Es gibt kein Recht auf Einbürgerung
   
 

Wenn Lösungen erzwungen werden sollen, muss man sich nicht wundern, wenn sie nicht gelingen. Der Tag mag für Herrn Stutz und das Grüne Bündnis schwarz gewesen sein. Für das Parlament war er nicht schwarz, sondern klärend. Es wurde öffentlich ausgesprochen, was alle wussten: Hans Stutz als Präsidenten zu wählen, war für die Bürgerrechtskommission eine Belastung. Es ist aber auch eine Zumutung oder eine ungenügend wahrgenommen Verantwortung, wenn eine Partei dem Parlament einen Kommissionspräsidenten aufdrängen will, der für diese spezifische Aufgabe ungeeignet ist.

Wie soll Herr Stutz konstruktiv Einbürgerungen begleiten, wenn für ihn - öffentlich nachweisbar - Nichteinbürgerungen ein rassistischer Vorfall sind, wie immer auch diese begründet sein mögen? In den Schlagzeilen der letzten Monate fiel das Licht mehrmals auf personelle Auseinandersetzungen in der Bürgerrechtskommission.

Es gibt aber auch noch andere Gründe als personelle, die Schwierigkeiten fördern: Die Bürgerrechtskommission ist die einzige Kommission ohne Parteienproporz; das heisst, jede Partei ist mit einer Person vertreten. Warum? Nicht die Partei soll eine Rolle spielen, sondern die Aufgabe. Dass der Einbürgerungsentscheid aber auch ein politischer Entscheid ist, lässt sich nicht wegdiskutieren, sonst würden die Gemüter nicht so erhitzt. Einerseits haben wir das Recht - wie jedes andere Land auch -, unserer eigenen kulturellen Tradition und Geschichte den Vorzug zu geben und sie als Eigenwert hochzuhalten. Anderseits gibt es aber kein Recht auf Einbürgerung. Für die Entwicklung von Gesellschaft und friedlichem Zusammenleben ist es hingegen sinnvoll, bereichernd und nötig, die Neuzugezogenen zu integrieren, und - wenn man sich über den Stand der Integration einig wird - auch einzubürgern. Dass ein Entscheidungsgremium möglichst sachlich urteilt, ist auch uns sehr wichtig. Dazu braucht es Richtlinien und aussagekräftige Unterlagen.

Bedauerlich war, dass die Richtlinien des Kantons, von der FDP immer wieder verlangt, erst im Mai 2001 an die Gemeinden weitergeleitet wurden. Leider hatten die bis dahin fehlenden Umschreibungen der «weichen Faktoren» bereits zu Auseinandersetzungen in der Kommission geführt. Wir nehmen die Richtlinien in allen Teilen ernst. Auf diese Weise nehmen wir den Willen unserer Bürgerinnen und Bürger ernst, aber auch die Einbürgerungswilligen. Eine Delegation der Einbürgerung an den Stadtrat kann nicht die Lösung sein. Wir wollen ja berechtigte demokratische Auseinandersetzungen nicht verschleiern.

Vreni Grüter-Felber, Geschäftsführerin FDP Stadt Luzern