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Vreni Grüter-Felber, Geschäftsführerin FDP Stadt Luzern, hat recht: Es gibt in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Mit Ausnahme der Fälle erleichterter Einbürgerungen selbstverständlich und das sind immerhin über ein Viertel aller Einbürgerungen. Grüter übersieht aber auch, dass es für jedes staatliche Handeln - ob Volksabstimmung oder Verwaltungsentscheid - die verfassungsrechtliche Verpflichtung gibt, dass die Grundrechte der Betroffenen einzuhalten sind. Im Klartext: Einbürgerungswillige beispielsweise dürfen weder willkürlich behandelt noch - zum Beispiel aufgrund ihrer Herkunft - diskriminiert werden. Die Entscheide der Einbürgerungskommission der Stadt Luzern, gestützt auf detaillierte Dossiers der Stadtverwaltung, haben die Grundrechte der Einbürgerungswilligen, auch der Abgewiesenen oder Zurückgestellten, bis anhin immer respektiert.
Unbestritten aber ist, dass seit mehreren Jahren Einbürgerungsgesuche - beispielsweise in Emmen oder in verschiedenen Gemeinden des Kantons Schwyz - an der Urne oder an Gemeindeversammlungen abgelehnt wurden und diese Verweigerungen aufgrund der Herkunft der GesuchsstellerInnen erfolgten. Und dies ist ein rassistischer Vorfall. Wenn Grüter aus der Veröffentlichung einer Dokumentation entsprechender Vorfälle - in der Chronologie "Rassistische Vorfälle in der Schweiz", auch auf www.gra.ch - einen Vorwurf konstruieren will, dann will sie darüber hinwegsehen, dass viele - aber nicht alle - Einbürgerungsverweigerungen dem Diskriminierungsverbot widersprachen.
Apropos Emmen. Selbst Bundesrätin Ruth Metzler erklärte am 20. März 2000 im Nationalrat: "Der Grundgedanke des Einbürgerungsverfahrens, nämlich die Verknüpfung objektiver Kriterien mit der Integration in der Gemeinde, wird unterlaufen, wenn bloss die Staatsangehörigkeit der Ausländerinnen und Ausländer berücksichtigt wird."
Hans Stutz, Luzern
Gross-Stadtrat, Fraktion Grünes Bündnis
Leserbrief , Neue Luzerner Zeitung, 12. März 2002
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