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Christine Schaer, Strafeinzelrichterin im Gerichtskreis Bern-Laupen,
erntete letzte Woche von AnhängerInnen physiognomischer Zirkel
und des heidnisch-völkischen Avalon-Kreises Beifall, als sie
den Physiognomik-Lehrer Erwin Oertle freisprach.
Der Journalist Philipp Welti hatte im Herbst 1995 über den
Besuch eines Physiognomik-Kurses berichtet. Der Kursleiter Erwin
Oertle habe zur unentwickelten "Negernase" gesagt: "Die
Afrikaner leben ihrer Veranlagung gemäss unbekümmert in
den Tag hinein und sind glücklich, wenn man ihnen nicht viel
Arbeit auferlegt." Und zur "jüdischen-arabischen"
Nase: "Die hässliche Krümmung zeigt Entartung an."
Die Berner Strafverfolgungsbehörden eröffneten ein Verfahren
wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm. Oertle bestritt
die eingeklagten usserungen. Der als Zeuge befragte Journalist
bestätigte, Oertle wörtlich zitiert zu haben. So stand
Aussage gegen Aussage. Der Untersuchungsrichter befragte mehrere
von der Veteidigung angerufene Kursteilnehmer. Alle beteuerten,
ihnen wären keine rassistischen Bemerkungen aufgefallen.
Strafeinzelrichterin Schaer sprach Oertle aber nicht wegen des
unklaren Beweisergebnisses frei, sondern weil die usserungen
nicht unter die Antirassismus-Strafnorm fallen würden. Selbst
das Tatbestandsmerkmal "Öffentlichkeit" sei fraglich.
Eine überraschende Einschätzung. Das Bundesgericht hat,
so Marcel Alexander Niggli in seinem Kommentar zur Antirassismus-Strafnorm,
"auch bei geschossenen Veranstaltungen Öffentlichkeit
immer dann angenommen, wenn ein unbestimmter bzw. unkontrollierter
Personenkreis zugelassen wurde". Fakt ist: Oertles Kurse wurden
öffentlich ausgeschrieben.
Besondere Freude machte Schaer dem Angeklagten, dass sie die Physiognomik
nicht als Ideologie, sondern als "Lehre, eventuell Wissenschaft"
bezeichnete und sich dabei auf Cesare Lombroso (1838-1909), den
Begründer einer rassistischen Kriminalanthropologie, berief.
Hans Stutz
Die WochenZeitung WoZ, 20.. November 1997
Alle Rechte beim Verfasser.
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