Meldungen zu Rechtsextremismus
und Rassismus in der Schweiz September 2003

   
 
 

Liestal/Laufen BL, 29. September 2003
Das Strafgericht Basel-Land bestätigt den Schuldspruch gegen die beiden Veranwortlichen der Laufener Fasnachtszeitung, die sich diffamierend über schwarzafrikanische Asylbewrberber ausgelassen hatten. Es verurteilt die beiden Dorfhonorationen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu einer Busse von 400 Franken. Die Verurteilten appelieren umgehend.

   
  Zürich, 4. September 2003
Der Tages-Anzeiger veröffentlicht eine Reportage über die Lebenssituation von SchwarzafrikanerInnen in Zürich. Die Autorin Barbara Siegrist schreibt unter anderem: "Rassismus ist auch für Schwarze, die seit Jahren in Zürich leben, Alltag. 'Hast du was zum Dealen?', 'Gehst du auf den Strich?', Fragen, die alle kennen. Es gibt Klubs, wo Schwarze ohne weisse Begleitung abgewiesen werden, und Wohnungen, die am Telefon noch frei waren, sind bei der Besichtigung plötzlich besetzt.
Pfarrer Hans-Peter Geiser von der reformierten Kirche Saatlen in Schwamedingen ist entsetzt über den Rassismus in seiner Gemeinde. Gäbe man den Schwarzen den kleinen Finger, so der Schwamedinger Volksmund, würden sie gleich die ganze Hand nahmen. 'Organisiert die schwarze Kirchgemeinde einen Anlass,' erzählt er, 'steht die Polizei schon um 18 Uhr wegen Lärmklagen vor der Tür."
   
  Bülach ZH, 3. September 2003
Das Bezirksgericht Bülach verurteilt Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm sowie wegen Körperverletzung zu fünf Monaten Gefängnis unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
   
  Interlaken BE, 3. September 2003
Ueber 32 Monate nach der Ermordung von Marcel von Allmen überweist der Untersuchungsrichter den Fall an das Kreisgericht Interlaken-Oberhasli. Der Untersuchungsrichter macht auch bekannt, dass die drei Täter aus der rechtsextremistischen Szene noch weitere Morde geplannt hatten, insbesondere gegen einen 18jährigen Einwohner jugoslawischer Herkunft und einen 19jährigen Schweizer. Der Prozess wird mutmasslich Anfang 2004 stattfinden..
   
 

Zürich, 2. September 2003
Die Bezirksanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frank Lübke, Leiter des Zentrums gegen Antisemitismus und Verleumdung (David) wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Lübke schrieb im November 2002 einen offenen Brief, den er nach einem Anschlag auf ein von Israelis bevorzugtes Hotel in Kenya an "Bundesrat, Parlament, Schweizerinnen und Schweizer" richtete.Unter dem Titel "Nach dem Kenia-Massaker: Es geht nicht nur um Israel - es geht um alles, was uns wichtig ist!" ruft er dazu auf, "gegen alle intolerant-zerstörerischen Kräfte, die unsere westliche Gesellschaft bedrohen", Stellung zu beziehen. Den Anschlag bezeichnet er als "das letzte Beispiel für die islamistisch-arabisch-palästinensischen Wahnsinnsschlächtereien gegen die jüdisch-israelische Zivilbevölkerung". Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, erachtet den Brief als "eine klare Verletzung der religiösen Gefühle von Muslimen in der Schweiz". Später schreibt auch die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) von "einem bisher nicht vorstellbaren Missbrauch der Meinungsfreiheit" und von einem "eklatanten Verstoss gegen das Antirassismusgesetz".

Anmerkung: Kurz vor Weihnachten 2004 spricht das Bezirksgericht Zürich Lübke von Schuld und Strafe frei. Ende Mai 2005 bestätigt das Zürcher Obergericht den Freispruch der Vorinstanz. Auf eine Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers tritt das Bundesgericht Ende Oktober 2005. nicht ein, da dieser nicht beschwerdeberechtigt sei.