Einbürgerungen: Nur eine Änderung des Verfahrens kann Ruhe bringen
    Die Voten der FraktionssprecherInnen liessen erahnen, dass es Hans Stutz am Donnerstag, 28. Februar, nicht schaffen würde.
   
 

Von Urs Dossenbach
Der parteilose Stutz war von der GB-Fraktion des Luzerner Grossen Stadtrates als Nachfolger von Rita Ueberschlag als neues Mitglied und neuer Präsident der Bürgerrechtskommission vorgeschlagen worden. Roland Habermacher von der SVP verstieg sich in den abstrusen Satz: «Hans Stutz ist nicht neutral, weil er Experte für Rechtsextremismus ist.» Selbstverständlich empfand er die Nomination des GBs als Provokation, die die monatelangen Anstrengungen, wieder Ruhe in die Bürgerrechtskommission zu bringen, zunichte machten. Rita Misteli von der FDP und Helen Haas von der CVP sprachen ähnlich. Haas bezeichnete Stutz als Fundamentalisten: «Wir können nicht hinter der Wahl stehen, respektieren aber das Recht des GBs auf den Sitz und werden uns deshalb geschlossen enthalten.» Auch die SP sah die Probleme bei einer Wahl von Stutz, führte sie aber nicht auf die Person, sondern auf die Strukturen zurück. Beat Züsli warnte vor einer Nichtwahl: «Dann müssen wir die Kommission auflösen und Neuwahlen anberaumen.» Die Fronten waren bezogen. SP und Grüne gaben Stutz ihre Stimmen (17), FDP und SVP (19) lehnten ab. Die CVP/CSP enthielt sich (9).

Das Bauernopfer
So muss am 21. März im Grossen Stadtrat erneut gewählt werden. Das GB wird mit den anderen Parteien das Gespräch suchen, um mit ihnen die angesprochene Auflösung und Neuwahl der Kommission zu diskutieren. Dannzumal müsste das GB den bürgerlichen Parteien entgegenkommen, könnte Stutz nicht mehr nominieren, hätte dafür aber auch SVP-Polterer Bruno Heutschy aus der Kommission. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, wird das GB an der Kandidatur Stutz festhalten, wie Ruedi Schmidig sagt. Die Wahl dürfte dannzumal äusserst spannend werden, denn bei einer erneuten Nichtwahl wäre das Desaster perfekt. Um dies zu verhindern, müsste die FDP über ihren Schatten springen und mit ihrer Enthaltung SP und GB die Möglichkeit bieten, Stutz zu wählen. Er könnte dann beweisen, dass er es trotz politischen Differenzen versteht, die Kommission so zu führen, dass sie speditiv und nicht auf dem Buckel der Einbürgerungswilligen arbeiten kann.

Dass man Stutz diese Chance nicht schon bei der ersten Wahl gewährte, zeigt, dass die Neinstimmen auch ein Versuch waren, in Luzern eine restriktivere Einbürgerungspolitik durchzusetzen. Doch wenn das GB klein beigeben und jemand anderen nominieren würde, könnte diese Person zwar die Bürgerlichen besänftigen, grundsätzlich würde sich aber wenig ändern. Denn inhaltlich sind sich die Grünen in Sachen Einbürgerung einig.

Trügerische Ruhe
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Es bleibt die Tatsache, dass das Einbürgerungsverfahren falsch konzipiert ist. So lange Mitglieder der Kommission die Geschäfte immer wieder aus einer parteipolitischen Optik führen, wird nicht Ruhe einkehren, egal ob dort nun im Ton eher gemässigte, stille ParlamentarierInnen sitzen oder jene, die polarisieren. Eine Kommission ohne Stutz und Heutschy würde wohl etwas weniger Wirbel verursachen, würde aber nichts daran ändern, dass es immer wieder zu parteipolitisch gefällten Entscheidungen kommt. So gesehen würden wohl auch der Rücktritt und die Neuwahl der Kommission nur eine trügerische Ruhe bringen. Denn Heutschy und Stutz wären beileibe nicht die einzigen, die in der Kommission – je nach Parteibrille – für Unruhe sorgen könnten. FDP-Vertreterin Trudi Bissig hat dort bereits viel Geschirr zerschlagen: SP-Grossstadtrat Thomas Rothenbühler ist am 8. Juni aus der Bürgerrechtskommission zurückgetreten. Gleichzeitig hat er gegen Bissig eine Strafklage wegen mehrfacher Ehrverletzung eingereicht. «Man hat mich wiederholt verleumdet», sagte er. Bissig hatte ihm zuletzt sogar im Parlament vorgeworfen, er wolle Sexualstraftäter einbürgern. Deshalb hat er die Konsequenzen gezogen.
Zum Hintergrund: Rothenbühler wollte in der Kommission das Gesuch einer Person zurückstellen und nicht a priori ablehnen. Bissig, als Kommissionsmitglied an die Schweigepflicht gebunden, hatte dieses Internum ausgeplaudert. Und im März 2001 hatte die WoZ Einsicht in Unterlagen, nach denen Bissig erfolglos versucht hatte, ein Gesuch einer finanzkräftigen Person vorziehen zu lassen, worauf es dann im Parlament zum Eklat kam. So viel Unprofessionalität bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen schreit gerade nach einer ExpertInnenkommission, die nicht an die Parteipolitik gebunden ist. Viktor Rüegg, Vorstandsmitglied der Chance 21, mag in seinem Leserbrief (vgl. Seite 2) schreiben, dass die Einbürgerung in der Schweiz nach wie vor als politischer Entscheid konzipiert sei. Dies stimmt in der Praxis, ist aber nicht in Stein gemeisselt. Roland Schärer, beim Bundesamt für Ausländerfragen für Bürgerrecht zuständig, bestätigt, dass auf Bundesebene nirgends festgelegt sei, wer die Einbürgerungen vorzunehmen habe. «Wenn die Stadt Luzern die Gesuche künftig in der Verwaltung prüfen und vom Stadtrat genehmigen lassen wollte, wäre dies möglich.» Und es würde erst noch dem internationalen Trend entsprechen. Denn die Schweiz ist laut Schärer auch in Sachen Einbürgerung ein Sonderfall. Ursprünglich seien Einbürgerungen politische Akte gewesen, sagt er. Doch sie wurden immer mehr verrechtlicht und spätestens seit 1997, als der Europarat festgelegt habe, dass die Einbürgerung ein Rechtsakt und somit ein ans Gesetz gebundener Verwaltungsakt sei, wird dies in ganz Europa so gehandhabt. Dass heisst, nicht politische Behörden entscheiden, sondern Leute aus der Verwaltung – ExpertInnen eben. «In allen Staaten Europas kennt man auch das Beschwerderecht gegen Einbürgerungsentscheide», sagt Schärer. Und zwar gingen diese fast überall über die Beanstandung von möglicher Willkür hinaus.

Diskriminierende Entscheide
Der Hauptgrund dafür sei, dass sich international die Meinung durchgesetzt habe, dass die individuellen Rechte ebenso stark zu gewichten sind wie die öffentlich-demokratischen. In diesem Fall müsse man wenigstens die verfassungsmässigen Grundrechte anwenden. «Einbürgerungen von politischen Behörden sind deshalb nicht mehr möglich, da bei politischen EntscheidungsträgerInnen immer die Gefahr von diskriminierenden Entscheiden besteht», sagt Schärer. Wir sind also wieder einmal die Letzten. Doch die Aussagen von Roland Schärer geben wenigstens Hoffnung, dass irgendeinmal in der Geschichte der Stadt Luzern auch in der Bürgerrechtskommission die überall gewünschte Ruhe einkehrt. Eine erste Möglichkeit zur Standortbestimmung bieten die vom GB eingereichten kantonalen Einbürgerungsinitiativen.

Urs Dossenbach
WochenZeitung Luzern,
7. März 2002