Drohend bis gewalttätig
Von der Rundschau von SF DRS zu den Zwischenrufern befragt, meint Villiger: "Ich kenne diese Leute nicht, ich weiss nicht, was sie politisch wollen."
Wirklich, Herr Bundesrat, Sie wissen nicht, was Skins politisch wollen? Wie ignorant gegenüber der politischen Entwicklung in diesem Land kann ein Bundesrat sein? Zwar ist Rechtsextremismus in der Schweiz zum Glück noch eine marginale gesellschaftliche Strömung. Aber die Szene wächst und macht sich bemerkbar. Gelegentlich drohend, gelegentlich gewalttätig. Kaum dreihundert Meter vom Bundeshaus entfernt, schossen am 10. Juli 2000 zwei Berner Rechtsextremisten mit Sturmgewehren rund neunzig Schüsse auf ein besetztes Haus. Um nur ein Beispiel zu nennen.
Gewohnt grobklotzig titelt die Boulevard-Zeitung am Tage nach der Rütli-Rede: "Die Schande vom Rütli." Folglich erhält auch Adolf Ogi einen Auftritt. Er findet klare Worte: "Es ist degoutant, dass Rechtsradikale auf unserem Rütli eine Bundesratsrede stören durften." Gehen wir einmal davon aus, dass Ogi sich nicht nur deshalb empört, weil Rechtsextremisten eine Bundesratsrede auf unserem Rütli gestört haben, sondern weil Schweizer Nazis lautstark aufgetreten sind. Ist Ogi also ein Herold des antifaschistischen Widerstandes? Wohl kaum, der zweite Satz evoziert bereits wieder jene Schweiz, die sich vorschnell von rechtsextremistischen - wie übrigens auch rassistischen - Strömungen freispricht: "Auf der Rütli-Wiese hielt während der Nazi-Zeit General Guisan seinen historischen Rütli-Rapport mit der obersten Armeeführung. Es war eine Demonstration des schweizerischen Wehrwillens gegen Nazismus und Faschismus in Europa." Aber wie war es denn mit Bundesrat Giuseppe Mottas Bewunderung für Mussolini? Wie war es mit den höchst Nazi-freundlichen hohen Offizieren um Oberstkorpskommandant Ulrich Wille? Und wie war es mit der bundesrätlichen Anpasser-Rede wenige Wochen vor Guisans Rapport?
Die offizielle Schweiz hat sich nach Kriegsende die Gnade des schnellen Vergessens gewährt. Gelegentlich auch das Vergnügen des voreiligen Freispruches - anno 1978 beispielsweise der Tabakindustrielle Kaspar Villiger, als er die Geschichte seiner Firma schreiben liess. Dort musste man lesen, dass die einstigen Inhaber der Firma Villiger nach 1932 in Deutschland die Geschäftstätigkeit nach und nach reduziert hätten und dass diese in Nazi-Deutschland unerwünschte Personen gewesen seien. Die Forschung hat inzwischen gezeigt, wie haltlos beide Behauptungen sind. Und in den kommenden Wochen wird die Firma Villiger & Söhne öffentlich machen müssen, ob sie in ihren Fabriken in Nazi-Deutschland Zwangsarbeiterinnen oder Zwangsarbeiter beschäftigt hatte oder nicht. |