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Die Karriere eines hoffnungslosen Schlägers
Amtsgericht Luzern-Stadt. Mitte Juli. Der Angeklagte erscheint
ohne Anwalt und trägt eine Lonsdale-Jacke. Die sehr kurz geschnittenen
Haare versteckt er unter einem Käppi, das er auch während
der Verhandlung nicht ablegt. Ob er denn wisse, warum er vor Gericht
erscheinen müsse, fragt Gerichtspräsident Fridolin Fassbind
den 30-Jährigen, der unter dem Tisch unablässig mit einem
Fuss wippt. Es gehe wohl, erwidert der Angesprochene, «um
die paar Nazi, die ich «verchlopft» habe, und den Sedel».
Zuerst habe er gemeint, es gehe um das Geld von «dem, dem
ich die Schublade «verchlopft» habe», dazu deutet
er an, wie eine Faust zum Kinn geht. Später erwähnt er
noch, er habe inzwischen 50 000 Franken Schulden, aber die werde
er nicht bezahlen.
Mit der Stahlrute in die Stadt
Die «paar Nazi» sind seit vielen Jahren seine Kameraden.
Mit einigen von ihnen ist er einst als Skinhead herumgezogen, seit
längerer Zeit sind sie trinkfeste Besucher von Fussball- und
Eishockeyspielen. Einer von ihnen kandidierte auf der Liste der
Schweizer Demokraten für den Grossen Rat, wie einst auch die
Mutter des Angeklagten. Eine rechte Gesellschaft also.
Ende August 2000 trafen sich die patriotischen Kameraden mehr oder
weniger zufällig im Schiffsrestaurant Wilhelm Tell. Zuerst
fielen ein paar unfreundliche Worte, Minuten später lieferten
sie sich eine lebhafte Keilerei auf dem Landesteg, wobei der Strassenbauer
auf seine Kameraden losging und mit einer Teleskop-Stahlrute auf
sie einprügelte und auch einen Pfefferspray einsetzte. «Eine
Stahlrute habe ich nur im Sack, wenn ich in die Stadt gehe»,
präzisiert der Angeklagte, als sei dies strafmindernd. Und
selbstverständlich sieht sich der Angeklagte als Opfer der
Umstände. Die anderen seien ihm gefolgt, da habe er sich «halt
umgedreht» und «sie halt demontiert». Den Schweizer
Demokraten habe er «sicher am Kopf» getroffen. Ein Schlag
mit Folgen. «Er hat den Kopf am Geländer angeschlagen
und ist dann halt liegen geblieben.» Aber eben, seine Gegner-Kameraden
müssen Monster sein. Einer von denen, so berichtet der Angeklagte,
habe ein langes Vorstrafenregister, und ein anderer habe eine Klage
wegen versuchter Tötung am Hals gehabt, der habe einen Typen
zusammengeschlagen und in die Reuss geworfen und ihm noch Steine
nachgeschmissen.
Gegen alle Zeugenaussagen
Von der Landesteg-Schlägerei unter rechten Gleichgesinnten
erfuhr das Publikum bis anhin nichts. Im Gegensatz zum Angriff des
Angeklagten auf missliebige Personen im Musikzentrum Sedel, begangen
anlässlich einer Halloween-Party im Herbst 2000. Der Strassenbauer
hatte damals mit einem Holzstiel auf mehrere Personen eingeschlagen
und einem der Angegriffenen einen Arm gebrochen. Gegen alle Zeugenaussagen
hat er lange bestritten, der Täter gewesen zu sein. Er habe
sich nur verteidigt, behauptet er nun vor dem Amtsgericht. Und auch
das Schmetterlingsmesser, das sich im Auto fand, habe nicht ihm
gehört. Immerhin erwähnt er auch einmal, er habe gut ausgeteilt
und er sei mit sich nicht unzufrieden. Beim letzten Wort fordert
er die AmtsrichterInnen dann allerdings auf, ihm nicht den Rest
des Glaubens an die Gerechtigkeit zu nehmen.
In der Tat: Die Situation ist annähernd hoffnungslos, und
da können eben nur noch pathetische Worte möglicherweise
helfen. «Brutalo-Grenadier» und «Amokläufer»
nannte ihn im Oktober 1997 der «Blick». Das Blatt versuchte,
die Tätigkeit des Angeklagten in einem Satz zusammenzufassen:
«Ein früherer Skinhead und Grenadier-Soldat (26) prügelt
immer gleich los.» Wobei «prügeln» zumindest
zurückhaltend, wenn nicht verharmlosend formuliert ist. (Ein
Vorhalt, den das nationale Boulevard-Blatt wohl selten zu hören
bekommt.)
Eine kleine Auswahl: Im Januar 1993 ballert der Strassenbauer nach
einen Streit mit seinem Vater mit dem Sturmgewehr mehrere Schüsse
durch eine geschlossene Zimmertüre und trifft seinen Erzeuger
in den Unterschenkel, dies nachdem das Familienoberhaupt es nicht
hatte zulassen wollen, dass der Sohn seine Freundin mit auf sein
Zimmer nimmt. Im April 1993 bricht er einem Polizisten durch Kopfnuss
das Nasenbein. Bereits im November 1992 hatte er einem Polizisten
einen Schwedenkuss verpasst. Im Juni 1995 verfolgt er im Kanton
Aargau einen Autofahrer, zwingt diesen zum Anhalten und schlägt
ihm mit dem Schuh ins Gesicht, dergestalt, dass das Opfer später
mit einem dauernden Ohrensausen leben muss. Dazu kamen noch einige
weitere tätliche Angriffe, Sachbeschädigungen und mindestens
ein Diebstahl, Letzterer begangen im August 1992.
Der Strassenbauer war zwar immer umgehend der Tat überführt
worden, doch die Strafverfahren kamen - aus nicht ersichtlichen
Gründen - nicht vom Fleck. Zwar überwies das Amtsstatthalteramt
bereits im Oktober 1994 eine erste Anklageschrift ans Kriminalgericht,
doch fand die Verhandlung erst im Januar 1997 statt. Der Staatsanwalt
erwog damals sogar die Verwahrung, also den unbestimmt andauernden
Freiheitsentzug. Das Kriminalgericht befand dann allerdings, die
Voraussetzungen für eine Verwahrung seien «noch nicht
erfüllt», auch wenn es unbestritten sei, dass der Strassenbauer
«auf Grund seines Geisteszustandes nach wie vor eine erhebliche
Gefahr für die öffentliche Sicherheit» darstelle.
Das Gericht sah wenig Aussicht auf Einsicht, und so blieb ihm nur
die Hoffnung auf Zeitgewinn, der Strassenbauer habe doch nun «erstmals
eine längere Freiheitsstrafe» zu verbüssen und stelle
«zumindest während dieser Zeit keine allzu grosse Gefahr
für die Allgemeinheit dar». Das angerufene Obergericht
setzte dann im Dezember 1997 die Strafe schliesslich auf 27 Monate
Gefängnis fest. Nur nebenbei: An der Verhandlung vor Obergericht
berichtete der Strassenbauer auch über seine Knabenzeit: Wenn
er als Schulbub nach Hause gekommen sei und berichtet habe, dass
ihn die Kollegen geprügelt hätten, dann habe ihn sein
Vater gleich nochmals verprügelt und ihm gesagt, so solle er
das auch machen. Dreinschlagen. Zurückschlagen.
Strafvollzug: Nicht nachzuvollziehen
Nach dem trölerischen Strafverfahren kam aber auch der Strafvollzug
nicht vom Fleck. Kaum hatte der Schläger Anfang 1998 drei Monate
abgesessen, wurde er aus der Haft entlassen. Die Gründe für
den Ab- oder Unterbruch des Strafvollzuges lassen sich nicht eruieren.
Zumindest auf Grund jener Akten, die der WoZ vorliegen.
So kommt es, dass der einstige Skinhead im Sommer 2001 im Knast
sitzt für Straftaten, die bereits bis neun Jahre zurückliegen.
Vor dem Amtsgericht Luzern-Stadt berichtet er, dass er noch bis
zum 27. Juli 2002 sitzen müsse, dann werde er in Halbfreiheit
entlassen. Anfang Oktober nun hat das Amtsgericht den Knast-Aufenthalt
um 10 Wochen verlängert und ihm auch noch eine Busse von 1400
Franken aufgebürdet, dies neben rund 9000 Franken Schadenersatz
und über 4000 Franken amtlicher Kosten. Es fand den rechten
Schläger schuldig des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen
einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Widerhandlung gegen
das Waffengesetz und des Fahrens in angetrunkenem Zustand.
Hans Stutz
Die WochenZeitung WOZ Luzern, 8. November 2001
Alle Rechte beim Verfasser.
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