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Meldungen zu Rechtsextremismus
und Rassismus in der Schweiz Dezember 2002 |
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Tuttwil
TG/Lausanne, 24. Dezember 2002
Das Bundesgericht veröffentlicht die Urteilsbegründung in
einem Verfahren, dass der antisemitische Nutztierschützer Erwin
Kessler gegen die Berner Tageszeitung "Der Bund" wegen Persönlichkeitsverletzung
angestrengt hatte. In einer Rezension der Dissertation "Das Schächtverbot
in der Schweiz" hatte ein Rezensent geschrieben: "Und auch
in der gegenwärtigen Antischächtbewegung dominiert, wie
der Verfasser nachweist, die antisemitische Komponente: 'In der Person
des radikalen Tierschützers Erwin Kessler fand diese Tradition
ihre Fortsetzung. Über die Instrumentalisierung der Schächtfrage
versuchte er, eine neue 'Judenfrage' zu konstruieren.' Nachweislich
unterhielt Kessler Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene."
Das Bezirksgericht Münchwilen hatte den "Bund" freigesprochen,
das Obergericht hatte die Zeitung jedoch verurteilt. Dieses Urteil
hatte das oberste Gericht bereits Mitte November aufgehoben, in der
Urteilsbegründung halten die Bundesrichter fest: "Wer -
wider alle bessere Erkenntnis - die nationalsozialistischen Verbrechen
und insbesondere den an den Juden verübten Mord verharmlost oder
gar leugnet, solidarisiert sich mit dem nationalsozialistischen Gedankengut.
Wer heute solches tut, kann daher
ohne weiteres als Neonazi bezeichnet werden." Und weiter verkenne
das Obergericht Thurgau, "dass der Durchschnittsleser mit dem
Begriffspaar bzw. dem Sammelbegriff der Neonazi- und Revisionistenszene
in
erster Linie deren gemeinsames Gedankengut, insbesondere deren gemeinsame
Beurteilung des nationalsozialistischen Regimes und dessen Verbrechen
assoziiert. Die Aussage, der Kläger unterhalte Kontakte zur betreffenden
Szene, ist denn auch in ihrem (unbestrittenen) Kontext zu würdigen,
dass der
Kläger über die Instrumentalisierung der Schächtfrage
versuche, eine neue "Judenfrage" zu konstruieren, und auf
Grund seiner rassistischen und antisemitischen Äusserungen verurteilt
worden sei. Dem Durchschnittsleser ist geläufig, dass Neonazis
wie Revisionisten rassistisches und insbesondere antisemitisches Gedankengut
vertreten. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern dem Kläger,
der gegen die ihm zugeschriebenen Kontakte zur Revisionistenszene
nichts einzuwenden hatte, in ein falsches Licht gestellt
wird, wenn die Beklagte von Kontakten zur Neonazi- und Revisionistenszene
schreibt." (Bundesgericht-Urteil 5C.155/2002 /bie) |
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Aus der Urteilsbegründung |
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Zürich,
18. Dezember 2002
Das Zürcher Obergericht spricht drei Angeschuldigte frei, die
bei der Produktion des Plakates "Kontaktnetz für Kosovo-Albaner:
NEIN" mitbeteiligt waren. Laut Gericht wurde damit weder zu Hass
oder Diskriminierung von Personen aufgerufen, noch seien Personen
in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetz
oder diskriminiert worden, wie es die Rassismus-Strafnorm verlangt.
Selbst die Worte "Kosovo-Albaner Nein" allein würden,
so das Gericht, noch keine Herabsetzung der Menschenwürde darstelllen. |
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Hintergrund |
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Bremgarten AG, 12. Dezember
2002
Das Bezirksgericht verurteilt einen 22jährigen Mann wegen Körperverletzung,
Sachbeschädigung, Drohung und Landfriedensbruch zu neun Monaten
Gefängis und zu einer Busse von 1000 Franken. Aussagen von Mittätern
hatten den Verurteilten belastet, er habe an jenem Abend die Rolle
des Anführers übernommen. Der Verurteilte war am 13. Juli
2002 mitbeteiligt an einem Angriff auf einen Musiker, der von neun
Skinheads zusammengeschlagen wurde, weil er mit seinen langen Haaren
als "Linken" eingeschätzt wurde. |
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Nebikon LU, 11. Dezember
2002
Die Mehrheit der Anwesenden lehnt an der Gemeindeversammlung alle
fünf Einbürgerungsgesuche von 13 AusländerInnen ab.
Die Abgewiesenen sind mazedonischer, jugoslawischer und kroatischer
Herkunft. |
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Meilen ZH, 9. Dezember
2002
In einer Informationsveranstaltung orientiert der Gemeinderat über
die Sperrzonen, die für AsylbewerberInnen in der Gemeinde gelten.
Ausgesperrt werden Asylsuchende von Schul- und Sportanlagen, es sei
denn, sie verfügen über eine besondere Bewilligung. Im Dorfzentrum
dürfen sie sich zwar aufhalten, "störende Ansammlungen"
werden jedoch nicht geduldet. Gemeinderat Christoph Hiller (FDP) behauptet:
"Die 'Hausregeln' sind zum Schutz der Bevölkerung, aber
auch zum Schutz der Asylsuchenden vor ungerechtfertigten Anschuldigungen
aufgestellt worden." Hiller gesteht aber auch ein, dass "diese
Massnahmen rein formaljuristisch nicht ganz korrekt" sind. Peter
Niederöst, Mitglied der Demokratischen JuristInnen und Kopräsident
von Solidarité sans frontières, erklärt der WochenZeitung:
"Die Trennung einer Bevölkerungsgruppe von einer anderen
mit der Begründung, diese geschehe zum Schutz derselben, greift
die Rhetorik aus der südafrikanischen Apartheidzeit auf".
Die grundlose Ausgrenzung einer bestimmten Gruppe - hier der Asylsuchenden
- sei diskriminierend und tangiere das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit. |
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Basel, 4. Dezember 2002
Die Gratiszeitung "Baslerstab" macht bekannt, dass ein Schüler
der Höheren Fachschule für Anthroposophische Pädagogik
in Dornach ein öffentlich bekanntes Mitglied der Partei National
Orientierter Schweizer (PNOS) ist. Nun, habe der Schüler aber
in einem offenen Brief seinen Austritt aus der Partei gegeben. In
diesem Schreiben schreibt das ehemalige PNOS-Vorstandsmitglied: "Der
Weg, den die PNOS eingeschlagen hat, unterscheidet sich nur geringfügig
vom dem, den die Nationalsozialisten 1933 eingeschlagen haben."
Wie ernsthaft die Distanzierung des PNOS-Mitgliedes ist, wird die
Zukunft weisen. Sicher aber ist: Nach dem Rückzug von Bernhard
Schaub ist dies der zweite Rückschlag für die PNOS innert
weniger Wochen.. Allerdings wird der PNOS-Internet-Auftritt bereits
seit Ende September nicht mehr aktualisiert. |
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Beggingen SH, 2. Dezember
2002
15 von 18 Kindergarten-SchülerInnen besuchen den Unterricht nicht
mehr, weil ihre Eltern behaupten, ein über dem Kindergarten einquartiertes
Asylbewerberpaar störe beim Verlassen und Betreten das Spiel
der Kinder. |
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Mörschwil SG, Anfang
Dezember 2002
Im Mitteilungsblatt veröffentlicht "Die Gemeindeverwaltung"
einen Aufruf zur Denunziation der in der Gemeinde lebenden Asylbewerbern:
"Wir sind sehr daran interessiert, dass sich die Asyl Suchenden,
welche in unserer Gemeinde wohnen, korrekt verhalten. Ist das nicht
der Fall, bitten wir die Bevölkerung, die Gemeindeverwaltung
oder allenfalls die Polizeistation Goldach zu informieren. Dies erlaubt
uns, zu intervenieren und erforderliche Massnahmen einzuleiten."
In einem Editorial schreibt Madeleine Schürch einige Zeit später
in der Tageszeitung "24heures": "Appeler les citoyens
à la délation, ce n'est pas tout à fait nouveau
en Suisse. On connaît depuis des années sur la chaîne
alémanique cette émission qui demande aux téléspectateurs
allemands, autrichiens et suisses d'aider des commissaires de police
à résoudre de sombres affaires de crimes. Récemment,
les Tessinois ont eux aussi passé par ce canal pour faire avancer
l'enquête sur l'assassinat de la femme d'un douanier, égorgée
à son domicile. Plus proche de chez nous, la police vaudoise,
à titre de prévention des cambriolages, a mis en place
depuis belle lurette dans des quartiers résidentiels un système
de surveillance entre voisins, chargés d'épier ce qui
se passe au-delà des haies de thuyas.
A Mörschwil, dans le canton de Saint-Gall, on a inventé
encore pire. En appelant les citoyens du village à dénoncer
"les comportements douteux" d'une catégorie bien
ciblée de la population, en l'occurrence des requérants
d'asile pour l'essentiel africains, les autorités locales ont
franchi un pas intolérable vers la discrimination légalisée.
Ainsi, les citoyens bons teints sont invités à signaler
des comportements incorrects de ce petit groupe déjà
marginalisé. Encore faudrait-il déterminer ce qu'est
un "comportement correct" dans ce climat de méfiance
institutionnalisé. Va-t-on dénoncer un requérant
qui parle trop fort au bistrot ou qui traîne trop près
de l'école?
Cet appel à la délation a bien sûr suscité
un tollé dans la presse, mais contrairement à la mesure
de Meilen, commune zurichoise qui avait décrété
des zones interdites aux requérants d'asile, il n'a pas provoqué
de remise à l'ordre du canton. C'est cela qui est inquiétant.
Faudra-t-il attendre que quelqu?un porte plainte pour violation de
l'article constitutionnel sur le racisme pour terrasser ce genre d'initiative
malsaine?" (24heures, 23.12.2002) |
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