| Als Edgar Bonjour 1962
vom Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die schweizerische
Neutralität beauftragt wurde und dafür uneingeschränkten
Zugang zu den Quellen in staatlichen Archiven erhielt, behandelte
er zwar die Goldübernahmen von Seiten der Alliierten, sparte
aber in den 1970 erschienenen Berichten eine tiefer gehende Auseinandersetzung
mit den Raubgoldlieferungen aus NS-Deutschland aus. In den siebziger
Jahren wurden die Fragen der wirtschaftlich-finanziellen Kooperation
mit Deutschland und das Problem der «wirtschaftlichen Neutralität»
in historischen Darstellungen überhaupt erstmals ernsthaft aufgeworfen.
Einer dieser damals jüngeren Autoren, Daniel Bourgeois, lieferte
1974 mit seiner Dissertation «La Suisse et la Troisième
Reich» einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der deutsch-schweizerischen
Wirtschaftsbeziehungen. Er ging auf die Bedeutung der Goldverkäufe
an die Schweiz ein, die es dem NS-Staat ermöglichten, sich Schweizer
Franken zu beschaffen und damit Zahlungen an Länder zu tätigen,
die deutsches Gold ablehnten, weil sie es als geraubt erachteten.
Bourgeois gehört damit zu den Mitbegründern einer westschweizerischen
«Tradition», die sich - wie später Antoine Fleury,
Sébastien Guex, Hans Ulrich Jost, Sophie Pavillon und Marc
Perrenoud - kritisch, wenn auch mit unterschiedlichen Auffassungen,
den verschiedenen geschichtlichen Aspekten des Finanzplatzes Schweiz
zur Zeit des Nationalsozialismus zuwandte.
In seinem neuen Buch veröffentlicht Bourgeois zahlreiche gut
recherchierte Aufsätze, die er im Anschluss an seine Dissertation
von 1974 über die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem
«Dritten Reich» geschrieben hat. Bourgeois gelingt es,
aus der an wirtschaftspolitische Positionen der Schweiz gebundenen
Perspektive auszubrechen und verschiedene Gegenperspektiven nachzuzeichnen.
Insbesondere behält er die Absichten und Instrumente des nationalsozialistischen
Staates im Blick. Instruktiv ist zum Beispiel das im Buch als Quelle
abgedruckte Memorandum des Chefs der Deutschen Industriekommission
(Diko) in Bern, als dieser im April 1944 einen Rückblick und
eine Einschätzung der gegenseitigen Austauschleistungen der
beiden Staaten vornahm. Bourgeois stellt solche deutsche Quellen,
welche die wirtschaftliche Rolle der Schweiz für Deutschland
belegen, nüchtern reflektierend den schweizerischen Deutungen
des Geschehens gegenüber und weist damit nach, dass spätere
politische Rechtfertigungen führender schweizerischer Wirtschaftspolitiker
reine Fiktionen waren. Es überzeugt, dass Bourgeois längerfristige
Linien - etwa von der Landesstreik-Konstellation von 1918 her -
in die Betrachtung der Jahre 1933 bis 1945 einbringt und so die
gesellschaftspolitische und mentale Vorprägung einzelner Wirtschaftseliten
in ihrem Verhältnis zu Deutschland deutlich werden lässt.
Leser und Leserinnen wird damit in knapper Form ein präziser
Einblick in die Haltung und auch in die Bedingungen, die diese Eliten
seit dem Ersten Weltkrieg überhaupt hervorbrachten, geliefert.
Zu den Handlungsspielräumen, welche die Schweiz damals besass,
trug nicht nur ihr Neutralitätsstatus bei, sondern auch der
Umstand, dass mit der deutschen Invasion in die Sowjetunion die
deutschen Kräfte im Osten gebunden waren. Bourgeois erklärt
am Beispiel der Entsendung einer schweizerischen Ärztemission
an die deutsche Ostfront, wie dieses Unternehmen einer «Art
Hilfe für die Wehrmacht» gleichkam. Im Kontrast dazu
zeigt Bourgeois die Asylpolitik von 1938 und 1942, vor allem gegenüber
jüdischen Emigranten und Flüchtlingen, als eine verfehlte
Hilfspolitik. Sie nutzte die bestehenden Spielräume zu wenig
und wollte diese auch nicht immer zugunsten der Flüchtlinge
nutzen. Stattdessen wurden mit antisemitisch unterlegten Argumenten
die Türen verschlossen. Dass man sich nachträglich noch
lange vom Komplizen des deutschen Staates zum Samariter der von
ihm verfolgten Opfer zu stilisieren wusste, macht die historische
Analyse und Reflexion, wie sie Bourgeois bietet, zu einem notwendigen
Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem Schweizer Geschichtsgedächtnis.
Nur ein gewöhnlicher Raubmord?
Auch das schmale Buch von Hans Stutz widmet sich diesem Gedächtnis.
Entlang der Beschreibung der Ermordung des jüdischen Viehhändlers
Arthur Bloch am 16. April 1942 in Payerne werden die Motivreihen
und die hintergründigen Folgen des Verbrechens in den Mittelpunkt
gestellt. Der Judenmord in einem westschweizerischen Landstädtchen
wurde schon im Buch «Le crime nazi de Payerne» von Jacques
Pilet und in einem Film von Yvan Dalain zum Gegenstand der Analyse
gemacht. Stutz beschränkt sich nicht darauf, den deutschsprachigen
Vermittler zu spielen - eine Rolle, die er durchaus auch erfüllt
-, sondern fächert die Auseinandersetzung mit dem Thema auf
mehreren Ebenen auf. Der Mord selbst wird eher knapp geschildert,
ebenso seine Vorbereitungen und das Leben der am Mord Beteiligten.
Es handelt sich um eine Bande Jugendlicher, die auf der Suche nach
Orientierung zwischen Liberalismus und Sozialismus sind und in faschistischen
Angeboten nach ultimativer Aktion und einem Ausbruch aus der von
der Landbourgeoisie geprägten Kleinstadtwelt suchen. Dann rücken
die Führer der Union nationale, einer frontistisch-faschistischen
Bewegung, aus Lausanne und Yverdon ins Blickfeld. Allen voran Philippe
Lugrin, ehemaliger Pfarrer, Judenhasser, Verehrer der antisemitischen
Action Française, Schweizer Antidemokrat, Hetzparolen verbreitender
Nationalist und schliesslich Parteichef der waadtländischen
Union. Er ist der angebetete «Gott» der Bande, die den
Mord ausführte und die sich später darauf berief, als
dessen Befehlsempfänger im Interesse einer höheren Sache
gehandelt zu haben.
widersprüchliche prozesse
Stutz stellt den Prozess gegen die Mörder vom Februar 1943
dem Prozess gegen den Hetzer Philippe Lugrin vom Mai 1947 gegenüber.
Beide Prozesse machen das Umfeld, die Deutungsangebote in der Presse,
durch Pastoren, durch lokale Notabeln deutlich. Stutz hat dazu Justizakten
und politische Akten in der Schweiz und Deutschland konsultiert.
Schade ist allerdings, dass er Quellennachweise nicht detailliert
notiert. Einer seiner Befunde: Die Argumente der jeweiligen Urteilsbegründung
der beiden Prozesse unterscheiden sich. 1943 wird Geld (die Beraubung
des Viehhändlers) als treibendes Motiv genannt sowie die «intellektuelle
Beschränktheit» der Angeklagten - aber nicht politisch
verstandener Antisemitismus. Dieser soll zu jenem Zeitpunkt möglichst
klein geschrie- ben werden. 1947, der Nationalsozialismus scheint
nun erledigt, wird Lugrin in der Schweiz als Anstifter zu zwanzig
Jahren Gefängnis verurteilt. Die Begründung lautete, er
habe als politischer Drahtzieher Antisemitismus als fremdländisches
Demagogiegut verbreitet und sei ein glühender Anhänger
des deutschen Nationalsozialismus gewesen. Lugrin versucht sich
während des Prozesses zu entlasten, indem er auf die Argumentation
setzte, die beim Prozess von 1943 in der Urteilsbegründung
stand: Der Mörder und Hauptangeklagte habe mit seiner Geliebten
abhauen wollen und deshalb Geld gebraucht.
Von Interesse ist auch die Haltung NS-Deutschlands gegenüber
dem Verbrechen. Der deutsche Gesandte Otto Koecher sah in der Ermordung
des Viehhändlers Bloch unter Beteiligung von Lugrin, dem Chef
der Waadtländer Frontisten, die antisemitische Politik der
Nazis desavouiert. Der schweizerische Aussenminister Pilet-Golaz
musste sogar beschwichtigen. Das deutsche Konsulat verhalf Lugrin
kurz nach dem Mord zur Flucht - um ihn in Deutschland zuerst in
Festungshaft zu nehmen, dann in der Propagandaadministration zu
beschäftigen, um ihn auf diese Weise stillzulegen. Nach dem
Krieg wurde Lugrin von den Alliierten in die Schweiz überstellt,
wo ihm der erwähnte Prozess gemacht wurde. Lugrin selber sah
sich, wie er Jacques Pilet wortreich erklärt hat, als Opfer
«jüdischer» Machenschaften und eines «schweizerischen»
Justizirrtums.
Daniel Bourgeois: «Das Geschäft mit Hitlerdeutschland.
Schweizer Wirtschaft und Drittes Reich». Rotpunktverlag, Zürich,
2000.
Hans Stutz: «Der Judenmord von Payerne». Rotpunktverlag,
Zürch, 2000.
* Jacques Picard ist Mitglied der Bergier-Kommission und Lehrbeauftragter
der Universitäten Basel und Luzern.
Die Wochenzeitung WOZ, 5. Januar 2001
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