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Die Suche nach einem Motiv |
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Ein militärbegeisterter Waffensammler, der auf der Liste der Schweizer Demokraten für den Grossen Rat kandidierte, erschiesst einen Waffenhändler. Aber was ist das Motiv? |
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«Senkung des Komforts in den Strafanstalten!», forderten die Schweizer Demokraten bei den Grossratswahlen anno 1999. Für die traditionelle Partei der Schweizer Fremdenfeinde kandidierten in der Stadt ein Kunstschmied und ein Elektromonteur. Beide wohnten zusammen, waren jung und unbekannt, und sie versprachen: «Wir stehen für unsere christlich-abendländische Kultur ein.»
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Den Laden in die Luft jagen
Sechs Monate später sassen die beiden nicht gewählten Verteidiger
der abendländischen Kultur in einem Restaurant. Mit ihnen ein
Büchsenmacher, der beim Luzerner Waffenhändler Karl Zimmermann
sein Brot verdiente. Zimmermann, auch Gemeindepräsident von Seelisberg
und SVP-Mitglied, behandle seine Lohnabhängigen schlecht, klagte
der Büchsenmacher wieder einmal, man sollte den Mann umbringen
und den Laden in die Luft jagen. Virgil M., der Elektromonteur, damals
22-jährig, kündigte daraufhin an, am folgenden Montag werde
er «Zimmermann umnieten». Der Büchsenmacher versprach
M. umgehend per Handschlag ein Auto oder zwei, ein Nachtessen im Hotel
«Gütsch» und ein Gewehr. Drei Tage später lag
Zimmermann in seiner Werkstatt tot auf dem Rücken, Kopf und Brust
mit einer blauen Jacke zugedeckt. Die Gerichtsmediziner zählten
dreizehn Einschüsse in Kopf und Brust. Ihr Fazit: Jeder einzelne
Schuss allein hätte bereits tödlich gewirkt. Ein veritabler
Overkill also. |
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Legales Waffenlager
Die Leiche noch nicht erkaltet, meldete sich der Kunstschmied - zusammen
mit einem Begleiter - bei der Stadtpolizei und berichtete, M. habe
Zimmermann umgebracht. Zwei Stunden später stellte sich M., bestritt
jedoch vorerst, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Erst knapp drei
Wochen später legte er ein Geständnis ab. Bei den Hausdurchsuchungen
fand die Polizei eine Vielzahl von Waffen und Munition, ein eigentliches
Waffenlager. Soweit bekannt alles legal. Der Lobby der Schweizer Waffenfreunde
ist es bis anhin gelungen, griffige Bestimmungen gegen Waffenbesitz
zu verhindern. Auch das Opfer Zimmermann hatte im April 1999 Flugblätter
verteilt, die die Schützen vor der Annahme der neuen Bundesverfassung
warnten, da der «persönliche Waffenbesitz» gefährdet
sei. Der Besitz vieler Waffen mag zwar einen Mordentschluss erleichtern,
doch erklärt sie diesen noch nicht.
Waffensammler M. lebte einsam, hatte seit Jahren keine Freundin
und spielte häufig Videogames, offenbar Kriegs- und Strategiespiele.
Sonst bewunderte er seinen Wohnungspartner, den Kunstschmied. Dieser
sei für ihn ein Vorbild gewesen, berichtete er bei den Verhören,
wegen dessen Tätigkeit als Berufssoldat in Australien. Imponiert
habe ihm dessen grosses Wissen über Waffen und Militär.
Sie hätten viel miteinander unternommen, hätten oft zusammen
in einem Schiesskeller geschossen, seien auch gemeinsam Mitglied
eines Paintball-Clubs gewesen, wo sie wöchentlich einmal gespielt
hätten. Auf Menschen zu schiessen hatte M. also schon hundertfach
geübt. Warum also wurde der Waffenhändler getötet?
Von einem Kunden, mit dem er per Du verkehrte und der schon öfters
bei ihm im Laden gewesen war.
Unbestritten ist, dass das Gespräch über Zimmermanns «Umnietung»
stattgefunden hat. Aber welche Bedeutung hat es? Es sei nicht mehr
als ein Scherz oder eine Blödelei gewesen, sagen M.'s Gesprächspartner.
Gut möglich, schon viele Männer und Frauen haben Kränkungen
mit Tötungs- oder Folterfantasien abreagiert. Aber wieso ging
M. weiter? Er sagte aus, sowohl der Wohnungspartner wie der Büchsenmacher
hätten ihn mehrmals an das Versprechen erinnert, der Wohnungspartner
auch am Morgen des Tattages. Auf jeden Fall habe er sich gedrängt
gefühlt. Vielleicht eine Schutzbehauptung wie auch M.'s Aussage
vor Kriminalgericht, er habe bis zuletzt gehofft, dass etwas dazwischenkomme.
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Einfach nur Dummheit?
Als er mit Rucksack, einem Revolver samt Schalldämpfer und Munition
die gemeinsame Wohnung verlassen habe, da habe er seinem Wohnungspartner
gesagt, er gehe nun Zimmermann umbringen. Der habe aber nicht reagiert.
Kein Einwand, keine Empörung. Gleichgültigkeit, Hartherzigkeit
oder einfach nur Dummheit? Als er nach der Tat in die Wohnung zurückgekommen
sei und dem Wohnungspartner die Vollendung der Tat bekannt gegeben,
den Revolver zugeworfen und die erbeuteten Waffen gezeigt habe, da
habe dieser wieder «ganz normal» reagiert. Er habe es
überhaupt nicht verstanden, warum der Kunstschmied ihn angezeigt
habe, erklärt M. am Freitag, 19. Oktober, dem Kriminalgericht
Luzern. Auch sonst konnte er nichts zu seinem Motiv sagen. Wie auch
der psychiatrische Gutachter: M. habe zwar eine schizoide Persönlichkeitsstörung,
es bestehe auch Wiederholungsgefahr bei Eintreten einer analogen Beziehungsstruktur.
Nur: Dieser junge Mann hatte unauffällig und angepasst gelebt,
keine Vorstrafen vorgewiesen. |
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Niemand weiss, warum
Er hatte im Sommer 1997 eine militärische Karriere begonnen,
nach der Rekrutenschule die Unteroffiziers-, dann auch die Feldweibelschule
absolviert. Beim Abverdienen des Feldweibel-Grades sacken seineLeistungen
ab, und er kriegt disziplinarische Schwierigkeiten, sodass er sein
Berufsziel «Militärinstruktor» abschreiben muss.
Er sei in «ein Loch gefallen», berichtet er vor dem Kriminalgericht.
Die Arbeit als Elektromonteur hat ihn nicht ausgefüllt, und am
Tattag hat er einen blauen Montag eingezogen. Fazit: Ein Mann wurde
ermordet, aber niemand weiss, warum.
Seit Mai 2000 lebt M. nun in der Strafanstalt Bostadel. Ob es komfortabel
sei, in einem Knast leben zu müssen, hat ihn am Freitag - anlässlich
der Verhandlung vor dem Kriminalgericht - niemand gefragt. Der Staatsanwalt
forderte 15 Jahre Zuchthaus, der Anwalt der Privatkläger lebenslänglich,
mindestens aber 20 Jahre, und der Verteidiger plädierte auf 12
Jahre. Wie immer das Urteil ausfällt, keine komfortablen Aussichten.
Selbst wenn es in der Strafanstalt menschlicher zugeht, als Schweizer
Demokraten es fordern.
Hans Stutz
WochenZeitung Luzern, 25. Oktober 2001
Alle Rechte beim Verfasser.
P. S. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte Virgil M. zu fünfzehn Jahren Zuchthaus.
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