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Winterthur, 20. Juli 2003
In einer Parkanlage skandieren vier jugendliche Rechtsextremisten zwischen 16 und 19 Jahren "Sieg Heil", sie lassen Musik mit faschistischen Texten laufen. Bei einer polizeilichen Kontrolle äussern sie rassistische Parolen. Die Polizei verzeigt sie wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm.
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Lugano, Mitte Juli 2003
Giorgio Giudici, Stadtpräsident von Lugano, fordert eine Ausgangssperre für sämtliche AsylbewerberInnen und dass diese sich ab 22 Uhr nicht mehr auf Stadtgebiet aufhalten dürfen. Er behauptet, damit den Drogenhandel bekämpfen zu wollen. |
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Lausanne, 9. Juli 2003
Das Bundesgericht diskutiert öffentlich zwei Entscheide, welche die Einbürgerungspolitik in Zukunft massgeblich prägen werden.
Am Morgen erklärt das Gericht die Initiative "Einbürgerungen vors Volk", die die Stadtzürcher SVP eingereicht und der Zürcher Regierungsrat für ungültig erklärt hat, einstimmig für ungültig. Die fünf RichterInnen befinden, dass Einbürgerungsentscheide an der Urne verfassungswidrig seien. Laut Bundesgericht muss gemäss Verfassung ein allfälliger Entscheid begründet werden. Bei einer Abstimmung an der Urne ohne Begründung werde daher das rechtliche Gehör einer Person verletzt. Dabei könnte bei Einbürgerungsentscheiden nur mit einer Begründung Willkür und Diskriminierung begegnet werden. Auch Entscheide an Gemeindeversammlungen erachtet das Bundesgericht zumindest als "zweifelhaft".
Am Nachmittag entscheiden die RichterInnen über die Beschwerde (Verletzung des Diskriminierungsverbotes und der Begründungspflicht) von abgewiesenen Einbürgerungswilligen aus Emmen. Sie heissen die Beschwerde einstimmig gut und weisen die Gesuche an den Regierungsrat zum Entscheid im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtssprechung zurück. Die schriftliche Begründung ist noch ausstehend und wird wohl in einigen Wochen folgen. |
| Die Urteile: |
Kommentar
Die beiden Bundesgerichtsentscheide weisen endlich den Weg zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, das die Würde und Rechte der Einbürgerungsgesuchssteller wahrt. Allerdings wird die Umsetzung harzig werden, da in einigen Kantonen und Gemeinden die gesetzlichen Vorschriften geändert werden müssen, was die willkür- und diskriminierungswilligen Fremdenfeinde des nationalkonservativen Lagers wohl zu verhindern suchen werden. |
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Zurzach AG, 2. Juli 2003
Das Bezirksgericht Zurzach verurteilt drei 20jährige, die im März 2002 in Klingnau aus einer grösseren Skingruppe heraus, zwei junge Türken attackiert und einen von ihnen so schwer verletzt hatten, dass nur das sofortige Eingreifen einer Privatperson ihn vom Verbluten bewahrte. Alle Angeklagten behaupten, sie hätten sich zwischenzeitlich von "der Szene" distanziert. Das Gericht verurteilt die Täter zu 15 Monaten Gefängnis bedingt. Eine Minderheit des Gerichtes hatte für eine längere Freiheitsstrafe votiert. Das Gericht verlängert hingegen die Probezeit auf vier Jahre. |
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Schwyz, 2. Juli 2003
Der "Bote der Urschweiz" berichtet von der Homepage einer "Schwarzen SS Schweiz", auf der "auf primitive Weise Stimmung im Stil der Nazis" gemacht werde. Die Site, deren Betreiber offensichtlich aus dem Kanton Schwyz stammen, enthält auch Aufrufe gegen die "Invasion der fremden Ratten", gegen "kriegsgeile Juden" und "geldsüchtige Judenschweine" und ganz allgemein gegen "Juden, Schwarze, Nigger, Punks, Politiker Kanaken und linke Autonome". Auf Anfrage bestätigte die Kantonspolizei Schwyz, dass Ermittlungen im Gange seien, vor allem wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. |