Klingnau AG, 16. März 2003
Kurz nach Mitternacht betreten zwei Jugendliche türkischer Nationalität ein Pub, in dem sich bereits zehn bis fünfzehn Skinheads aufhalten. Die beiden Neuankömmlinge werden von den Rechtsextremisten sofort angepöbelt, so das sie das Lokal sofort wieder verlassen. Rund die Hälfte der Glatzen verfolgt die türkischen Jugendlichen jedoch. Ein 17jähriger wird zusammengeschlagen und erleidet schwere Verletzungen und grösseren Blutverlust. Nur weil das Opfer sofort durch eine Privatperson in ein Spital gefahren wird, kommt der Jugendliche mit dem Leben davon. Sein 15jähriger Kollege kommt mit geringen Verletzungen davon. Anfang Juli 2003 verurteilt das Bezirksgericht Zurzach drei junge Männer zu 15 Monaten Gefängnis bedingt. Die Täter behaupten, sie hätten sich von "der Szene" distanziert. Eine Minderheit des Gerichtes plädiert für eine längere Strafe. Das Gericht verhängt aber eine erhöhte Probezeit von vier Jahren. Dem Hauptopfer spricht es 3000 Franken Schadenersatz und, wie von seinem Anwalt gefordert, 12 000 Franken Genugtuung zu.
|