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Sei es Ringiers Geldmaschine, sei es die "Neue Luzerner Zeitung",
sei es die "Rundschau" des Schweizer Fernsehens DRS, überall
und immer die gleiche Botschaft: Bundespolizisten wollen mehr Mittel
und die Wiedereinführung des rechtstaatlich fragwürdigen
Propagandabeschlusses. Selbstverständlich finden die Medienschaffenden
auch einen grünen Politiker, der ohne vorherige Abklärung
des Sachverhaltes der Schnüffelpolizei "die nötigen
Mittel zum Kampf gegen den wachsenden Rechtsextremismus" bewilligen
will. Eine Boulevardkampagne braucht eben ihre Komparsen.
Aber zuerst sollte man doch fragen, ob man gegen unerwünschte
politische und gesellschaftliche Entwicklungen nur mit Strafrecht
und Polizei antreten kann und soll? Denn auch nach heftigem Nachdenken
fällt einem weder der Name einer Politikerin noch eines Politikers
ein, die oder der sich in den vergangenen Monaten auf nationaler
Ebene kontinuierlich mit Rechtsextremismus beschäftigt hat.
(Immerhin gibt es einige Politikerinnen und Politiker, die sich
seit Jahren kompetent gegen Rassismus und Antisemitismus einsetzen.)
Es ist auch wenig tröstlich, dass sich auf entsprechende Fragen
von Journalistinnen und Journalisten herausstellt, dass die in die
Mediendiskussion geworfenen Vorschläge eher Versuchsballonen
denn ernsthaften politischen Projekten entsprechen. Was noch nicht
ist, kann ja noch werden.
Ein kurzer Blick zurück, auch wenn historische Vergleiche immer
hinken: 1938, in den Monaten nach dem nazideutschen Einmarsch in
Österreich, verlangten auch die Schweizer Sozialdemokraten
einen Ausbau der Politischen Polizei, damit diese vermehrt gegen
die Nazis vorgehe. Ab Dezember 1938 wurde die Eidgenössische
Bundespolizei ausgebaut, die sich - wie es sich für einen Geheimdienst
gehört - kaum demokratisch kontrollieren liess. Die Ergebnisse
sind bekannt: Die Politische Polizei ermittelte gegen Schweizer
und deutsche Nazis nur, wenn sie diese des Nachrichtendienstes verdächtigte,
nicht aber solange diese gegen Demokratie und Menschenrechte agitierten.
Zum Schutze von Demokratie und von Menschenrechten ist eine Schnüffelpolizei
das falsche Mittel.
Was ist "privat"?
Ebenso unkritisch verbreiten verschiedene Medien die Einschätzung,
dass die Rassismus-Strafnorm Lücken habe und folglich überarbeitet
werden müsse. Aber ist denn die Rassismus-Strafnorm schon konsequent
angewandt worden? Zwar gibt es bereits über zweihundert Urteile
(Freisprüche und Verurteilungen), doch in vielen Fällen
sind die Behörden erst nach Anzeigen Privater aktiv geworden.
Weiter hat es die Polizei in vielen Fällen unterlassen, die
notwendigen Abklärungen vorzunehmen, damit Gerichte nachher
überhaupt entscheiden konnten. Der "Kühnen-Gruss"
beispielsweise, den die Naziskins auf dem Rütli zeigten, könnte
ja als verbotene "Propagandaaktion" gemäss Rassismus-Strafnorm
gelten. An der Rütlibundesfeier hätte folglich die Urner
Kantonspolizei Ermittlungen aufnehmen und überführte Skins
verzeigen können. Rechtsprechung ist ja Sache der Gerichte
und nicht der Polizei. Und wieso übernehmen denn die Polizeikorps
so bereitwillig die Beteuerungen von Skins, dass ihre Konzerte "privat"
seien? Dabei werden die Konzerteinladungen weitherum verschickt,
auch an dem Konzertveranstalter nicht bekannte Glatzen im Ausland.
Hans Stutz
Der Bund, 12. August 2000
Alle Rechte beim Verfasser.
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