| Bereits im Oktober hatte das Luzerner Kriminalgericht Virgil M.
wegen Mordes am SVP-Waffenhändler Karl Zimmermann für
15 Jahre in den Knast geschickt, nachdem M. noch im Frühling
1999 als Grossratskandidat der Schweizer Demokraten (SD) eine «Senkung
des Komforts in den Strafanstalten» gefordert hatte (siehe
WoZ Nr. 43/01).
Mitte Januar stand nun wieder ein Mann vor dem Kriminalgericht,
der noch 1995 für die SD in den Luzerner Grossrat hatte einziehen
wollen. In Inseraten proklamierte der Bäcker damals in holprigem
Deutsch: «Ich wehre mich gegen Stipendium für Chaoten
und Arbeitslosigkeit von Schweizern!» Da war der Brötlibäcker
bereits kein unbeschriebenes Blatt mehr, denn er hatte einst zu
den Mitbegründern der Schweizer Hammerskinheads gehört
und auch die ersten Vorstrafen gesammelt. Beispielsweise wegen Sachbeschädigung,
unanständigem Benehmen und ähnlicher Delikte, die so anfallen,
wenn man gelegentlich gewaltgierig durch die Gegend lümmelt.
Mit Steinen beworfen
Zum Grossrat hat es der Bäcker dann nicht gebracht. Hingegen
vor die Luzerner Kriminalrichter: Ende April 2000, frühmorgens,
ist der Bäcker zusammen mit mehreren Kollegen in der Altstadt
unterwegs. Sie begegnen drei Männern, die ebenfalls auf dem
Heimweg sind. Offenbar fallen ein paar unfreundliche Worte. Aber
man geht wieder auseinander. Doch als die drei Männer die Reuss
beim Reuss-Steg überqueren wollen, werden sie zuerst mit Steinen
beworfen, dann angegriffen. Zweien gelingt die Flucht, der dritte
wird von zwei Männern in die Reuss (Wassertemperatur 10 Grad
Celsius) geworfen, obwohl er lauthals erklärt, er könne
nicht schwimmen. Mit Mühe gelingt es ihm, sich beim Hotel Balances
ans Ufer zu retten. Die Täter verschwinden. Einige Wochen später
können die Attackierten mehrere Täter auf vorgelegten
Fotos identifizieren. Die Angehaltenen (mit einer Ausnahme) geben
zu, am Angriff beteiligt gewesen zu sein. Aber keiner will einen
Mann in die Reuss geworfen haben.
Vier Jahre Zuchthaus
Doch bei den ersten Opferbefragungen gaben zwei Attackierte ein
Täter-Signalement ab, das bis ins Detail (Rossschwanz ja oder
nein) mit demjenigen des Bäckers übereinstimmte. Und so
erhob der Staatsanwalt Anklage gegen den nationalistischen Bäcker.
Unbekannt blieb der Mittäter, da alle Angreifer sich deckten.
Über das Motiv des Angriffes konnte oder wollte der Bäcker
vor Kriminalgericht nichts sagen. Der Staatsanwalt fordert Schuldspruch
wegen vollendeten Versuches der vorsätzlichen Tötung,
der Verteidiger Freispruch, da dem Bäcker die Tat nicht zweifelsfrei
nachgewiesen werden könne.
Das Kriminalgericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte
den Bäcker zu vier Jahren Zuchthaus. Keine komfortablen Aussichten,
selbst wenn es in den Strafanstalten humaner zugeht, als Schweizer
Demokraten fordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hans Stutz
Die WochenZeitung WOZ, 21. Februar 2002
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