| Am 26. Juni veröffentlicht Erwin Kessler auf der VgT-Homepage die Meldung, wonach er gegen die Textstelle, er (Kessler) habe "seine Sympathien für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf" wiederholt, beim Bezirksgericht Münchwilen eine Persönlichkeitsschutzklage eingereicht habe. Auch will er mir "vorsorglich" verbieten, ihm "weiterhin in irgend einer Form Sympathien zu Holocaustleugnern vorzuwerfen."
Sowohl das Bezirksgericht Münchwilen wie auch das Thurgauer Obergericht lehnen Kesslers Begehren vollumfänglich ab. Das Thurgauer Obergericht schreibt unter anderem, dass Kessler "ohne Zweifel sein Mitgefühl gegenüber Jürgen Graf zum Ausdruck" gebracht habe. "Indem er (Kessler, H.St.) im konkreten Fall von Jürgen Graf die Meinungsäusserungsfreiheit über die Rassismus-Norm stellte, gab er implizit zu, sich mit der Auffassung von Jürgen Graf beschäftigt zu haben, ansonsten er eine derartige Abwägung (nota bene entgegen derjenigen des Bundesgesetzgebers) nicht hätte vornehmen können. Wenn er sich trotz Kenntnis der Aeusserungen von Jürgen Graf auf dessen Seite schlug, zeigte er ein Mitgefühl und damit 'Sympathie' zu Jürgen Graf."
Hans Stutz
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