Verfälscher aufgespürt
Am Dienstag fand nun endlich die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt. Kessler befand sich bereits vorher in der Defensive. In der Zwischenzeit hatte nämlich das Bundesgericht - in einem anderen, ebenfalls von Kessler angestrengten Verfahren - befunden, dass die Kontakte Kesslers zur Revisionisten- und Neonaziszene im "Zusammenhang mit der antisemitisch motivierten Polemik um das Schächtverbot" nachgewiesen seien.
Und so konzentrierte sich die Auseinandersetzung vor den Münchwiler BezirksrichterInnen um die von Kessler verbreiteten "Talmud-Zitate". Der VgT-Präsident fand sie - wie er selber schreibt - im Buch "Der Babylonische Talmud" des deutschen Rechtsextremisten Erich Glagau. Dieses Buch verlegte der 1998 verstorbene Holocaust-Leugner und ehemalige Wehrmachtsoffizier Gerhard Förster, vor allem als Verleger des Holocaust-Leugners Jürgen bekannt, 1996 in seinem Neue Visionen Verlag. Glagau stützte sich - gemäss seinen eigenen Aussagen - auf "die Uebersetzung von A. Luzsenszky", das heisst auf den ungarischen Baron A von Luzsenszky, einem in der Zeit des Nationalsozialismus bekannten antisemitischen Hetzer, der nach dem Zweiten Weltkrieg zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Vor dem Bezirksgericht Münchwilen wies Krauthammers Anwalt nun weiter nach, dass mehrere Kesslerschen Talmud-Zitate nicht nur von Luzsenszky, sondern bereits in früheren antisemitischen Schriften aufgetaucht sind. Namentlich in der bekannten Hetzschrift "Der Talmudjude" von August Rohling, veröffentlicht anno 1871. Rohling stand am Anfang der deutschen Antisemitismus-Bewegung, die sich in Vereinen und deutschnationalen Parteien organisierte und deren Einfluss weit in die deutsche Gesellschaft reichte. Gegen Rohlings Schrift kämpfte der Rabbiner Samuel Bloch an, so dass es zu einem Prozess kam, den Rohling verlor. Dies weil die Gegenpartei nachweisen konnte, dass Rohling mit Textfälschungen und Manipulationen gearbeitet hatte. Rohling verlor daraufhin zwar seine Professorenstelle an der Universität zu Prag, was der Wirkung seiner Hetzschrift vorerst keinen Abbruch tat. Krauthammers Anwalt wies insbesondere nach, dass Kessler - wie "seine ideellen Vorgänger" - durch "offene und verdeckte Zusammenhangsstörungen und Sinnunterschiebungen" zu einer "bösartigen Talmudinterpretation" komme. |