von einer amtlichen Verteidigerin und einem erbetenen Anwalt verteidigt wird, wiederholt auch vor dem Gericht eine bereits mehrfach geäusserten Ausfälligkeiten und seine Sympathien für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf. Seine beiden Rechtsvertreter beantragen zuerst erfolglos die Verhandlung zu vertagen und halten nachher beide grundsätzliche Referate gegen die Rassismus-Strafnorm, insbesondere die amtliche Verteidigerin geht dabei kaum nur beschränkt auf die Anklageschrift ein.
Nach kurzer Beratung entscheidet das Gericht, dass das Urteil erst später gesprochen werde könne, da die amtliche Verteidigerin zu mehreren Anklagepunkten nicht plädiert habe und dies nachgeholt werden müsse. Und so verlassen Kessler und seine beiden Rechtsbeistände zufrieden den Gerichtssaal. Das paradoxe Fazit: Die mangelhafte Arbeit der amtlichen Verteidigerin brachte dem VgT-Präsidenten die erhoffte Fallverzögerung.
P.S. Kessler ist zwar wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm seit längerem rechtskräftig zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt, doch der VgT-Präsident will den Strafantritt "hinausschieben" und so hat er beim Thurgauer Regierungsrat ein Begehren um Strafaufschub eingereicht. Es bestehe die "Gefahr eines Justizirrtums", da seine Verurteilung der Europäischen Menschenrechtserklärung widerspreche. Der regierungsrätliche Entscheid sei, so Kessler, noch ausstehend.

Hans Stutz
Tachles, 6. Juni 2003
Alle Rechte beim Verfasser.

   
Nachwirkungen: Am 26. Juni veröffentlicht Erwin Kessler auf der VgT-Homepage die Meldung, wonach er gegen die Textstelle, er (Kessler) habe "seine Sympathien für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf" wiederholt, beim Bezirksgericht Münchwilen eine Persönlichkeitsschutzklage eingereicht habe. Auch will er mir "vorsorglich" verbieten, ihm "weiterhin in irgend einer Form Sympathien zu Holocaustleugnern vorzuwerfen."

Sowohl das Bezirksgericht Münchwilen wie auch das Thurgauer Obergericht lehnen Kesslers Begehren vollumfänglich ab. Das Thurgauer Obergericht schreibt unter anderem, dass Kessler "ohne Zweifel sein Mitgefühl gegenüber Jürgen Graf zum Ausdruck" gebracht habe. "Indem er (Kessler, H.St.) im konkreten Fall von Jürgen Graf die Meinungsäusserungsfreiheit über die Rassismus-Norm stellte, gab er implizit zu, sich mit der Auffassung von Jürgen Graf beschäftigt zu haben, ansonsten er eine derartige Abwägung (nota bene entgegen derjenigen des Bundesgesetzgebers) nicht hätte vornehmen können. Wenn er sich trotz Kenntnis der Aeusserungen von Jürgen Graf auf dessen Seite schlug, zeigte er ein Mitgefühl und damit 'Sympathie' zu Jürgen Graf."

Hans Stutz